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Geld zurück oder Kundenkontogutschrift?

gefragt von Hahn1 am 13.06.2008 um 17:38 Uhr

Wenn man eine Ware zurückgeben möchte muss man dann sein Geld zurück bekommen oder kann man mit einer Kundenkonto Gutschrift abgespeist werden? Muss man das akzeptieren?


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. Juni 2008 17:45
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teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 13. Juni 2008 17:40
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Ist heute leider so. Das hat sich in den letzten Jahren (glaube ich) so eingeschlichen. Bei vielen Läden gibt es einfach nur noch einen Warengutschein. Es ist relativ selten geworden, dass man sein Geld zurück bekommt.


mood747
beantwortet von mood747 am 13. Juni 2008 17:40
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wenn du es vor ort kaufst dann ist geld zurück kulanzsache. wenn du über internet oder katalog bestellst musst du dein geld zurück bekommen (Fernabsatzgesetz)


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 13. Juni 2008 17:41
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soweit ich weiß kann man auf sein Geld bestehen! Das mit den Gutschriften war einmal!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 13. Juni 2008 17:50

eben habe ich mich erkundigt: Wenn du was kaufst was du wegen "Nichtgefallen" umtauschen willst, darf der Einzelhändler dir eine Gutschrift geben ohne dich auszubezahlen. Wenn der Artikel allerdings Mängel hat, kommt das gesetzliche Gewährleistungsrecht zur Anwendung und du kannst auf dein Geld bestehen!

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 14. Juni 2008 13:02

auch beim Gewährlleistungsrecht kann man nicht direkt auf sein Geld bestehen. Vorher kommt die Mangelbeseitung bzw. Lieferung einer mangelfreien Sache. Erst nach dem Scheitern kann man sein Geld verlangen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 13. Juni 2008 17:48
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umtausch ist kulanzsache, sowie auch die rücknahme einer ware.

der verkäufer kann, muss es nicht tun, also entscheidet er auch ob er das geld gibt oder einen gutschein.

anders schaut es bei einer reklamation aus.





anonym
beantwortet von jotde01 am 13. Juni 2008 17:59
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Warenrücknahme wegen Nichtgefallen ist ins Ermessen des Verkäufers gestellt. Du hast ja einen Vertrag mit ihm geschlossen. Ansonsten gibt es einen Warengutschein, selten gibt es das Geld zurück (kein Zwang). Wenn die Ware jedoch Mängel hat, darf er sie gegen ein mämgelfreies Exemplar tauschen. Andesr sieht das bei Käufen übers Internet aus, dort gibt es ein Rückgaberecht.




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