Ich habe bei Conrad eine Maus für meinen PC bestellt, nun kahm die besagte Maus, allerding war Sie viel zu klein! Daher habe ich Sie zurückgeschickt und wollte mein Geld dafür zurückhaben, habe aber nur ein einen Gutschein erhalten. Und ein Freund hatte sich einen DVB-T Stick gekauft, welcher nicht funktionierte und auch er hat nur einen Gutschein erhalten. Begründung von Conrad: Es steht so in den AGB! Und nun meine Frage: Ist es zulässig? Oder kann ich auf das Geld bestehen?
Danke schön, schon mal im Voraus.
Gruß Meik
Das kann so nicht sein!
Ich bin Kunde bei Conrad und habe dort mehr als einen Artikel gekauft. Bei Bankeinzug z.B. wird das Geld erst abgebucht, nachdem die 14 tägige Widerrufsfrist verstrichen ist.
Dadurch erspart sich Conrad die Rücküberweisung des Kaufpreises.
du kannst auf dein geld bestehen. Es gibt Gesetze, die durch AGB nicht ausgehebelt werden können. Das Widerrufsrecht gehört dazu. du musst dann allerdings die Fristen einhalten und sofern in den AGB entsprechend darauf hingewiesen wurde, ggf. einen Wertersatz für Verschlechterung bezahlen (kann ich nicht beurteilen, ob und wieviel da hier möglich wäre)
gilt natürlich nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen (privatkauf, Frist eingehalten)

Du hast ein Widerrufsrecht von 2 Wochen bei Online-Kauf nach dem gültigen Fernabsatzgesetz. Darauf kannst und solltest Du auch bestehen!

Bei Nichtgefallen musst Du Dich mit einem Gutschein zufriedengeben (da die Rücknahme Kulanz ist), bei Mängeln muss das Geld zurückgezahlt werden.
Das stimmt so nicht.
Beim Kauf im Internet kann ich jeden Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück schicken.
Bei Mängeln hat der Verkäufer das Recht der Mängelbeseitigung/Wandlung.