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Gehört der Rolladenkasten zum Fenster?

gefragt von elpibe am 28.10.2009 um 9:04 Uhr

Diese Woche wurden unsere 40 Jahre alten Fenster durch neue Fenster mit Isolierdoppelverglasung ersetzt. um einen möglichst guten Schallschutz zu haben, wurde vereinbart, einen Mehrpreis für die Schallschutzklasse III zu entrichten. Im Auftrag wurde Folgendes ausgewiesen:

Mehrpreis für alle Fenster: Schallschutzklasse III

Nach dem Einbau der Fenster hat sich allerdings bezüglich Schallschutz gar nichts getan! Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort, dass der meiste Lärm durch den Rolladenkasten in die Wohnung dringt. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass dieser bezüglich Schallschutz natürlich auch gedämmt wird (gibt es schließlich mehrere Möglichkeiten). Dem will der Fensterbauer nun aber nicht nachgehen.

Daher meine Frage: Gehört der Rolladen mit dem dazugehörigen Rolladenkasten nicht auch zum Fenster bzw. muss dieser vom Fensterbauer nicht auch gedämmt werden? Zumal ich extra einen Aufpreis für die Schallchutzklasse III zahlen muss (Mehrpreis für alle Fenster: Schallschutzklasse III).

Danke für eure Hilfe!


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anonym
beantwortet von tergenna am 28. Oktober 2009 09:07
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Rolladenkästen sind keine Fenster. Das eine hat (eigentlich) mit dem anderen gar nichts zu tun. Schallschutzklasse sagen etwas über das Fenster (die Scheibe/Rahmen)aus und nicht, was darüber/darunter ist...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. Oktober 2009 09:11
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Bei solch veralteten Rollladenkästen, die durchweg ohne Dämmung erstellt wurden, empfiehlt es sich Iso-Fenster und gedämmte Rolladenkästen in einem Stück fertigen und einbauen zu lassen. Das ergibt in aller Regel das beste Ergebnis. In jedem Falle sollten jetzt nachträglich neue isolierte Kästen mit einem entsprechend starken Rollladenpanzer eingebaut werden. Damit haben Sie dann auch den erwarteten Schall- und Wärmeschutz!

Kommentar von elpibe am 28. Oktober 2009 09:19

Danke für deine Rückmeldung. Der gedämmte Rolladen (mit Wärmedämmung aber anscheinend keiner Schalldämmung) wurde auch direkt auf bzw. mit dem Fenster eingesetzt. Daher war meine Verwunderung auch so groß! Schließlich müsste doch dann auch der Schallschutz mit dem Rolladen gewährleistet sein, wenn dies im Auftrag entsprechend vermerkt wird.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. Oktober 2009 17:24

Das darf man annehmen!


Melek1
beantwortet von Melek1 am 28. Oktober 2009 09:06
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Wenn die Fenster und die Rolläden keine bauliche Einheit sind, dann siehts wohl schlecht aus.

Kommentar von elpibe am 28. Oktober 2009 09:21

Danke für deine Antwort, die Rolladenkästen waren schon vorher in der Fassade integriert (klassisch 70er Jahre), allerdings wurden die Fenster mit einem aufgesetztem Rolladensystem (mit Wärmedämmung aber anscheinend keiner Schalldämmung) in den Rolladenkasten eingebaut! Daher ging ich ganz klar davon aus, dass bezüglich der Schallschutzklasse auch der Rolladen entsprechend aufgerüstet wird.

Ist ja auch im Auftrag entsprechend vermerkt.

Kommentar von 9d47411ca0ff1b9b7425119147558323smallMelek1 am 28. Oktober 2009 09:36

Hmmm---wenns eine bauliche Einheit ist, dann sollte der Dämmschutz auch für die Rolläden gelten....ich würde den Bauauftrag, bzw. das Angebot von einem Anwalt überprüfen lassen.


anonym
beantwortet von Herby52 am 28. Oktober 2009 09:07
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Kommt drauf an ob er ein Kombisystem mit Fenster und Rolladenkasten verbaut hat. ODer ein Fenster wo man nachträglich einen einbauen kann. Dann sind das 2 seperate teile.

Kommentar von elpibe am 28. Oktober 2009 09:17

Danke für deine Rückmeldung. Die Rolladenkästen waren schon vorher in der Fassade integriert (klassisch 70er Jahre), allerdings wurden die Fenster mit einem aufgesetztem Rolladensystem (mit Wärmedämmung aber anscheinend keiner Schalldämmung) in den Rolladenkasten eingebaut! Daher ging ich ganz klar davon aus, dass bezüglich der Schallschutzklasse auch der Rolladen entsprechend aufgerüstet wird.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 28. Oktober 2009 09:08
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Rollokästen sind immer eigene Einheiten.


anonym
beantwortet von many493 am 29. Oktober 2009 11:31
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ein vorhandene Rolladenkasten gehört grundsätzlich nicht zum Fenster. Wenn aber Fenster der Schallschutzklasse III (verschiedene Glasstärken) eingebaut werden muss auch der Rolladenkasten schallisoliert werden (Mehrpreis). Wenn, wie in diesem Fall Aufsatzrolläden eingebaut werden muss vor dem Einbau der Fenster, der nun leere Rolladenkasten auf jeden Fall mit Schalldämm-Material geschlossen bzw. verfüllt werden. Auch der Aufsatzrolladenkasten muss dann der Schallschutzklasse III entsprechen und darf nicht nur wärmegedämmt sein. Diese Prüfung sollte ein Fachmann vornehmen. Sollte allerdings nur Styropor als Dämmung vorhanden sein, entspricht der Kasten nicht der Schallschuzklasse III.


anonym
beantwortet von Lis2009 am 17. November 2009 14:49
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Hallo zusammen! Wenn sich rausstellt, dass dein Kasten nur mit Styropor oder ähnlichem gedämmt wurde, könnte man zB die alte Dämmung rausnehmen und mit einem neuen Dämmstoff versehen. Es gibt speziell für Rollladenkästen entwickelte Isolationen, die dann Wärme und Schallisolierend sind und Schimmel vorbeugen, usw. (zB http://www.rollladendaemmung.de) Sowas könnte ich mir gut vorstellen, falls sich für dich keine andere Problemlösung ergibt.


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