Dr.oder Professor??Ist der Titel ein fester Bestandteil des Namens?

Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein „Titel“).
Du sprichst von akademischen Graden oder von Auszeichnungen (Professor). Nicht von Titeln.
Die Nennung der akademischen Grade oder Auszeichnungen ist eine Frage der Höflichkeit und kein Muss.

Der "Doktor" ist nicht automatisch Bestandteil des Namens, kann aber auf Antrag in amtliche Ausweise aufgenommen werden.
"Professor" ist eine Berufsbezeichnung und niemals Namensbestandteil.
Patron am 25. Juli 2007 12:00 einzige ganz richtige antwort. zu einem professor sagt man nicht herr professor doktor xy, sondern nur herr doktor xy, professor wird nie namensbestandteil. doktor ist allgemeines gewohnheitsrecht als namensbestandteil.
soweit ich weiß gehört ein solcher titel fest zu dem namen! man wird ja auch vor gericht mit seinem titel angesprochen! Dr. oder Prof. sind genauso feste Bestandteile des namens wie der adelstitel sir z.b.
MfG WickedaMC
Kabark am 25. Juli 2007 10:57 Wohl kaum.
eigentlich nicht. wer will, kann den titel dazufügen, aber er ist nicht vollständiger bestandteil des namens. ich bin m.a., also magistra artium, habe demnach auch einen titel, gebe ihn aber nicht an, weil ich es albern finde. lediglich bei bewerbungen, die im akademischen bereichen liegen, nimmt man ihn dazu, ansonsten gebe ich meinen namen so an, wie er ist, und lass den titel weg.