Kinder sind nicht steuerpflichtig, bzw. können kein Einkommen haben. Daher: Wie sieht eine Geldanlage bei Kindern aus? Wird dort auch mit der Abgeltungssteuer pauschal versteuert? Haben Kinder andere Freibeträge?
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das ist für alle gleich.
sonst hätten wir ja in deutschland nur reiche kinder, jeder würde seine kohle auf den namen der kinder scheffeln...
Natürlich können auch Kinder ein Einkommen haben. Zinsen unterliegen der Quellensteuer bzw. Abgeltungssteuer. Die kann man aber über eine Steuererklärung zurückbekommen. Oder man gibt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ab.
Indy72 am 4. März 2008 15:09 Korrekt!

Korrekt. Kinder haben zwar auch einen eigenen freibetrag, aber das Finanzamt würde es sehr argwöhnisch beäugen, wenn Sie das Geld hin- und hertransferirerten.
Du konstruierst doch gerade ein Einkommen der Kinder! Natürlich unterliegen sie der Einkommensteuer, haben aber auch Freibeträge, die man ausnutzen kann.

Auch die Kapitalerträge der Kinder unterliegen der Abgeltungssteuer, man muß hier die Freibeträge beachten. http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-freibetrag… , wonach pro Kind bis zu 8501 € steuerfrei sind. Die Zusammensetzung ist hierbei: Einkommenssteuerfreibetrag von 7664€, Sparerpauschbetrag von 801€ sowie Sonderausgabenpauschbetrag von 36€.
raubkatze am 4. März 2008 15:20 Zur Nichtveranlagungsbescheinigung auch: http://www.pwg1956.de/html/Freibetrag.htm