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Geldanlage für oder über die Kinder? Unterliegen Kinder auch der Abgeltungssteuer?

gefragt von hubertadolph am 04.03.2008 um 15:00 Uhr

Kinder sind nicht steuerpflichtig, bzw. können kein Einkommen haben. Daher: Wie sieht eine Geldanlage bei Kindern aus? Wird dort auch mit der Abgeltungssteuer pauschal versteuert? Haben Kinder andere Freibeträge?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. März 2008 15:07
4x
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das ist für alle gleich.

sonst hätten wir ja in deutschland nur reiche kinder, jeder würde seine kohle auf den namen der kinder scheffeln...


anonym
beantwortet von anjanni am 4. März 2008 15:06
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Natürlich können auch Kinder ein Einkommen haben. Zinsen unterliegen der Quellensteuer bzw. Abgeltungssteuer. Die kann man aber über eine Steuererklärung zurückbekommen. Oder man gibt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ab.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. März 2008 15:09

Korrekt!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. März 2008 15:08
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Korrekt. Kinder haben zwar auch einen eigenen freibetrag, aber das Finanzamt würde es sehr argwöhnisch beäugen, wenn Sie das Geld hin- und hertransferirerten.


anonym
beantwortet von brajo am 4. März 2008 15:09
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Du konstruierst doch gerade ein Einkommen der Kinder! Natürlich unterliegen sie der Einkommensteuer, haben aber auch Freibeträge, die man ausnutzen kann.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 4. März 2008 15:19
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Auch die Kapitalerträge der Kinder unterliegen der Abgeltungssteuer, man muß hier die Freibeträge beachten. http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-freibetrag… , wonach pro Kind bis zu 8501 € steuerfrei sind. Die Zusammensetzung ist hierbei: Einkommenssteuerfreibetrag von 7664€, Sparerpauschbetrag von 801€ sowie Sonderausgabenpauschbetrag von 36€.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 4. März 2008 15:20

Zur Nichtveranlagungsbescheinigung auch: http://www.pwg1956.de/html/Freibetrag.htm


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