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Geld anlegen auf Namen des Kindes - Verfügbarkeit?

gefragt von blaueLibelle am 04.06.2008 um 15:11 Uhr

Wenn man für ein Kind Geld anlegen möchte hat man dann die Möglichkeit darüber zu verfügen bis das Kind volljährig ist und den Betrag bekommt, oder muss das erst auf den Namen der Eltern laufen, da man sonst keine Verfügbarkeit hat, das Kind darf schließlich noch nicht. Auf welchen Namen sollte das Konto lauten?


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Reply


Carsten Kriska
beantwortet von Carsten Kriska am 4. Juni 2008 15:15
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Dein Kind ist bis zum 18ten Lebensjahr nicht voll Geschäftsfähig, und somit bleibt die Befugnis bei dir.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 4. Juni 2008 15:13
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Auf den namen des Kindes natürlich. Verfügbar sind bis zum festgelegten Alter die Eltern.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 4. Juni 2008 15:13
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Ich habe das Geld immer bekommen, wenn es auf den Namen meiner Kinder lief! Ist ja auch möglich, dass mal eine größere Anschaffung für die Kinder ansteht, die von so Geldern finanziert werden muß.

Kommentar von Fb790fbe6dcc3f644f17b6327f490e4csmallCarsten Kriska am 4. Juni 2008 15:18

Geld das man FÜR die Kinder anlegt, sollte nicht für grössere Anschaffungen genutzt werden. Wenn das Kind mal alt genug ist, bleibt ja nichts mehr für den Führerschein + Auto. Ich kenne da ein paar Eltern, die sich lange schon Vorwürfe Ihrer Kinder anhören müssen, weil das angelegte Geld plötzlich nicht mehr da war!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 4. Juni 2008 15:47

Ach, dieses Paar Eltern sind sicherlich Deine! Wenn ich Geld für die Kinder angelegt habe und die kommen dann mit 15 und wollen unbedingt einen Roller nebst Führerschein (was meine eh nie bekommen würden), dann soll ich das also so zahlen und obendrein dann weiter Geld für sie ansparen? In welcher Welt lebst Du eigentlich? Und statt sich Vorwürfe anzuhören, was schon die Frechheit ansich ist, hätten die mal ihren "Kleinen" lieber beizeiten in der A.... getreten, damit die selbst auch mal was tun, um sich ihre Luxuswünsche zu erfüllen! Wo steht eigentlich geschrieben, dass Eltern ihren Kindern den Führerschein bezahlen müssen un ihnen ein Auto zu finanzieren haben? Ich vermute mal stark, Du hast keine Kinder, sonst würdest Du nicht so einen Quatsch von Dir geben!

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 4. Juni 2008 15:55

Solche Kleinigkeiten wie Führerschein und Auto also? Die habe ich auch immer mal zwischendrin bezahlt schließlich muß man ja noch Steigerungspotenzial haben zum Abi eine Eigentumswohnung und zum 21 eine Segeljacht. Aber wozu soll man dann für das kind sparen wenn die Kleinigkeiten wie Auto und Führerschein schon nebenbei bezahlt werden?

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 4. Juni 2008 16:06

Das, was ich für meine Kinder anspare, ist nicht für Führerschein und Auto gedacht! Dafür können sie ab 15 Jahre selbst was tun. Und wenn dann noch was fehlt, kann man ja was zugeben. Das Angesparte ist dafür gedacht, wenn zwischendurch mal was kommt, wie z.B. jetzt. Jetzt gehen gerade 3 meiner Kinder ins Landschulheim. Jeweils 250 Euro liegen bei mir nicht einfach so rum. Und der Rest ist als "Starthilfe" für ein eigenes Leben gedacht! Eigenkapital für Wohneigentum und so!


Brasileiro
beantwortet von Brasileiro am 4. Juni 2008 15:14
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Natürlich darf das Kind darüber verfügen und zwar im Rahmen des Alters.

Kommentar von alex0triebel am 6. Juni 2008 12:12

nein die Erzeihungsberechtigten zumindest bis 14 oder so, deswegen wird ja auch ein Elternteil mit eingetragen, wenn das Kind ein Konto bräuchte, war bei mir so als ich mit 14 arbeiten angefangen habe


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 4. Juni 2008 15:15
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laufen lassen würde ich es auf den eigenen Namen, als "Lösungswort" könntest du eines deiner kindernamen( mit Zahlenkombination die schwer zu "knacken ist) nehmen bei einem Sparbuch( Achtung: mit Codes Passwörtern und dgl. sorgsam umgehen, bei verlust kann man auch ohne Sparbuch geld bekommen( dauert lange) aber immerhin, wenn man sein Geheimwort geheim hält!)





luggy333
beantwortet von luggy333 am 4. Juni 2008 15:22
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Du kannst dich beim Anlegen des Kontos zu den Kontobevollmächtigen dazuschreiben lassen und damit hast du immer eine Verfügungsgewalt


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 4. Juni 2008 16:31
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Wenn das Kind 18 wird können ihm die Zinsen bei Bafög und Kindergeld Probleme machen und das Vermögen beim Bafög.

Besonders beim Bafög hat es mit Vermögen Reisenprobleme gegeben.

Lies mal bei http://www.klicktipps.de/bafoeg.php

Wenn Ihr allerdings soviel verdient, dass es eh kein Bafög gibt, spielt zumindest das keine Rolle.


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 4. Juni 2008 16:37
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Ihr könnt ein Konto eröffnen auf den Namen des Kindes und tragt Euch als Mitbevollmächtigte ein. Das Kind darf unter 18 sowieso nicht darüber verfügen.


anonym
beantwortet von dfranke am 5. Juni 2008 11:34
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Grundsätzlich können natürlich die Eltern als Bevollmächtige über das angelegte Geld verfügen. Aufpassen muss nur, wer versucht, darüber etwaige Freibeträge abzufassen. Kommt das Finanzamt dahinter, dass das angelegte Geld eigentlich von den Eltern verwendet wird, liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, der eine entsprechende Nachbesteuerung zum Beispiel steuerfrei erzielter Zinsausschüttungen nach sich zieht.


anonym
beantwortet von alex0triebel am 6. Juni 2008 12:14
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wir haben zum beispiel Bausparer auf unsere Kinder laufen - gibt Zinsen aber keine staatlichen Zuschüsse, die Bank hat aber gesagt, ziel ist es schon, dass die Eltern es für das Kind ausgeben, deswegen sind die Summer glaube ich begrenzt, damit nicht Eltern ihr Geld vor der Steuer u.a. bei den Kindern verstecken. Also du kannst es zum Beispiel für Klamotten, urlaub usw. ausgeben, du brauchst ja auch Geld für die Kinder, es muss nicht gleich das Auto sein. Aber die verfügbarkeit bleibt bis zur Volljährigkeit bei dir!


Jonny Brösel
beantwortet von Jonny Brösel am 9. Juli 2008 08:39
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was dem Kind übertragen wird, wird damit Eigentum des Kindes. Sicher kann man als Elternteil über das Konto verfügen solange das Kind nicht 18 ist. Allerdings muss die Verfügung nachweislich für eine Anschaffung für das Kind getätigt werden. Beim Kind Gelder zu verstecken um damit an die Freibeträge zu kommmen ist also nicht erlaubt.
"Wiederholen ist gestohlen" lautet der kurze einprägsame Satz zur o.g. Rechtslage. Sollte das Finanzamt drauf kommen oder später das Kind! kann es große Probleme geben. Theoretisch kann das Kind die Eltern ebenfalls verklagen wenn die sich ihr Geld wiedergeholt haben. Ja - solche Kinder gibts wirklich...




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