KarinWeber am 28.05.2009 um 9:01 Uhr
Hallo! Hab mal eine Frage. Wenn ein Harz IV Empfänger zur Kur muß, darf das Arbeitsamt ihm die Leistung,bis auf die Miete, kürzen bzw. nicht zahlen???? Danke Karin

Geh bitte in dieses Forum...ich meine sie dürften nicht... http://www.elo-forum.org/
Die sparen wo sie können also werden sie auch nur den Betrag zahlen denn du während der Kur brauchst.

Ich denke ja, allerdings meine ich das ihm ein kleines Taschengeld zusteht, am besten bei der ARGE nachfragen...

Denkbar isses schon, denn während der Kur hast Du ja die Rundumversorgung mit Lebensmitteln etc. schon dabei
Sie dürfen nicht alles kürzen, aber sie dürfen dir zB einen Betrag abziehen (Essen & trinken). Da du ja dort stationär bist und dafür nicht extra zahlen musst), steht aber eigentlich alles auf dem Bescheid den man erhält
wenn man den denn mal richtig deuten kann.Also ich hatte mal soein ding in der hand und bin da nicht durchgestiegen.
kenn ich von meinen patienten auch ;) aber übung macht den meister .. udn wenn ich was net versteh nerv ich die vom amt solange bis mirs einer erklärt
Erkundige dich bitte unbedingt. Bei der Kur sind doch eventuell Zuzahlungen nötig, oder bist du davon befreit?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zurueckerstattung-der-krankenhaus-kuerzung88231.php
sehr interesant!!! ich will nämlich auch ne kur beantragen