Was kann ich tun, wenn ich als Schüler eine Inkasso-Forderung bekommen habe?

4 Antworten

Erstmal ganz ruhig: Eine offene Forderung, auch wenn gerichtlich tituliert und/oder zwangsvollstreckt, ist niemals eine Strafsache.

Du kannst mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren oder wenn vollstreckt wird mit dem Gerichtsvollzieher.

Kann ich hier eine Ratenzahlung vereinbaren ( z.B 50€ / Monat).

Den Gedanken verbannst du mal ganz schnell wieder aus deinem Kopf. Ratenzahlungen macht man ggf. mit Behörden oder guten Freunden aber nicht privaten Geldeintreibern. Inkassobüros verdienen keinen Cent, deines hart erarbeiteten Geldes.

Ich kann keinerlei Strafsache brauchen.

Welche Straftat sollst du denn begangen haben? Hast du Post vom Staatsanwalt bekommen? Hast du bestellt und wusstest du würdest nicht bezahlen können?

Leider hat dieser Typ es in 7 Jahren versäumt einen einzigen Cent auf mein Sparbuch einzuzahlen.

Gut, denn das Sparbuch ist die größte Geldvernichtungsmaschine, die es gibt. Auch dieses Wort verbanne aus deinem Kopf.

Was kann ich hier jetzt machen?

Ein paar Fragen beantworten, dann gibt es von mir oder jemand anderem konkretere Hilfe:

  • Ist die Hauptforderung dem Grunde nach berechtigt und wenn ja, wie hoch ist sie?
  • Welche Kosten werden ferner vom Inkassobüro gefordert (bitte exakt aufschlüsseln mit Bezeichnung und deren Höhe)?
  • Gab es seitens des Gläubigers mind. 1 Mahnung?

Strafrechtlich ist es egal solange es kein Eingehungsbetrug war. Es ist ne rein zivilrechtliche Forderung. Es ist schade das es schon beim Inkasso ist, prinzipiell hast du 3 möglichkeiten

  1. du versucht eine Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger auszumachen, der pfeift im gegenzug das Inkasso zurück und du übernimmst vermutlich die dafür bereits angefallenen kosten

  2. Ratenzahlung beim Inkasso - sehr teuer

  3. du erklärst du kannst nicht zahlen, dann kommen noch Kosten für Titulierung und Gerichtsvollzieher obendrauf, mit dem kannst du dann wieder eine Ratenzahlung ausmachen (falls nix zu pfänden ist). Hat den großen Nachteil eines möglichen Negativeintrages und dem verlust der Kreditwürdigkeit. Die Raten müssen aber angemessen sein. Ansonsten musst du die Vermögensauskunft abgeben... dann ist deine Kreditwürdigkeit auf jahre futsch und billiger wirds auch nicht. Ist Abwegungssache ob das Inkasso im Endeffekt nciht doch günstiger für einen ist.

Wenn noch irgendwie möglich versuche Möglichkeit 1. Du könntest es auch kombinieren und ihm anbieten das er es titulieren soll damit er Sicherheit hat, dann aber die Vollstreckung nicht umsetzen soll damit du ihm die Raten zahlen kannst. Wäre so ein praktikabler Mittelweg.

Die "Abwägungssache" fällt immer gegen das Inkassobüro aus.

Auch bereits vom Inkasso aufgeschlagene Kosten braucht man nicht bezahlen.

Beantworte lieber die Fragen von Kevin1905 und lies dann dort die Lösung nach.

@Georg63

Absoluter humbug, eine Abwägungssache kommt immer auf die konkreten Umstände an. Ich persönlich würde lieber das ganze schlucken und mehr zahlen anstatt einen Negativeintrag zu erhalten der für mich deutlich schlimmere folgen hätte (auch wenn es bei mir nicht bis zum Inkasso gekommen wäre). Drauf sch... kann man wirklich nur wenn eh alles zu spät ist.

Ganz schnell dort Melden und nach Ratenzahlung fragen.

Nein!

Schau an - hiervon hast du also auch keine Ahnung und rätst zur teuersten Lösung.