hey, ich bin 15 jahre alt und habe am Schulgelände bier getrunken, die polizei kamm und dan das "übliche". Nun verlangt die stadt eine entschädigung von 68 euro... meine frage ist muss ich das selbst zahlen den ich habe ja noch kein eigenes einkommen oder müssen dafür meine eltern herhalten (was sinnlos wäre da "ich" damit nicht bestraft bin sondern meine eltern). Was kann ich nun tun ? kann ich einklage erheben bzw. der stadt sozialstunden anbieten? danke im voraus
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MoxFoulderMoxFoulder
jugendlichen unter 18 ist der genuß von alkohol in der öffentlichkeit verboten ... wers trotzdem macht trägt die konsequenz
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Mariposa68Mariposa68
Wofür sollen die 68 € sein? Hast du was kaputt gemacht?
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MoxFoulderMoxFoulder ja die flasche hat er widerwillig unter anwendung von gewalt entleert
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Mariposa68Mariposa68 :-)
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CanyonGrandCanyonGrand
was du tun kannst? wie wärs wenn du in zukunft keinen alkohol mehr an der schule trinkst? bzw überhaupt nicht mit 15? scheiß auf das geld, lass lieber das trinken sein.
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ZauberpilzZauberpilz das liegt ja nun in der zukunft immerhin habe ich aus meinen fehlern gelernt -.- nun geht es erstmal darum das ich und meine eltern um die geldstrafe rundum kommen
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David4711David4711 ne ne die Strafe hast du verdient. Also blech auch!!!
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Mariposa68Mariposa68 Also, ich würde dich das geld ja alleine aufbringen lassen.
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ZauberpilzZauberpilz wie soll ich den das geld alleine aufbringen -.- deshalb frag ich ja ob ich sozialstunden anbieten kann
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cherusker18cherusker18
Deine "Geldstrafe" dürfte wohl ein Bussgeld sein. Gegen diesen Bescheid kannst Du natürlich Widerspruch einlegen. Wenn man Deiner Begründung, warum Du unbdingt an der Schule Bölkstoff saufen mußtest, nachkommt, könnte der Bescheid zurückgenommen werden. Glaube ich aber eher nicht. Vielmehr wird der Bußgeldbescheid an das zuständige Gericht weitergeleitet. Dort sitzt jemand (man nennt ihn Richter oder Richterin) der darüber zu befinden hat. Dort ist alles möglich. Einstellung des Verfahrens, Beibehaltung des Bussgeldbescheides oder auch eine Hauptverhandlung. Dann kannst Du dort ein Urteil bekommen. Vielleicht noch etwas: Die Gericht sind nicht an die Höhe der in irgendwelchen Katalogen aufgelisteten Bußgelder gebunden. Kann niedriger oder auch höher ausfallen.
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LeaderGLeaderG
Ich kann zwar nich nachvollziehen warum die Deld wollen, aber zahlen musst du. Wenn du kein Geld hast hat die Stadt halt pech und muss warten bis du 18 bist. Deine Eltern müssen nicht zahlen, jeder ist für seine eigenen Taten verantwortlich. Aber villt geben sie dir ja das Geld, damit du keinen Ärger mit der Stadt bekommst. Ich würde übrigens widerspruch einlegen, falls die Zahlung unberechtigt erscheint.
Und das Konsumieren von Alkohl und Drogen stellt keine Straftat dar.
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SnapshotSnapshot
Ab 14 bist du strafmündig. Also ist die Geldbuße rechtens.
Und ja, du kannst versuchen, diese 68€ in Sozialstunden abarbeiten. Wie sich das aber rechnen soll, weiss ich auch nicht??????
Und Schulgelände und Bier passt ja echt gut zusammen. Da ist es schön zu lesen, das du da aus deinem Fehler gelernt hast.
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ZauberpilzZauberpilz also das schulgelände lag nunmal direkt neben dem getränke markt ... auserdem waren es ferien und ich wusste nicht das es nicht genehmigt ist an "öffentlichen orten" alkohol zu konsomieren..
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QuickfingerQuickfinger
Du darfst überhaupt kein Bier trinken und machst es dann ausgerechnet auf dem Schulgelände? Wie doof kann man sein? Ja, du kannst Sozialstunden oder Stundung anbieten.
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ZauberpilzZauberpilz ich weis das es nichr echt intiligent ist.. aber danke für deine antwort
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RobertaterRobertater
ich verstehe das nicht wieso kriegst du ne strafe fürs bier trinken deine eltern haben ihre aussichtspflicht verletzt das ist klar da du unter 16 bist
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Agnes10Agnes10
Deine Eltern werden dann wohl zahlen müssen. Und wie blöde muß man sein??
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ZauberpilzZauberpilz hast du in deiner jugen nie etwas falsche gemacht bzw. mal mist gemacht?? O.o
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Leopold1990Leopold1990
Im normal Fall gibt es Sozialstunden ja...
aber es bleibt dabei...
Eltern haften für Ihre Kinder
Ach ja? Und wo steht das?
Wo das geschrieben steht?????
im jugendschutzgesetz ist doch logisch