Gehört ein Bausparvertrag bei dem der Vollerbe als Begünstigter eingetragen ist zur Erbmasse
Mein Vater ist am 14.04.2011 verstorben. Meine Mutter ist Vollerbin und bei einem Bausparvertrag als Begünstigte eingetragen. Gehört der Bausparvertrag zur Erbmasse, so daß ich als Tochter daraus einen Pflichtanteil erhalten würde.
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Antwort von NucDenhemm 20.08.2011
Nein. Rechtlich gesehen ist das eine Schenkung zu Lebzeiten gewesen. Gehört also nicht zur Erbmasse.
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Wie kann man bei einem Bausparvertrag Begünstigter sein? Wenn der Vertrag unmittelbar auf die Mutter lautet, gehörte er bereits vor dem Erbfall ihr.
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