Gehört Gasdruckprüfung Wohnung und Gebäude in Nebenkostenabrechnung?

4 Antworten

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Nein, das sind keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung und deshalb gehören diese Kosten nicht in die Abrechnung. Falls das sogar (wie hier erkennbar) nicht vereinbart wurde, ist schon deshalb keine Umlage möglich.

Darüber hinaus wäre Einsichtnahme in die Originalrechnungen rechtens.

Nein meines Erachtens sind diese Kosten nicht umlagefähig (schaue trotzdem mal in deinem Mietvertrag, ich weis nicht wie rotzig der Vermieter ist) normalerweise ist eine Gasdruckprüfung eine außergewöhnliche Wartungsmaßnahme, hier wird offensichtlich nach einem Leck gesucht, sowas kennen die meisten Mieter nicht, ich denke hier da haben zuerst die Stadtwerke ein Problem, dann vielleicht dein Vermieter, aber auf alle Fälle nicht Du. Oder hast du ein Loch in die Wand gebohrt und das Rohr erwischt? Selbst das wäre Strafbar für den Vermieter wegen unzureichender Kennzeichnung der Gasleitung. Wenn das ganze Eskaliert dann melde dich nochmal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das gehört als "Wartung" zu den umlagefähigen Nebenkosten. Ob Du die Kosten dafür zu tragen hast, kannst Du dem Mietvertrag entnehmen...

Für mich klingt das so, als ob es der Mieter - also du - zahlen müsste. Das ist irgendwie so wie der schornsteinfeger. Du profitierst direkt davon, also musst du es wohl zahlen. Allerdings ob es wirklich umlagefähig ist müsste ich wohl auch selbst erst googeln...