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Geistiges Eigentum der Architekten

gefragt von DrZoidbergDrZoidberg am 25.05.2009 um 13:34 Uhr

Stimmt es, dass Architekten ihre "Objekte" als geistiges Eigentum betrachten und es verboten sein kann auf eigene Faust (als Bauherr) dieses Objekt zu verändern und die dann die Zustimmung des Architekten brauchen? Es geht um größere "Objekte " , keine Einfamilienhäuser.


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Teddyle
beantwortet von Teddyle am 25. Mai 2009 13:52
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Der Architekt wird immer versuchen, seine Ideen in einem Bauwerk zu verewigen. Wenn er aber nicht die Zustimmung des Bauherren findet, wird er sich diesem anpassen müssen, wenn er sein Geld haben will. Am einfachsten ist das in der Projektierungsphase, aber dann sind Feinheiten oft noch nicht erkennbar. Manche Architekten mogeln sich da durch und realisieren ihren Feinschliff erst am Objekt. Wenn man da als Bauherr nicht in allen Bauphasen wachsam ist, fallen einem nachher die Augen aus dem Kopf und es kommt zu Rechtsstreitigkeiten, weil Änderungen angesagt sind.
Am einfachsten ist die Absprache mit dem Architekten (Protokoll nicht vergessen) oder ein entsprechender Passus im Vertrag,
eventuell auch nachträglich.
Wenn es sich um tragende Bauteile handelt, ist immer die Zustimmung des Architekten erforderlich, weil er sonst aus den Garantieforderungen heraus ist, wenn etwas passiert. Er wird auch für Änderungen und daraus eventuell folgende Schäden keine Garantie übernehmen, wenn die Änderungen ohne seine Zustimmung erfolgten.


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ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 25. Mai 2009 13:36
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Ja, schau Dir den Ärger um den Berliner (?) Hauptbahnhof an.

Kommentar von E6aab51b24ec039213032a71c42e940asmallDrZoidberg am 25. Mai 2009 13:37

Ja? Was war denn da, ich hörte nur, es fielen Teile der Stahlfassade runter, schlimme Sache. War das in diesem Zusammenhang?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 25. Mai 2009 13:40

Ja, und dann wurden die glaube ich bei der "Renovierung" weggelassen (oder Stützpfeiler dazugebaut oder sowas in der Art). Der Architekt hat geklagt, hat aber ausnahmsweise kein Recht bekommen, weil es halt um die Sicherheit ging.

Kommentar von E6aab51b24ec039213032a71c42e940asmallDrZoidberg am 25. Mai 2009 13:45

Aha, verstehe! Die Optik, das Gesamtbild fand wohl keine Gefallen mehr.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 25. Mai 2009 13:51

Ja, irgendwie war der Architekt beleidigt. Das Problem an der Sache ist, daß Architekten sich oft wenig um die Statik kümmern und Entwürfe machen, die zwar auf dem Papier ganz toll aussehen, sich aber nicht bzw. kaum in die Praxis umsetzen lassen. Sind halt Künstler... Such Dir auf alle Fälle einen, wo das Bauchgefühl stimmt, sonst geht das von vorneherein in die Hose!


catapa
beantwortet von catapa am 25. Mai 2009 13:38
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Es ist normalerweise das geistige Eigentum des Architekten. Die Pläne dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht vervielfältigt oder Nachgebaut werden.

Wenn Dein Haus einmal gebaut, darfst Du es aber normalerweise verändern.


Wenne
beantwortet von Wenne am 25. Mai 2009 13:38
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Ja! Dem ist oft so.

Ich kann mich noch erinnern als man andachte das Olympiastadion in München um zu bauen. Da musste auch vorher die Zustimmung des Architekten eingeholt werden.

Die Sache ist dann aber, zugunsten der Allianz-Arena, im Sande verlaufen. ;-)

Kommentar von E6aab51b24ec039213032a71c42e940asmallDrZoidberg am 25. Mai 2009 13:46

Das Recht gilt wohl ganz schön lange...?

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 25. Mai 2009 19:35

Meines Wissens gilt das solange der Architekt lebt und noch 30 weitere Jahre für seine Erben.


edepirelli
beantwortet von edepirelli am 25. Mai 2009 13:36
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Ja sonst brauch man ja keinen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Mai 2009 13:37
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Das stimmt im Prinzip schon.


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