Hallo mein Anwalt, bei dem ich heute war, hat festgestellt, das ich viel zu wenig in den letzten Jahren an Hartz IV bekommen habe. Ich habe jetzt vor lauter Frust usw. vergessen zu fragen, ob diese rückwirkend für die ganzen Jahre (zumindest seit 2005) wo ich hier drin wohne, für mich zahlen muss oder ob das nicht mehr geltend zu machen ist? Oder für welchen Zeitraum könnte ich das rückwirkend erhalten, kennt sich da jemand mit aus? Und das ist nicht grad wenig, wie mein Anwalt sagte. Ich hätte doch vorher schon einen einschalten sollen, dann hätte ich jetzt weniger Stress mit denen vom Amt oder ganz weg. Na ja hinterher ist man immer schlauer, aber ich wollte das mal mit der Rückzahlung wissen. Dabei geht es um die Miete, die nicht voll angerechnet wurde.

also der anspruch auf dein dir zustehendes geld bestehtz ab zeitpunkt der abgabe des antrags bzw ab änderungen des antrags. also dürftst du es rückwirkend bekommen...

Falls du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist, d.h. alle für die Berechnung notwendigen UL beigebracht hast, besteht ggf. die Möglichkeit nach § 44 SGB X, einen Antrag auf Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes zu stellen.
Allerdings sollte das dein Anwalt wissen.
Wegen der Fristen guckst du hier:
(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht.
hab ich ja, aber bei denen ist das wohl auf taube Ohren gestoßen.Musste aus meiner alten Wohnung raus (Schimmel) und bin in die gleiche Wohnung gegenüber gezogen. Hat sich auch nicht mal meine Anschrift verändert und ich w ohne nur in der 2. Etage auf anderer Seite. Sowas gab es sicher auch no ch nie.
VirtualSelf am 4. November 2009 22:40 Wenn sich die Miete geändert hat oder andere wichtige Parameter (höhere Heizkosten, ggf. höhere, unangemessene Quadratmeterzahl, usw.), dann kann es in der Tat Probleme geben, denn dann hättest du auf jeden Fall die Zustimmung des Amtes vorher einholen und abwarten müssen.
Wie gesagt: normalerweise sollte sich dein Anwalt damit auskennen, zumindest wenn er ein Fachanwalt im Sozialrecht ist.
es ist auf jeden fall sicher das du was zurück bekommst ich weiß nuir nich wie lange! ich glaube drei jahre rückwirkend! meine mutter hatte mal ne nachzahlung von 1500 euro
ich denk schon, du musst ja auch zahlen wenn du zu viel bekommst
uff da dürften die aber ganz schön blechen, das ist seit 2005 wo ich hier neu drin wohne. Bin ja nur hausintern umgezogen in eine neue renovierte Wohnung und irgendwie haben die das da nicht richtig gepeilt. Selber Schuld würde ich sagen.
VirtualSelf am 4. November 2009 21:57 Die Frage ist: hast du den Umzug mitgeteilt? Und wurde er dir gestattet?
nach deren eigener prüfung wird eine rückzahlung höchstens bis zu 3 jahren gewährt ,kann also auch kürzer sein, man sollte immer rechtzeitig alles überprüfen lassen und wenn ungereimtheiten sind wiederspruch einlegen

Fordere das bloss ein. Die ARGE spart auch wo sie kann !!!
ja, stell einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X. Wenn dein Anwalt recht hat, bekommst du das Geld nachgezahlt
außer sie hat sich keine Zustimmung zum Umzug nach § 22 Abs. 2 SGB II bei der ARGE geholt, wie VirtualSelf schon geschrieben hat, dann bekommt sie die höhere Miete nicht, sondern die bis dahin zu tragenden angemessenen Kosten, aber versuchen kann sie es ja :-) wir wissen ja nicht, was damals genau war

Es ist schon ein Elend, dem Geld der Ämter hinterherzuhecheln, wenn man nicht arbeiten kann. Der Anwaltr kennt sich da bestens aus und wirds schon richten; schließlich kassiert er dafür von Ihnen gigantisch ab, wenn sie das nicht über PKH regeln konnten!
natürlich gibts als Alg II Empfänger PKH... und warum eigentlich "wenn man nicht arbeiten kann" was hindert denn am arbeiten ?