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Geistiges Privates Eigentum

gefragt von defcut am 18.06.2009 um 22:59 Uhr

Hallo, ich möchte Homepages für kleine - und mittelständige Unternehmen machen. Unzwar umsonst, jedoch mit einer Bedingung: Das Design, das Contentmanagement und ein Teil meiner selbst erstellten Inhalte sollen mein geistiges Eigentum bleiben. Ich will damit bezwecken, dass ich nach einer bestimmten Zeit die Rechte an diese Unternehmen verkaufen kann, sofern diese Interesse daran gewinnen. Nur bin ich bis jetzt nicht selbständig, also kann ich nichts verkaufen und darum möchte ich bis zu dieser Zeit kein Gewinn daran erziehlen. Kann mir vllt. Jemand gute Tipps geben, ob:

  1. Ich ohne weiteres in dieser Form mit Unternehmen kooperieren kann?

  2. Ich auch Gewinn im privaten Zweck erzielen darf? und

  3. Ich alleine das Recht habe, zu entscheiden, was mit der Webseite geschieht, sofern ich vorerst mit den Unternehmen schriftlich vereinbare, dass mein erstelltes Konzept mein Eigentum bleibt?


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anonym
beantwortet von Martin1111 am 18. Juni 2009 23:20
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Nach meiner Meinung handelt es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit, die man jederzeit neben der normalen Berufstätigkeit problemlos durchführen kann wie Schriftsteller, Übersetzer usw. Das beantwortet die erste und zweite Frage: ja, man kann ohne weiteres in dieser Form mit Unternehmen kooperieren und Gewinne erzielen (die dann natürlich versteuert werden müßten). Um das geistige Eigentum an der Gestaltung der HPs zu sichern, sollte ein entsprechender Vertrag mit den Unternehmen vereinbart werden. Hierbei gelten Urheberrecht, Copyright usw. - und daher eine nicht einfache Rechtslage. Wenn das Unternehmen die HP zum Beispiel im Laufe der Zeit modifiziert und dann behauptet, es wäre nunmehr seine eigene Gestaltung - was dann? Hier sollte der Rat eines Fachanwalts eingeholt werden.

Kommentar von A5d3f19d23e903f581d46c72d36da275smallLadyJeanny am 18. Juni 2009 23:29

dann müsste das copyright trotzdem drin stehen!!!

Kommentar von A5d3f19d23e903f581d46c72d36da275smallLadyJeanny am 18. Juni 2009 23:33

hab grad mal nachgesehen, der beruf fällt nicht unter freiberuflichkeit.

Kommentar von Martin1111 am 18. Juni 2009 23:54

die Tätigkeit als Designer (webdesigner) ist selbstverständlich freiberuflich http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf


LadyJeanny
beantwortet von LadyJeanny am 18. Juni 2009 23:26
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Du kannst auf privater Ebene verdienen. Jedoch nur bis zu einer Grenze, die ich dir leider nicht sagen kann. Ab dieser Grenze musst du ein Unternehmen anmelden. bis dahin musst du dieses Einkommen am jahresende mit de einkommenssteuer angeben.

Mit dem Unternehmen vereinbarst du ein Kopierrecht von dir in der Fußzeile der Website. Zudem müssen die Unternehmen ihre Website angeben (wegen angabe des kopierrechts). bei domainummeldung wird die kostenlosigkeit aufgehoben, es sei denn das Unternehmen weißt dich auf den Domainwechsel hin.

kostenlos geht mit kopierrecht oder ohne gegen entgelt. "Ich alleine das Recht habe, zu entscheiden, was mit der Webseite geschieht, sofern ich vorerst mit den Unternehmen schriftlich vereinbare, dass mein erstelltes Konzept mein Eigentum bleibt?"

Ich glaube nicht dass ein unternehmen sich darauf einlässt, weil die inhaber eine gewisse freiheit haben wollen.

Kommentar von Martin1111 am 18. Juni 2009 23:56

Es gibt keine Einkommensgrenzen für Freiberufler. Es muß auch kein Unternehmen angemeldet werden.

Kommentar von defcut am 19. Juni 2009 00:01

danke für diese ausführliche antwort, zur zeit bin ich noch schüler (ü18) und mache das als hobby. laut gesetz habe ich immer uhrheberrechte und kann bestimmen, was mit meinem werk geschieht, sofern ich dem unternehmen kein nutzungsrecht übertragen habe. ich denke aber schon, dass sich ein unternehmen darauf einlässt, weil es ist für sie umsonst und wenn sie eine homepage nicht behalten möchten, müssen sie auch nichts dafür zahlen. habe für einen bekannten selbständigen für 100 euro eine sehr umfassende Homepage erstellt, die im normalfall 2000-2500 Euro kostet und derjenige war davon begeistert. jedoch kann ich damit keinen gewinn mehr erziehlen, da ich per handschlag die nutzungsrechte übergeben habe, was mir auch persönlich nicht viel ausmacht... also sind auch private geistige werke vom uhrheber recht geschützt oder nicht?

Kommentar von Martin1111 am 19. Juni 2009 04:43

Im Prinzip 'ja' - wie es dann im einzelnen ist, weiß ich nicht. Da wäre ein Anwalt gefragt. Schau auch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht



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