möchte in eine wohnung ziehen die 70qm hat arbeite halbtags und beziehe daher nicht komplett alg2.daher muss es doch möglich das jugendamt hat auch gesagt das meine jetzige wohnung nicht wirklich braubar ist für mein kind und mich!
Erkundige dich lieber noch mal genau bei dem Amt, daß für dich zuständig ist.

60 qm werden Dir vom Amt gezahlt ( 45 qm Haushaltsvorstand, 15 qm jede weitere Person ), natürlich kommt es dann auch noch auf die Höhe der Miete an.
Jungemama20 am 16. April 2008 22:12 die größe spielt keine Rolle sondern der Preis

wenn du es allein finanzierst geht das ohne Probleme, ansonsten ist der richtige Ansprechpartner die ARGE, wo der zuständige Sachbearbeiter eine konkrete Fallentscheidung treffen muss

Nein.70 qm stehen Dir nicht zu und da Dein Einkommen angerechnet wird und Du zusätzlich ALG II erhälst,bist Du an die Regeln gebunden.

Sprech das auf jeden Fall mit dem Amt ab u. lass dir schriftlich ein ok geben, bevor du irgendetwas unterschreibst. Die stellen sich sonst quer,denn dir stehen normalerweise mit Kind nur 60 qm zu. Bedenke auch, das ja dann 10 qm mehr beheizt werden müssen.
Ich habe knapp 70 qm bezogen mit meinem Kind. Jetzt zahle ich alles selbst von meinem Ausbildungsgehalt, aber anfangs hat das Amt alles übernommen. Es zählt auch, wie alt das Haus ist, natürlich die Kaltmiete, und vielleicht auch ein wenig die Kulanz der zuständigen Bearbeiterin/ Bearbeiter.

da musst du wirklich mal bei der ARGE nachfragen. Es gibt zwar Richtlinien, trotzdem wird überall anders entschieden. Sollte deine 70 m² Wohnung im Verhältnis günstiger sein als deine jetzige, wird sie höchtswarscheinlich bezahlt. Eine Freundin hat eine Größere Wohnung gefunden die gleich teuer ist wie die Alte und hat die auch bezahlt bekommen. Musst eben auch gute Argumente bringen!