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Geld züruck wg. Heirat

gefragt von alwan am 29.10.2009 um 0:19 Uhr

Hallo,

ich habe in Juli 2009 in USA eine US-Amerikanerin geheiratet.

Ich bin in der Steuerklasse I. Man hat mir gesagt, dass ich für das Finanzamt das ganze Jahr als verheiratet gelte. Also beim Steuerausgleich werde laut Steuer Klasse 3 besteuert.

Das Problem: Meine Frau kommt erst Mitte/Ende Dezember, da Sie in USA arbeitet. Erst dann werde ich Sie anmelden und danach Aufenthalterlaubnis für sie beantragen.

Beim Finanzamt wurde mir gesagt: da Sie arbeitet, muss ich bei meiner Steurerklärung Angaben über Ihr Einkommen machen (obwohl sie bis Anfang /Mitte Dezember in USA arbeitet). Dann wurde mir über das Doppel-Besteuerung Abkommen mit USA erzählt. Genaues könnten Sie mir dort nicht sagen, obwohl ich fürs 2009 dann mit Klasse 3 besteuert werden kann.

Beim anderen Finanzamt, wurde mir total andere Regulierung erzählt.

Kann Jemand helfen? Hat jemand ein ähnlicher Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Alwan

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recht x 34.968 ausland x 2.238 heirat x 585

anonym
beantwortet von benutzer27 am 29. Oktober 2009 09:11
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die Steuerklassen (Standard bei Verheirateten ist 4-4, nur auf Antrag 3-5) haben nur Einfluß auf die Vorauszahlung der EK-Steuer (z.B. durch deinen Arbeitgeber). Bei 4-4 ist diese immer höher, als dass, was du tatsächlich zahlen musst. Damit ist keine Abgabe zwingend erforderlich, man muss aber auch nie mit einer Nachzahlung rechnen (wenn keine anderen Einkunftsarten existieren). Bei 3-5 zahlt einer viel, der andere wenig, deswegen MUSS am Jahresende ein Ausgleich erfolgen und zwingend eine EkST-Erklärung abgegeben werden.

Dort werden beide Einkünfte in einen Topf geworfen und halbiert. Wenn einer im Ausland Einkünfte erzielt, dann greifen zusätzlich die ausländischen Steuern und das Doppelbesteuerungsabkommen (was einfach gesagt bedeutet, dass im Ausland bezahlte Steuern berücksichtigt werden und als Werbungskosten in Deutschland geltend gemacht werden können) - die Einkünfte, die übrig bleiben, sind in D zu versteuern (funktioniert ähnlich wie bei Fonds und Aktien aus dem Ausland).

btw: Eine Steuererklärung ist IMMER rückwirkend, deine Steuerklassenwahl kannst du fürs aktuelle Jahr nur ändern lassen (Gemeinde), wenn du die Steuerkarte noch hast. Ansonsten gilt es erst fürs Folgejahr.



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