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Geld- oder Haftstrafe auf Bewährung?

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 27.01.2009 um 13:44 Uhr

Ich habe im Dezember einen Brief bekommen vom Amtsgericht, dass ich 450 € zahlen soll. Heute bekomme ich einen Brief, dass ich zu meiner Bewährungsstrafe noch 6 Monate dazu bekomme (für die gleiche Strafsache). Da versteh ich nun was nicht. Was nun? Geld- oder Haftstrafe auf Bewährung? Die zwei Texte bitte erstmal lesen, dann antworten. Danke


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6 Monate
450 €



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Rosenherz
beantwortet von Rosenherz am 27. Januar 2009 13:48
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Ganz einfach. 2 verschiedene Straftaten = 2 verschiedene Strafen. Was davon verstehst du nicht?


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 27. Januar 2009 13:48
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Du hast während der Bewährungszeit eine weitere Straftat verübt! Deshalb der "Zuschlag"! Sei froh, dass du noch nicht "einfahren" mußtest!!!


anonym
beantwortet von TimRobot am 27. Januar 2009 13:48
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Da steht du bist erneut Straffällig geworden! In wiefern ist mir nicht klar! Hast du das Geld nicht bezahlt???

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 27. Januar 2009 13:50

Wenn das Urteil noch nicht rechtskräfig war und ich auch keine Zahlungsaufforderung bekommen habe....

Kommentar von TimRobot am 27. Januar 2009 13:52

Deine Briefe sehen mir aber danach aus als ob das ziemlich rechtskräftig wäre! Hast du denn nu jetzt bezahlt oder noch nicht??? Und hast du denn nu eine zweite Straftat begangen oder nicht??? Du weisst das selbst am besten! Und wenn nicht, dann frag die Leute! Auf deinen Briefen steht doch ganz genau wo du hin musst!

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 27. Januar 2009 13:53

Nein, da ich keinen Brief von der Landesjustizkasse bekommen habe.

Kommentar von TimRobot am 27. Januar 2009 13:59

Also dann, ist die Nichtbezahlung der Strafe die erneute Strafe! Wenn du das immer wieder so machst, dann holen sie dich eines Tages ab und dann kannste ein paar Wochen oder Monate einsitzen! Nur weiter so! Und nicht vergessen, es sind immer die anderen die Schuld sind! Logisch nicht wahr???

Kommentar von Speedi30 am 27. Januar 2009 13:52

Da steht doch das er innerhalb von zwei Wochen rechtskräftig wird


Nellina
beantwortet von Nellina am 27. Januar 2009 13:47
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Na erhebe doch Einspruch und gehe zur Anhoerung. Dann kannst Du alles auch abklaeren.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 27. Januar 2009 13:51
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Du hast in einer Strafsache Bewährung bekommen; diese Bewährung dauert eine bestimmte Zeit; allerdings hast Du innerhalb dieser Bewährungszeit eine neue Straftat begangen; es hätte jetzt auch die Möglichkeit gegeben, dass wegen dieser neuen Straftat innerhalb der Bewährungsfrist die Bewährung widerrufen wird und Du hättest "einrücken" müssen; man hat Dir aber noch eine Chance gegeben und hat gesagt, zwar hat er die Bewährungszeit nicht genutzt, aber wir widerrufen die Bewährung nicht gleich, sondern verlängern die Bewährungszeit nochmal um sechs Monate; also: die Bewährung nutzen; ansónsten droht Bau.



Testbildfreund
beantwortet von Testbildfreund am 27. Januar 2009 13:53
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Wenn dir etwas unklar ist, dann nimm doch die ohnehin erwähnte Möglichkeit wahr, eine Aussage zur Sache zu machen und dich im Zuge dessen (beziehungsweise: davor) auch gleich zu informieren, was genau mit den Strafen gemeint ist bzw. wie diese zustandekommen.
Scheinbar handelt es sich aber um zwei getrennte Vorfälle, für die zwei unabhängige Strafen verhängt wurden. Meiner Meinung nach scheinst du da etwas mehr als nur die beiden Texte nicht zu verstehen, wenn du dich während deiner Bewährungszeit zu einer erneuten Straftat "hinreißen" lässt.


anonym
beantwortet von Speedi30 am 27. Januar 2009 13:50
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Was ist daran nicht zu verstehen`?

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 27. Januar 2009 13:51

Muss ich zahlen oder bekomme ich erneut Haftstrafe auf Bewährung??

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 27. Januar 2009 13:53

Du must die eine Strafe zahlen und in der anderen Strafsache wurde Deine Bewährungszéit verlängert; also eine neue Chance;


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