Wenn man eine Ware zurückgeben möchte muss man dann sein Geld zurück bekommen oder kann man mit einer Kundenkonto Gutschrift abgespeist werden? Muss man das akzeptieren?

Ist heute leider so. Das hat sich in den letzten Jahren (glaube ich) so eingeschlichen. Bei vielen Läden gibt es einfach nur noch einen Warengutschein. Es ist relativ selten geworden, dass man sein Geld zurück bekommt.
wenn du es vor ort kaufst dann ist geld zurück kulanzsache. wenn du über internet oder katalog bestellst musst du dein geld zurück bekommen (Fernabsatzgesetz)

soweit ich weiß kann man auf sein Geld bestehen! Das mit den Gutschriften war einmal!
fabienne1997 am 13. Juni 2008 17:50 eben habe ich mich erkundigt: Wenn du was kaufst was du wegen "Nichtgefallen" umtauschen willst, darf der Einzelhändler dir eine Gutschrift geben ohne dich auszubezahlen. Wenn der Artikel allerdings Mängel hat, kommt das gesetzliche Gewährleistungsrecht zur Anwendung und du kannst auf dein Geld bestehen!
WhiteAngelmzg am 14. Juni 2008 13:02 auch beim Gewährlleistungsrecht kann man nicht direkt auf sein Geld bestehen. Vorher kommt die Mangelbeseitung bzw. Lieferung einer mangelfreien Sache. Erst nach dem Scheitern kann man sein Geld verlangen.
umtausch ist kulanzsache, sowie auch die rücknahme einer ware.
der verkäufer kann, muss es nicht tun, also entscheidet er auch ob er das geld gibt oder einen gutschein.
anders schaut es bei einer reklamation aus.
Warenrücknahme wegen Nichtgefallen ist ins Ermessen des Verkäufers gestellt. Du hast ja einen Vertrag mit ihm geschlossen. Ansonsten gibt es einen Warengutschein, selten gibt es das Geld zurück (kein Zwang). Wenn die Ware jedoch Mängel hat, darf er sie gegen ein mämgelfreies Exemplar tauschen. Andesr sieht das bei Käufen übers Internet aus, dort gibt es ein Rückgaberecht.