Am meinem Auto wurde die Scheibe eingeschlagen und der Geldbeutel aus dem Handschuhfach gestohlen. Zahlt die Teilkasko wenigstens den Kfz-Schein und die Karten, Personalausweis?
nein. wertsachen dürfen nicht im auto gelassen werden.

Manchmal ist das in der Teilkasko eingeschlosen. Schau halt in deiner Police nach, was da drin steht.

Nein. Im Gegenteil : Verleitung !!!!
Mit Glück wird der Schaden noch übernommen.
DonBrush am 18. Juli 2009 18:19 Blödsinn.
Tigertears am 18. Juli 2009 18:20 Wenn Du meinst.
DonBrush am 18. Juli 2009 18:23 Natürlich. Sowas wie Verleitung gibt es nicht. Es hiesse Fahrlässig. Z.B. wenn man seine 2000 Euro Kamera gut sichtbar auf der Hutablage lässt. Aber ganz bestimmt nicht einen Geldbeutel im Handschuhfach.