Geld verliehen ohne Vertrag - Sind Überweisungsnachweise und smsen als Beweise ausreichend?
Hallo zusammen,
ich habe meiner Ex-Freundin ohne schriftlichen Vertrag 500 € geliehen, einmal 300 € per Online-Überweisung (leider mit dem Betreff 'Liebesbeweis' :-/), einmal 200 € in bar. Ich habe sie sowohl persönlich als auch per sms unter Nennung der Summe aufgefordert mir das Geld zurück zu zahlen. Zusätzlich habe ich ihr unter Zeugen eine Schuldanerkenntnis in den Briefkasten gesteckt in dem ich eine dreimonatige Rückzahlungsfrist anbot. Das Schreiben ist vermutlich im Papierkorb gelandet, und per sms bekam ich mehrfach zur Antwort, dass sie das Geld für die ertragenen Schmerzen in der Beziehung bzw. für die geleisteten Dienste (Sex, und ja, ich weiss das ist krank) behalten würde, und dass dies ihr letztes Wort sei.
Wohlgemerkt, sie bestreitet weder die Summe, noch das Geld bekommen zu haben, sondern verweigert lediglich die Rückzahlung.
Ich möchte jetzt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten (kann ich die Kosten hierfür eigentlich zur Schuld hinzufügen?), weiß aber nicht ob die Überweisung und die smsen als Beweise ausreichen, auch für ein späteres Gerichtsverfahren.
Ich weiß, es geht hier nicht um viel Geld, aber nach den Aussagen von ihr möchte und kann ich die Sach einfach nicht auf sich beruhen lassen.
Danke im Voraus für eure hilfreichen Antworten
9 Antworten
Nun gut. Es wurde bereits am 13.12.2010 gefragt und ist fast nicht mehr wahr.
Andererseits hat man auch Schwierigkeiten sein Geld zurückzubekommen, obwohl man einen Vertrag hat.
Da brauchst du mit einer SMS und einem Überweisungsformular nicht bei Gericht auftauchen.
Selbst ein Vertrag schützt dich nicht davor, dein verliehenes Geld evtl. nicht zurückzubekommen.
Wenn die Umstände schlecht sind, schützt dich nichts mehr. Verliehenes Geld ist dann nicht mehr unter deiner Kontrolle. Das ist ja selbst bei Banken so, dass einige privat Leute 100.000€ und viel mehr verloren haben.
hak das Geld ab. Vergiss es einfach. Alles andere ist nur unnötiger Zeitvertreib. Wenn deine Ex meint das Geld mit Sex verrechnen zu können, weisst du ja als was sie sich selbst bezeichnet. Sei froh das du sie für 500 Euro los bist, denn die lässt dich mit Sicherheit in Ruhe. Und das sollte es dir auch Wert sein...
Die Kosten für das Mahnverfahren kannst Du der Schuld hinzufügen.
Aber wenn sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt und es vor Gericht geht, ist Deine Beweislage doch sehr sehr dünn.
Wenn Du verlierst, bleibst Du auf allen Kosten sitzen.
Verbuche die 500 EUR als Lehrgeld!
Du überweist etwas unter dem Stichwort "Liebesbeweis" und glaubst ernsthaft, irgendwo beweisen zu können, dass das ein Kredit sein soll? Du hast nix schriftlich, bei dem Bargeld sowieso nicht - du wirst keinen Cent davon wieder sehen.
du kannst nie und nimmer beweisen, dass es ein Kredit war.... sie wird es als Schenkung darstellen und damit hast du schon mal schlechte Ausgangspapiere.... Wenn, dann wäre das ganze nur per Zeugen möglich, die wirklich gehört haben, dass es sich um einen kredit handelt....