Wird beim Eingang der Zinsen auf einem Tagesgeldkonto automatisch das Finanzamt informiert?
Das Finanzamt wird nur bei Erteilung eines Freistellungsauftrags benachrichtigt. Wenn du bei dieser Bank keinen erteilt hast, gehen zur Zeit pauschal 30%-Steuer + Soli (=5,5% der Steuern) von den Zinsen ab. Diese kannst du dann auf deinen privaten Steuersatz mindern, in dem du nächstes Jahr bei der Steuererklärung alles angibst. Ab 2009 gehen nur noch 25% Steuer + 5,5 % Soli + ggf 8 % Kirchensteuer ab. Das sind im Ergebnis 28,38 % der Einnahmen. ( dieses Jahr 31,65 %)
Im Prinzip ja, aber je nachdem ob Du einen Feistellungsauftrag hast oder nicht, entweder über diesen oder anonym. Ab dem nächsten Jahr interessiert das aber keinen mehr (Abgeltungssteuer).
Das Finanzamt erfährt nur von Zinsen wenn Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Die bekommen dann genau die Summe des genutzten Freistellungsauftrages genannt. Also falls Du 200 Euro Freistellung hast und 800 Euro Zinsen erhälst, bekommt das Finanzamt die Information das 200 Euro Freigestellt wurden. Die übrigen 600 mußt Du bei der Steuer natürlich trotzdem angeben :-((((
Hier noch ein Paar Infos http://www.tagesgeldkonto-info.de/tagesgeld-ratgeber/besteuerung.html zur Besteuerung von Tagesgeldkonten. Die neue Regelung ab 2009 mit der Abgeltungssteuer wird auch angesprochen.
Ab 2009 wird das pauschal über die Abgeltungssteuer verrechnet. Deine Tagesgeldzinsen werden also gleich versteuert. Infos http://www.tagesgeld-uebersicht.de
Kirchensteuer sind je nach Bundesland 8 oder 9 %. Aber es sind dann nicht 8 % vom Einkommen, sondern 8 (oder 9) % der Einkommensteuer, die noch einmal zusätzlich erhoben werden. Die Bezugsgröße ist die Einkommensteuer, nicht das Einkommen selbst!
8 oder 9 % vom Einkommen? Man, wie fett willst Du die Maden denn specken?