Bekannter von mir ist auf Hartz IV. Er soll nun monatl. 4 schriftl. Bewerbungen nachweisen. Hat keinen PC, keine Kenntnisse und will auch nichts mit so ner Kiste zu tun haben. Beim Bewerbunsgtraining war Er krank, Hinweise wo Er seine Bewerbungen (PC) schreiben kann und wie Er es lernt ignoriert Er, (ich fang mit 50 nicht mit so einem Sch.... an!) Nun wurde Ihm schon mit einer Sanktion gedroht, wenn Er keine aussagekräftigen Bewerbungen nachweist. Sind also PC Kenntnisse heute unabdingbar? Kann man wegen fehlen dieser sanktioniert werden?

Ihm wird bestimmt nicht mit Sanktionen gedroht, weil er keinen PC hat, sondern wegen seiner allgemein wurschtigen Haltung. Du hast ja einige Beispiele in Deiner Frage gebracht. So etwas kommt nie gut. Und festigt das Vorurteil, daß Arbeitslose gar keinen Bock auf Arbeit haben.
Ein Bewerbungstraining hat noch keinem geschadet und zeigt ein gewisses Bemühen. Er kann seine Bewerbungen notfalls auch mit der Hand schreiben - als Nachweis wird das anerkannt.
Sich heutzutage gegen PC-Kenntnisse zu wehren, zumal wenn sie einem kostenlos vermittelt werden sollen, läßt die Alarmanlagen jedes Sachbearbeiters scheppern. Da muß er sich über Sanktionen nicht wundern.
So wie ich das aus der Frage lese- will Dein Freund überhaupt keine Arbeitsstelle bekommen Denn beim Training für Bewerbung ist man krank- 4 Schreiben in der Woche sind zuviel und so einen Schei.s wie PC lernt man einfach nicht-braucht man ja nicht- es gibt ja Geld vom Vater Staat- unser aller Geld das wir Steuerzahler aufbringen. Und außerdem war Dein Freund nicht in der Schule? und hat da Schreiben gelernt- man kann Bewerbungen ja auch mit der Hand Schreiben- aber ich glaube dein Freund ist zu faul um irgend etwas zu machen- der findet überall ein Haar in der Suppe.Also werden Sanktionen zu Recht folgen.

Man braucht nicht für jeden Job PC Kenntnisse. Aber wenn ich das so lese, wenn er irgendwo hin soll ist er krank, anderes ignoriert er usw. habe ich das Gefühl, er hat gar keine Lust was zu machen. Mich interessierte unser erster PC auch nicht. Heute kann ich es mir nicht mehr ohne vorstellen. Dein Bekannter braucht zum Ansporn einen kräftigen Tritt dort hin, wo die Sonne nicht hin scheint
Wer sich so vehemmend querstellt, der kriegt auch keine Arbeit mehr... Es geht hier ja nicht nur um das Bewerbungsschreiben, er benimmt sich ja, wie ein kleines, trotziges Kind! Wer wirklich arbeiten will, der benimmt sich nicht so, und mit fünfzig Jahren sollte man schon erwachsen genug sein um zu sehen, was so ein Verhalten für Konsequenzen hat...

ja man sollte sich schon etwas Mühe geben aber wenn man alles ignoriert muss man auch mit den Konsequenzen leben
Lyncis57 am 18. Mai 2009 06:55 ..und sich der Gewalt der Ämter beugen,oder??
schildi am 18. Mai 2009 07:01 das ist ja wohl etwas übertrieben!
Welcher Gewalt? Er will Sozialleistungen und von ihm wird Verlangt das er alles Notwendige macht um Arbeit zu finden, was ist daran verkehrt?
Er hat noch 17 Jahre bis zur Rente... wer solange offensichtlich auf der faulen Haut liegen WILL, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen!
Wo sagt der Fragesteller, dass er das will?
Lyncis57 am 18. Mai 2009 06:59 seh ich auch so,nur weil er keinen PC will,bedeutet das noch lange nicht,das er nicht arbeiten will...
Er soll sich ja keinen PC kaufen, sondern Bewerbungen nachweisen, dazu hat er aber keine Lust, deshalb war er ja krank! Was macht er, wenn er sich wirklich für einen Job interessiert? Der soll doch froh sein, dass er überhaupt Hinweise bekommt, wie er seine Bewerbungen schreiben soll! Wenn man vom Amt Geld bekommt, muss man halt auch was dafür tun, wenn man arbeiten geht, muss man für sein Geld ja auch etwas tun...
Sathupradit am 18. Mai 2009 07:40 weil er auch keine handschriftlichen Bewerbungen schreibt !
Nicht die fehlenden Kenntnisse werden hier sanktioniert, sondern die Ignoranz.
Lyncis57 am 18. Mai 2009 07:00 aha,also Ablehnung wird bestraft,..na klasse..freu mich auf die wahlen..
schildi am 18. Mai 2009 07:06 "Hinweise wo Er seine Bewerbungen (PC) schreiben kann und wie Er es lernt ignoriert Er," das hätte er nicht machen sollen, er will was , nicht das Amt
Ja so eine Ablehnende Haltung wie sie dieser Mensch an den Tag legt gehört sanktioniert, lies mal richtig, er soll nur 4 Bewerbungen im Monat nachweise, das ist ja wohl nicht zu viel verlang.
Was erwartet dein Bekannter den? Das sich die Arbeitgeber bei ihm melden? Er soll 4 schriftliche Bewerbungen im Monat nachweisen was ist daran unverhältnismäßig? Er gibt sich doch überhaupt keine Mühe Arbeit zu bekommen, das muss meiner Meinung nach Sanktioniert werden. Wenn er nicht seine Hintern bewegen will, warum soll dann die Solidargemeinschaft für ihn auf kommen? Mit PC- Kenntnissen oder nicht hat das ganze überhaupt nichts zu tun.

ich denke, heut zu tag, ohne PC geht es nicht mehr viel. aber deswegen sanktionniert werden, das geht zu weit.
Nun Er soll ja sanktioniert werden, weil Er keine schriftl Bewerbungen nachweisen kann.

Fehlende PC-Kenntnisse dürften nicht zu Sanktionen führen.
Er sollte jedoch in der Lage sein, handschriftlich eine aussagekräftige Bewerbung zu schreiben.
Und wenn er tatsächlich wirklich Wert auf einen Job legt, ist ein PC Kurs m.E. dennoch zumutbar!

Dann soll er eben mit einer Schreibmaschine schreiben, oder handschriftlich !
Alles andere hört sich für mich wie eine Ausrede an.
Siam1 am 18. Mai 2009 07:25 Die Frage ist ob der Bekannte so eine bedienen möchte.
Zu der Fragestellerin, ich war auch mal arbeitslos und musste mir die PC Kenntnisse aneignen. Egal wie! Ohne diese kannst Du keine Bewerbungen schreiben. Und wenn Du keine hast müssen Freunde helfen und wenn Du keinen PC hast, dann gibt es Internetcafes mit Drucker. Dort bin ich auch hingegangen,weil ich anfangs keinen PC und Drucker hatte. Der Arge ist es egal, wie Du zu Deiner Bewerbung kommst, Du musst sie eben nur bringen. Dazu íst man verpflichtet. Und 4 Bewerbungen sind gelinde gesagt human, andere müssen 8 oder sogar mehr Bewerbungen bringen. Bei mir waren es 8 Stück. Das hat zig Tränen gekostet, weil auch mir die fehlenden PC Kenntnisse ein Stolperstein waren.
Die Arge wird ihn zu einer Trainingsmaßnahme schicken und falls das noch nicht passiert ist, kann derjenige danach fragen, da bekommt zumindest Grundkenntnisse mit.
Natürlich:Fehlende PC-Kenntnisse dürften nicht zu Sanktionen führen. Aber wenn die Bewerbungen nicht vorgezeigt werden können, zieht es Sanktionen mit sich und fällt dann aus Alg2 Bezug heraus.
Siam1 am 18. Mai 2009 07:32 Fazit: er muss es nicht lernen, keiner kann dazu gezwungen werden.
Die Konsequenzen muss er aber dann auch tragen.
Sathupradit am 18. Mai 2009 07:42 nein, er muß keine Schreibmaschine benutzen, stattdessen kann er auch eine handschriftliche Bewerbung schreiben. Nur er selbst muß eben alles mögliche unternehmen, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden.
Siam1 am 18. Mai 2009 07:45 bist Du Dir da sicher, mir wurde damals gesagt, das würde nicht gehen, die Bewerbungen müssen den Standard entsprechen.
Nun geschadet hat es nicht den PC zu erlernen, macht inzwischen ne Menge Spaß.

nein..wer keinen Pc hat oder will kann auch nicht belangt werden...ob diese Kenntnisse nun wichtig sind oder nicht,ist was anderes,..
Lyncis57 am 18. Mai 2009 06:50 ..es gibt auch Büros die schreiben dir jede Bewerbung,wie sie sein muss...
die arbeiten aber i.d.R. auch nicht umsonst, oder?
Lyncis57 am 18. Mai 2009 06:53 richtig aber billiger wie ein PC und soviele Bewerbungen braucht er ja auch nicht,die auf den Ämtern spinnen ganz schön...
Auf Dauer ist ein PC sicher billiger. Aber muss trotzdem jeder selber wissen. Wünsche einen schönen Wochenstart.
Lyncis57 am 18. Mai 2009 06:57 Danke,wünsch ich dir auch,:-)
Aber er kann seine Bewerbung mit einer Schreibmaschine schreiben. Im schlimmsten Falle gibt es zur "Belohnung" eine Maßnahme, d.h. Bewerbungstraining, wenn er mit Absicht schlechte Bewerbungen schreibt. Obwohl die Frage nach "gut" und "schlecht" sehr subjektiv ist.

Wenn man eine leserliche Handschrift hat, dann kann man sich nach wie vor damit bewerben. Für Solche Bewerber heißt das jedoch, dass sie sie wohl auf keine Stelle bewerben sollten, wo PC-Kenntnisse verlangt werden. Diese Handschriftlichen Bewerbungen kann man eben auch kopieren. Also, wo ist das Problem?

Wenn man hier krank wird, dann muß man den nächsten Kurs besuchen. Außerdem gibt es bei uns einen Verein, der erstellt kostenlos Bewerbungsunterlagen auf dem aktuellen Stand. Jetzt muß ich aber privat noch meinen "Senf" dazu geben: warum müssen die Unterlagen immer top sein? Ich fände, eine Probearbeit sagt mehr über den Bewerber aus als 1A-Unterlagen!
Siam1 am 18. Mai 2009 07:41 pippi60, das ist richtig, aber Du wirst doch schon gar nicht mehr zu einer Probearbeit eingeladen und die Arge verlangt Bewerbungen , die den Mindeststandard erfüllen.
Gehört dieser Verein, den Du erwähnt hast zum Amt? Ich wohne in einer Großstadt und ich habe mich gewundert wie wenig es bei uns kostenlose Anlaufstellen gibt.
pippi60 am 18. Mai 2009 07:47 Es gibt hier (ca. 17.000 Einwohner) sogar zwei Möglichkeiten, sich kostenlos Unterlagen erstellen zu lassen. Eine Stelle wird von der ARGE/Arbeitsamt gefördert und eine gehört einem gemeinnützigen Verein. In "meinem" Verein machen wir es nur für die 1-Euro-Jobber, die bei uns beschäftigt sind, aber wenn jemand kommen würde, würden wir auch ihm/ihr helfen. Selbstverständlich kostenlos.
Siam1 am 18. Mai 2009 08:21 DH und Dir noch einen schönen Tag.

Heutzutage geht ohne PC gar nichts mehr. Aber wegen deinem Freund....er kann auch eine handschriftliche Bewerbung schreiben oder er hat sicher einen Freund wie dich, der ihn mal an den PC läßt, damit er die Bewerbung schreiben kann, aber da er keine Kenntnisse hat hilfst du ihm doch sicher dabei oder schreibst sie für ihn, ja? Das machst du doch!!
Du hast es erfasst. Darum geht es ihm! Ich habe ihm angeboten, ihm einen günstigen PC zu besorgen, ihm die Grundkenntnisse beizubringen, auch für die Stellensuche. Aber ich denke nicht daran für Ihn nach Stellen zu suchen und monatl. 4 Bewerbungen zu schreiben, einzutüten und abzusenden. Ich habe nämlich Arbeit, Er nicht! Da er nicht einsieht selbst aktiv zu werden, Pech gehabt.
Siam1 am 18. Mai 2009 23:15 @Zahnkranz und schlussendlich sollst Du dann noch für ihn arbeiten.grins
Nein, Spass beiseite, ich habe heute jemand vom Amt gefragt: Nein, er muss seine Bewerbungen nicht mit PC schreiben, aber er habe so auch schlechtere Karten genommen zu werden, so die Worte. Aber zu einer Bewerbungstrainingsmaßnahme von 4 bis 6 Wochen wird man ihn schicken, wobei ihm auch PC Grundkenntnisse vermittelt werden. Da muss er hin. So die Worte.

ja ohne pc geht nichts mehr du hättest ja auch sonst net die frage stelen können
Siam1 am 18. Mai 2009 08:25 @Zahnkranz hat die Frage für einen Bekannten gestellt.
Sathupradit am 18. Mai 2009 11:02 bitte die ursprüngliche Frage GENAU durchlesen.

Ohne PC geht leider nichts mehr. Wir sollten froh sei das es das NET gibt.

Mir sei die Frage gestattet, ob er Arbeitslos oder Arbeitssuchend ist !
genau das wollte ich auch gerade schreiben...die sanktionen kommen wegen seiner einstellung...und ich denke 4 bewerbungen zu schreiben ist nicht zu viel verlangt...
Richtig DH
Bewerbungsvorlagen gibz auch bei der Arge