Darf man jemanden mehrere tausend Euro einfach überweisen. Also ich meine, ich überweise Person A 10000 Euro, weil er mein Partner ist und er auf seinem Namen das Geld anlegen will. Darf man das? Oder gibt es dann Ärger von wegen Geldwäsche? Finanzamt? Mal abgesehen von dem "Vertraue keinem wenns ums Geld geht" Ding.

klar! Die Bank meldet es aber nach dem Geldwäschegesetz. Da es aber von Deinem Konto kommt war es ja schon da! Also nachweisbar, woher es kommt!

Wenn Du im Falle einer Verfolgung nachweisen kannst, legal an das Geld gekommen zu sein, ist das kein Problem.

das testen wir mal gleich:
Konto 234 567 BLz 123 567
Ernsthaft: Du darfst.
Kriegst nen Glückscent ;)
gruenbaer am 13. März 2009 15:37 ein "DH" wäre mir lieber lol
LittleArrow am 13. März 2009 15:49 Die BLZ muß 8-stellig sein, Du Gruenbaer!
gruenbaer am 13. März 2009 15:58 Keine Erfahrung,ich mach nur Bargeschäfte...lol

Soweit ich weiß, gibt es da keine Regelung. Meine Schwiegerletern haben uns auch schön größere Beträge überwiesen, ohne dass da jemand was von uns wollte. (Wir mußten leider aber immer alles wieder zurückzahlen, schade!) du kannst es ja aber gerne mal testen, mit unseren Kontodaten! Ich mache dann meldung, wenn bei uns die Polizei nachfragt! Danke schon mal im voraus!
WilliWinzig am 13. März 2009 15:19 kannste die Schwiegereltern nicht austauschen? :-))
emser am 13. März 2009 15:20 Das wäre ne Möglichkeit, aber meinen Mann würde ich eigentlich gerne behalten!

Nein, bei EUR 10.000,-- gibt es keinen Ärger w/Geldwäsche, das kannst Du ohne Weiteres machen!!! Falls Du noch eine Empfänger-Kto.Nr. brauchst, ich hätte noch ein paar!!!

Kannst du machen. Bei 10.000 Euro gibts da überhaupt keinen Streß.
Bei 20.000 € greift das Geldwäschegesetz und es wird gecheckt, wo das Geld herkommt.
Wenn du sauber bist, ist aber auch das nachvollziehbar und kein Problem.
Finanzamt? Warum? Du musst doch nur Kapitalertragssteuer aus angelegtem Vermögen zahlen. Das hat mit einer Überweisung von A nach B nix zu tun.
Smash am 13. März 2009 15:24 Unsinn. Innerhalb Deutschland gibt es keine Limits für die Beträge.
...also, in meiner Ausgabe des "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)" steht unter § 3 (2) NUmmer 2:
.
"...im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15.000 Euro oder mehr..."
.
Habt ihr andere Gesetze?

Innerhalb Deutschland kannst Du jede beliebige Summer ohne Vorschriften überweisen. Ins Auslang gibt es Vorschriften ab € 10.000,00 wegen Geldwäsche.
Das ist nicht richtig. Das Geldwäschegesetz tritt ab einem Betrag von 15.000€ in kraft und es wird kontrolliert woher das geld kommt