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Geldstrafe mit 15?

gefragt von ZauberpilzZauberpilz am 07.08.2009 um 11:39 Uhr

hey, ich bin 15 jahre alt und habe am Schulgelände bier getrunken, die polizei kamm und dan das "übliche". Nun verlangt die stadt eine entschädigung von 68 euro... meine frage ist muss ich das selbst zahlen den ich habe ja noch kein eigenes einkommen oder müssen dafür meine eltern herhalten (was sinnlos wäre da "ich" damit nicht bestraft bin sondern meine eltern). Was kann ich nun tun ? kann ich einklage erheben bzw. der stadt sozialstunden anbieten? danke im voraus

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recht x 35.187 geldstrafe x 44

MoxFoulder
beantwortet von MoxFoulder am 7. August 2009 11:40
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jugendlichen unter 18 ist der genuß von alkohol in der öffentlichkeit verboten ... wers trotzdem macht trägt die konsequenz

Kommentar von LeaderG am 8. August 2009 13:41

Ach ja? Und wo steht das?

Kommentar von F28028392a0337587ef752f07e7b6f22small3runex am 12. August 2009 01:08

Wo das geschrieben steht?????

Kommentar von C42ef55c1d2978b5c08e3d902e477043smallMoxFoulder am 12. August 2009 01:12

im jugendschutzgesetz ist doch logisch


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 7. August 2009 11:40
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Wofür sollen die 68 € sein? Hast du was kaputt gemacht?

Kommentar von C42ef55c1d2978b5c08e3d902e477043smallMoxFoulder am 7. August 2009 11:41

ja die flasche hat er widerwillig unter anwendung von gewalt entleert

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 7. August 2009 11:44

:-)


CanyonGrand
beantwortet von CanyonGrand am 7. August 2009 11:40
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was du tun kannst? wie wärs wenn du in zukunft keinen alkohol mehr an der schule trinkst? bzw überhaupt nicht mit 15? scheiß auf das geld, lass lieber das trinken sein.

Kommentar von Fa39d05bff63d8b18f777abf0e160ff5smallZauberpilz am 7. August 2009 11:41

das liegt ja nun in der zukunft immerhin habe ich aus meinen fehlern gelernt -.- nun geht es erstmal darum das ich und meine eltern um die geldstrafe rundum kommen

Kommentar von F8f2781e3a1922a8fc90fd825fa451fdsmallDavid4711 am 7. August 2009 11:45

ne ne die Strafe hast du verdient. Also blech auch!!!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 7. August 2009 11:45

Also, ich würde dich das geld ja alleine aufbringen lassen.

Kommentar von Fa39d05bff63d8b18f777abf0e160ff5smallZauberpilz am 7. August 2009 11:48

wie soll ich den das geld alleine aufbringen -.- deshalb frag ich ja ob ich sozialstunden anbieten kann


anonym
beantwortet von cherusker18 am 8. August 2009 21:56
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Deine "Geldstrafe" dürfte wohl ein Bussgeld sein. Gegen diesen Bescheid kannst Du natürlich Widerspruch einlegen. Wenn man Deiner Begründung, warum Du unbdingt an der Schule Bölkstoff saufen mußtest, nachkommt, könnte der Bescheid zurückgenommen werden. Glaube ich aber eher nicht. Vielmehr wird der Bußgeldbescheid an das zuständige Gericht weitergeleitet. Dort sitzt jemand (man nennt ihn Richter oder Richterin) der darüber zu befinden hat. Dort ist alles möglich. Einstellung des Verfahrens, Beibehaltung des Bussgeldbescheides oder auch eine Hauptverhandlung. Dann kannst Du dort ein Urteil bekommen. Vielleicht noch etwas: Die Gericht sind nicht an die Höhe der in irgendwelchen Katalogen aufgelisteten Bußgelder gebunden. Kann niedriger oder auch höher ausfallen.


anonym
beantwortet von LeaderG am 8. August 2009 13:44
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Ich kann zwar nich nachvollziehen warum die Deld wollen, aber zahlen musst du. Wenn du kein Geld hast hat die Stadt halt pech und muss warten bis du 18 bist. Deine Eltern müssen nicht zahlen, jeder ist für seine eigenen Taten verantwortlich. Aber villt geben sie dir ja das Geld, damit du keinen Ärger mit der Stadt bekommst. Ich würde übrigens widerspruch einlegen, falls die Zahlung unberechtigt erscheint.

Und das Konsumieren von Alkohl und Drogen stellt keine Straftat dar.


anonym
beantwortet von Snapshot am 7. August 2009 11:44
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Ab 14 bist du strafmündig. Also ist die Geldbuße rechtens.

Und ja, du kannst versuchen, diese 68€ in Sozialstunden abarbeiten. Wie sich das aber rechnen soll, weiss ich auch nicht??????

Und Schulgelände und Bier passt ja echt gut zusammen. Da ist es schön zu lesen, das du da aus deinem Fehler gelernt hast.

Kommentar von Fa39d05bff63d8b18f777abf0e160ff5smallZauberpilz am 7. August 2009 11:51

also das schulgelände lag nunmal direkt neben dem getränke markt ... auserdem waren es ferien und ich wusste nicht das es nicht genehmigt ist an "öffentlichen orten" alkohol zu konsomieren..


anonym
beantwortet von Quickfinger am 7. August 2009 11:42
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Du darfst überhaupt kein Bier trinken und machst es dann ausgerechnet auf dem Schulgelände? Wie doof kann man sein? Ja, du kannst Sozialstunden oder Stundung anbieten.

Kommentar von Fa39d05bff63d8b18f777abf0e160ff5smallZauberpilz am 7. August 2009 11:46

ich weis das es nichr echt intiligent ist.. aber danke für deine antwort


Robertater
beantwortet von Robertater am 7. August 2009 11:41
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ich verstehe das nicht wieso kriegst du ne strafe fürs bier trinken deine eltern haben ihre aussichtspflicht verletzt das ist klar da du unter 16 bist


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 7. August 2009 11:41
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Deine Eltern werden dann wohl zahlen müssen. Und wie blöde muß man sein??

Kommentar von Fa39d05bff63d8b18f777abf0e160ff5smallZauberpilz am 7. August 2009 11:45

hast du in deiner jugen nie etwas falsche gemacht bzw. mal mist gemacht?? O.o


Leopold1990
beantwortet von Leopold1990 am 7. August 2009 11:40
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Im normal Fall gibt es Sozialstunden ja...

aber es bleibt dabei...

Eltern haften für Ihre Kinder


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