thebrain am 24.08.2007 um 13:26 Uhr
Habe mir vor kurzem gelbe Birnchen bestellt weil ich französische Scheinwerfer so gern mag. Nun hat mir der Tüv gesagt, ich darf die nicht einbauen obwohl sie eine E1 Prüfnummer haben, weil man nur weißes Licht für die Ausleuchtung benutzen darf. Weiß jemand wie das mit Fernlicht und Nebelscheinwerfern ist?

Zu Zeiten des Verkehrsministers Seebohm wurde die Vorschrift für Scheinwerferbirnen mal geändert in "weiss oder gelblich" und daraufhin brach hier eine Epedemie von gelben Scheinwerfern aus.
Nach einigen Monaten wurde dann klargestellt, dass das "gelblich" nur deshalb in den Text gekommen war, weil nicht alle produzierten Birnen wirklich ein reines Weiss zeigten und man diese trotzdem zulassen wollte, keinesfalls sollten hier aber "französische Zustände" eingeführt werden - und daran hat sich bis heute nichts geändert.

Diese gelben Dinge dürfen in Deutshcland höchstens in zusätzliche Nebelscheinwerfer.