Ich habe als Zuständiger in einer Stadtverwaltung selbst eine Absenkung für einen Rollstuhlfahrer veranlaßt. Nach den einschlägigen Gesetzen besteht für die Stadt/Gemeinde keine Verpflichtung, das überhaupt zu machen. Wir haben es, als sozial denkende Verwaltung, gemacht, zumals es von der Wasserführung am Straßenrand her gesehen unproblematisch war. Die Kosten von rd. 3.000 Euro hat die Stadt ebenfalls ohne dazu verpflichtet zu sein übernommen. Bei dem Vater des im Rollstuhl sitzenden Kindes handelte es sich um einen sog. "Normalverdiener". Bei sehr wohlhabenden Antragstellern könnte man die Kostentragung wohl auch anders sehen, z.B. eine angemessene Beteiligung verlangen, was aber sicher auch von der Finanzlage der Stadt abhängig wäre.
würde mal bei der stadt oder gemeinde fragen, wer dafür zuständig wäre? denke schon, das die stadt das machen würde, könnte, müßte. wir haben z.b. einen behindertenparkplatz vor dem haus bekommen. wenn es z.b. eine sozialwohnung für rollstuhlfahrer ist, dann wäre auf jeden fall die stadt oder gemeinde zuständig.

Schau doch mal rein unter: http://www.handicap.de/ - da kann Dir bestimmt jemand Auskunft geben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Stadt oder der Vermieter die Kosten übernimmt. Höchstens für eine Rampe ins Haus. Eine andere Möglichkeit nachzufragen wäre im Community 'MyHandicap' (Forum).
frag mal bei eibnem verband der behinderten nach. in potsdam gibt es sogar einen behindertenbeauftragetn der stadt
Privat Grundstück musst du selber zahlen. Wenn es eine Vermietet Wohnung ist solltest du den Vermieter fragen. Sicherlich wird der aber auch nicht die Kosten tragen wollen.

die Stadt?
Kristall08 am 18. März 2009 08:27 Warum sollten sie? Ist doch nicht deren Problem...