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Geld zurück durch die neue/alte Pendlerpauschale?

gefragt von HomerJ08 am 09.12.2008 um 14:37 Uhr

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595285,00.html

Bekommt man jetzt ab 2007 doch die ersten 20 Kilometer noch nachgezahlt? Wenn ja, was muss man dafür machen?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 9. Dezember 2008 14:38
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Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 9. Dezember 2008 14:40

DH..das ist sie schon jetzt und der tag ist noch so jung,:-))

Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 9. Dezember 2008 14:41

Überhaupt frage ich mich, weshalb nicht vor Inkraftsetzung überprüft wird, ob ein Gesetz etc. verfassungskonform ist. Bananenrepublik....

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 9. Dezember 2008 14:42

Sei nicht so streng mit unseren Politikern. Das Erbschaftsteuergesetz wird den gleichen Weg nehmen. ;-)

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 9. Dezember 2008 14:43

ganz einfach,erst wirds mal so gemacht ..weisst doch.wo kein Kläger ist,da ist auch kein Richter


wernilein
beantwortet von wernilein am 9. Dezember 2008 14:39
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kann man die Frage kaufen..und dann verstecken..


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 10. Dezember 2008 11:18
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Du hast in Deiner Steuererklärung die GESAMTEN km von der Wohnung zur Arbeit angegeben!?

Diese liegen über 20 Entfernungskilometern !?

Deine gesamten Werbungskosten liegen auch ohne die Fahrtkosten über 920 Euro Arbeitnehmerpauschale !?

Das Finanzamt hat automatisch die ersten zwanzig Entfernungs (=doppel) km x 0,30 abgezogen !?

(bei Standardfällen 218 Tage x 0,30 € x 20km 1.308,- Euro Werbungskosten)

Wenn Steuersatz 20%, dann 261,60 Euro Erstattung, +Kist +Soli.

Bei max. Steuerbelastung von 45 % also 588,60 Euro, +Kist +Soli.

Deine persönliche Steuererstattung ist immer von Deinen individuellen Einnahmen und Auskaben, also von der Höhe DEINES zu versteuernden Einkommens abhängig.

Der Steuerbescheid ist nach §165 Abgabenordnung vorläufig hinsichtlich der Entfernungspauschalenproblematik.

(Steht einmal im oberen Drittel der ersten Seite, dann noch hinten im Kleingedruckten erläutert)

Du hast KEINEN Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Erhalte des Steuerbescheides gestelllt.

UNTER DIESEN VORAUSSETZUNGEN erhältst Du automatisch die zuviel gezahlten Steuern in korrekter Höhe zurückerstattet.

Dies soll zwischen Januar und März 2009 für alle diese Fälle geschehen.

Hast Du nur die km AB DEM 21. km angegeben, solltest Du den Finanzamt schnellstens die gesamten km mitteilen.

Ist Dein Steuerbescheid nicht vorläufig UND Du hast KEINEN Einspruch eingelegt, kannst Du Probleme mit der nachträglichen Anerkennung bekommen, solltest es aber trotzdem wegend er vom Verfassungsgericht geschaffenen neuen Tatsachen schriftlich versuchen.

Die Aussage des Verfassungsgerichtes stellt das Gesetz RÜCKWIRKEND außer Kraft, den seine Urteile haben Gesetzescharakter.

Damit gilt die alte KM Regelung nicht nur rückwirkend für 2007 sondern NATÜRLICH auch rückwirkend für das laufende Jahr.

Bei der Steuererklärung 2008 also 30 Cent pro Doppelkilometer ab dem ersten KM anzusetzen.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. Dezember 2008 14:39
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curafe
beantwortet von curafe am 9. Dezember 2008 14:41
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in der steuererklärung für 2007 die km zahl angegeben haben


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. Dezember 2008 14:41
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Einfach hier gucken: www.bundesfinanzministerium.de/


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