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Geld einklagen nach Fahrradverkauf?

gefragt von BieneMeier am 09.11.2008 um 22:01 Uhr

Vor einigen Wochen habe ich mit einem weitläufigen Bekannten per Email einen Fahrradverkauf meines alten Esels ausgehandelt. Weil er ihn dringend brauchte, mir das Geld aber nicht sofort überweisen konnte, einigten wir uns darauf, dass er zwei Wochen nach der Übergabe, sobald er sein Septembergehalt hat, bezahlen soll. Das ist nun schon sechs Wochen her – auf meine Anrufe reagiert er nicht und wenn es nicht anders geht, gehe ich zum Rechtsanwalt. Wer kennt sich aus und kann mir sagen, wie meine Chancen, Recht zu bekommen, stehen?


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anonym
beantwortet von BadenzerBachl am 9. November 2008 22:02
4x
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Bestens. Sofern Du die Emails gespeichert oder ausgedruckt hast, brauchst Du Dir überhaupt keine Sorgen zu machen! Geh zum Anwalt - der Käufer hat durch das Nichtbezahlen auf jeden Fall seine Pflichten in seiner Rolle als Käufer vernachlässigt! Viel Erfolg...

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 9. November 2008 22:04

jepp


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 9. November 2008 22:13
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hol dir im Schreibwarengeschäft erst mal einen Mahnbescheid, ist im Moment noch billiger als der Anwalt, wenn er (der Käufer) nichts hat, bleibst Du auf den Kosten auch noch sitzen;


anonym
beantwortet von zetix am 9. November 2008 22:04
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Kannst Ihn sogar anzeigen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 10. November 2008 05:39
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Kauf dir ein Formular für Wechsel, fülle es aus und halte es Ihm unter die Nase ! Wenn er nicht unterschreibt ist er Zahlungsunwillig und das ist Betrug !


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 13. Dezember 2008 14:51
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