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Geld gemeinsam angelegt

gefragt von beggle am 13.03.2009 um 12:39 Uhr

Habe mit meinem Ex-Freund gemeinsam 10000 Euro angelegt. Das Konto läuft aber ausschließlich auf mich und es gibt keinen schriftlichen Vertrag über eine Rückzahlung. Mittlerweile sind wir getrennt, die Anlagezeit ist abgelaufen und er möchte sein Geld zurück und droht bereits mit dem Anwalt. Hat er überhaupt rechtlich Anspruch auf dieses Geld?

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finanzen x 23.667 geld x 22.555

anonym
beantwortet von tergenna am 13. März 2009 12:41
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rechtlich??? Moralisch!!!


zj1000
beantwortet von zj1000 am 13. März 2009 12:49
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Bei Deiner Art zu fragen ist mir schon klar wieso Dein Freund nicht mehr da ist.


anonym
beantwortet von Semana am 13. März 2009 12:42
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Du hast es doch nicht mit deinem Geld alleine angelegt, oder? Natürlich gehört ihm ein Anteil, willst du ihn um sein Geld betrügen ? Dann viel Spaß mit der Staatsanwaltschaft, denn eine Anzeige kommt dann bestimmt.

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 13. März 2009 12:54

-er kann ggf. durch Kontoauszüge beweisen , daß er ebenfalls "Einzahler" ist.


anonym
beantwortet von KostjaUA am 13. März 2009 12:43
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Ja hat das Recht das Geld zurück zufordern, ob er es auch schafft ist eine andere Sache wegen z.B.: irgendwelche Dokumenten, Bekannte die Aussagen können das es auch sein Geld ist etc....

ich würde ihm seinen Teil ausbezahlen, ein Anwalt ist ziemlich teuer und dann noch evtl. Anfallende Gerichtskosten, und sowas kann sich dann auch nochziemlich hinausziehen.


Westhighlandx
beantwortet von Westhighlandx am 13. März 2009 12:42
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Allein durch Deine Frage, hätte er jetzt rechtlich Anspruch, wenn ers wüsste. Da Du aber anonym bist hat er Ihn nicht. Moralisch hat er Ihn.

Kommentar von 9cb864bcee4331175de5f8eebb58fd2csmallPraline am 13. März 2009 12:51

Richtig!


Praline
beantwortet von Praline am 13. März 2009 12:41
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Ja, hat er! Was fragst du, willst ihn besch.eißen?


anonym
beantwortet von traeumeleben am 14. März 2009 10:04
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deine frage zeigt nicht gerade die positive seite deines charakters - es sollte selbstverständlich für dich sein, geld, daß dir nicht gehört zurückzuzahlen


janka98
beantwortet von janka98 am 14. März 2009 02:09
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Du fragst ernsthaft, ob er Anspruch auf SEINEN TEIL DES GELDES hat?! Hast du kein Gewissen?! Eine Anzuge wegen Betruges, macht sich sicher gut im polizeilichen Führungszeugnis. Und irgendwann, wirst du sicher eins brauchen. Denk daran!


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 13. März 2009 15:56
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natürlich hat er nicht nur rechtlichen Anspruch. Wie bist du denn drauf. Hier gibst du zu, daß ihm einen Anteil gehört. Hoffentlihc liest er das. Und in den Himmel kommst du auch nicht, wenn du ihm nix zurück gibst. Schäm dich!!!!


Silbernixe
beantwortet von Silbernixe am 13. März 2009 12:56
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schäm Dich! Es würde Dir kein Glück bringen, wenn Du ihm seinen Anteil nicht zurück gibst.Oft wissen andere Freunde auch bescheid!


moewie
beantwortet von moewie am 13. März 2009 12:43
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Er kann sein Recht zwar scheinbar nicht belegen, aber der moralische Anspruch besteht selbstverständlich

Kommentar von 9cb864bcee4331175de5f8eebb58fd2csmallPraline am 13. März 2009 12:52

Doch kann er das belegen! M ü n d l i c h !


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 13. März 2009 12:42
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Auch mündlich abgeschlossene Verträge gelten! Er hat Anspruch auf das Geld und seine anteiligen Gewinne.


juezi
beantwortet von juezi am 13. März 2009 12:41
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Das ist eine Frage des Charakters. Auch wenn es der Ex ist und kein Vertrag von Euch erstellt wurde, dass Geld ist incl. der Zinsen anständig zu teilen. Je nach Einlage


konny27
beantwortet von konny27 am 13. März 2009 12:41
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Wenn es euch beiden gehört,wirst du es ihm ja hoffendlich auc geben.Du weißt,die kleinen Sünden,bestraft der liebe Gott sofort


fnmama
beantwortet von fnmama am 13. März 2009 12:41
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wieviel hat er denn dazu beigesteuert?


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 13. März 2009 12:41
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Woher sollen Wir das wissen? Willst Du Ihn Betrügen? Oder hat er nicht mit eingezahlt?


Teify
beantwortet von Teify am 13. März 2009 12:41
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Das hat er wohl nicht, wenn nichts Schriftliches vereinbart war, aber es wäre mehr als fies, wenn er SEIN geld nicht zurück bekommt.

Kommentar von 9cb864bcee4331175de5f8eebb58fd2csmallPraline am 13. März 2009 12:42

Falsche Antwort! Vor Gericht muß er seinen Anteil erhalten.

Kommentar von 738493516927d55d8c85384c573b6549smallTeify am 13. März 2009 12:46

Und wie soll er beweisen, wieviel er dazugestezert hat,wenn es nichts Schriftliches gibt ?Nichtsdestotrotz ist es schlimm darüber überhaupt nachzudenken.

Kommentar von 9cb864bcee4331175de5f8eebb58fd2csmallPraline am 13. März 2009 12:50

Er sagt es und die entscheiden dann: Die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Glaube mir, daß das so gemacht wird. Ich war bei vielen Verfahren dabei. Man glaubt es nicht, aber ich habe erlebt, wo schriftliche Darstellungen angezweifelt wurden. Du mußt dich zu jedem Schuldschein äußern - da haste was an der Backe!


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