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geldbörse gefunden=Diebstahl?

gefragt von utebr am 01.07.2008 um 17:09 Uhr

Hallo habe eine Geldbörse gefunden, weiß auch nicht warum ich sie erst mitgenommen habe es war an einem Einkaufsladen komplett mit allem drum und dran. Geld wr keins drin, habe es nach 2tagen dem Besitzer wieder gegeben bzw nach Haus gebracht. Er hat sich gefreut. Nun meine Frage Geld war defintiv keins mehr drin ich habe Ihm gesagt das ich das an einem anderen Ort gefunden habe als nicht beim einkaufzentrum.

Wäre das wenn es Zeugen dafür gibt oder eine Kamera am einkaufzentrum installiert wäre dann Diebstahl?? Habe ja eigentlich nichts gemacht! 2tage wegen Urlaub deshalb die verzögerung


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Reply


manu1979
beantwortet von manu1979 am 1. Juli 2008 17:12
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Verstehe nicht, warum du ihn nicht sofort abgegeben hast beim Besitzer oder auch im Einkaufszentrum? Und warum hast du ihn angelogen???

Kommentar von Simple_avatar7smallxxmajorxx am 1. Juli 2008 17:35

geh mal tief in dir und frage dich wie weit du sie wieder zurück geben würdest. deshalb hut ab

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 1. Juli 2008 18:14

Ich würde sie sofort an entsprechender Stelle abgeben, weil mir selber schon mein Geldbeutel geklaut wurde und ich dankbar darüber gewesen wäre. Hut ab? Ich finde so etwas sollte selbstverständlich sein!


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 1. Juli 2008 17:35
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Ich suche bei Dir den Bereicherungsvorsatz und mir fehlt auch die Wegnahme. Somit hast Du eine Geldbörse gefunden und schnellstmöglich den Eigentümer zurückgegeben. Kann nichts strafbares erkennen. Die Abgabe beim Einkaufszentrum braucht ja logischerweise nicht erfolgen weil das Einkaufszentrum nicht der Eigentümer des Geldbeutels ist.


anonym
beantwortet von Tim Robot am 1. Juli 2008 17:11
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Kein Vorsatz! Nur unrechtmässige Aneignung! Was natürlich auch gebüsst werden kann!


xxmajorxx
beantwortet von xxmajorxx am 1. Juli 2008 17:11
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mach dir keinen kopf finde es klasse das du sie zurück gebracht hast Hut ab das machen nicht viele.


anonym
beantwortet von Halbwissen Bürgt für all eure spareinlagen. ehrensache am 1. Juli 2008 17:13
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Du hast Dich nicht strafbar gemacht. Wegen der 2 Tage Verzögerung passiert nichts. Wer sollte Dich auch deswegen anzeigen? Der glückliche Besitzer? Wohl kaum!





Hellracer
beantwortet von Hellracer am 1. Juli 2008 17:16
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Hauptsache Du hast die Brieftasche zurückgegeben


butz1510
beantwortet von butz1510 am 1. Juli 2008 17:25
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Vermutlich ist das Unterschlagung. Aber ich finde auch gut, dass Du Dich doch noch entschlossen hast, sie zurückzugeben, anstatt sie im nächsten Fluss oder Gebüsch zu versenken.




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