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Geldkürzung bei Kur ?

gefragt von KarinWeberKarinWeber am 28.05.2009 um 9:01 Uhr

Hallo! Hab mal eine Frage. Wenn ein Harz IV Empfänger zur Kur muß, darf das Arbeitsamt ihm die Leistung,bis auf die Miete, kürzen bzw. nicht zahlen???? Danke Karin


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Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 28. Mai 2009 09:05
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Geh bitte in dieses Forum...ich meine sie dürften nicht... http://www.elo-forum.org/

Kommentar von waltdisneyfan20 am 28. Mai 2009 09:17

sehr interesant!!! ich will nämlich auch ne kur beantragen


ehlers
beantwortet von ehlers am 28. Mai 2009 09:02
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Die sparen wo sie können also werden sie auch nur den Betrag zahlen denn du während der Kur brauchst.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 28. Mai 2009 09:03
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Ich denke ja, allerdings meine ich das ihm ein kleines Taschengeld zusteht, am besten bei der ARGE nachfragen...


mammilina
beantwortet von mammilina am 28. Mai 2009 09:03
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Denkbar isses schon, denn während der Kur hast Du ja die Rundumversorgung mit Lebensmitteln etc. schon dabei


anonym
beantwortet von Easyliving am 28. Mai 2009 09:03
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Sie dürfen nicht alles kürzen, aber sie dürfen dir zB einen Betrag abziehen (Essen & trinken). Da du ja dort stationär bist und dafür nicht extra zahlen musst), steht aber eigentlich alles auf dem Bescheid den man erhält

Kommentar von Simple_avatar8smallehlers am 28. Mai 2009 09:07

wenn man den denn mal richtig deuten kann.Also ich hatte mal soein ding in der hand und bin da nicht durchgestiegen.

Kommentar von Easyliving am 28. Mai 2009 09:18

kenn ich von meinen patienten auch ;) aber übung macht den meister .. udn wenn ich was net versteh nerv ich die vom amt solange bis mirs einer erklärt


anonym
beantwortet von gajan am 28. Mai 2009 09:09
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Erkundige dich bitte unbedingt. Bei der Kur sind doch eventuell Zuzahlungen nötig, oder bist du davon befreit?


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