coffey72 am 23.07.2009 um 9:41 Uhr
Jeden Morgen dasselbe... Auf meinem Arbeitsweg fahre ich einige Kilometer mit dem Drahtesesl an einem Radweg entlang. Von rechts kommende Autofahrer fahren stets und ständig erst auf den Radweg um dann nach links zu schauen. So darf ich ne Vollbremsung machen oder nach rechts auf die Fahrbahn ausscheren.
Wer hat eigentlich recht, wenns da mal knallt? Ist der Radweg rechtlich sowas wie der Bordstein?
Der Autofahrer muss nach hinten schauen, bevor er abbiegt. Radfahrer, die gerade aus fahren (auf dem Radweg oder auch Straße) muss er erst vorbei lassen.
Wenn der Radweg als solcher gekennzeichnet ist, hat das Auto da nichts zu suchen. Und der Autofahrer hat Dir an einer Einmündung natürlich Vorfahrt zu gewähren.
Wenn's knallt, hat der Autofahrer Schuld. Allerdings hast Du trotzdem die Schmerzen...

Ich entnehme der Frage, dass Du aus einer vorfahrtberechtigten Straße kommst. Dann ist der kreuzende Autofahrer natürlich wartepflichtig, denn auch der Radweg gehört zur Vorfahrtstraße. Bist Du allerdings in einer wartepflichtigen Straße, hat der Autofahrer selbstverständlich auch Dir gegenüber Vorfahrt.

Der Autofahrer hat schuld! Er darf nicht auf dem Radweg fahren!
coffey72 am 23. Juli 2009 09:45 Er muss ja drüber wenn er abbiegen will. Die kommen von rechts aus Seitenstrassen.

Die Frage ist, ob du dich dort Vorfahrt hast oder ob die Rechts-vor-Links-Regel gilt. Der Radweg ist rechtlich der Radweg. In jedem Fall darf ein Auto nicht auf einem Radweg sein.

Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der Radweg nichts mit der eigentlichen Straße zu tun hat. Der Radfahrer hat auf dem Radweg recht, meine ich.

Als Radfahrer hast du vorrang, solange du dich auf dem Radweg befindest!
Questor am 23. Juli 2009 10:18 Das glaubst aber auch nur Du (und einige andere unverbesserliche Rad fahrende Krieger).
DonRamon am 23. Juli 2009 12:36 Quatsch doch nicht so blöd daher, erstens bin ich kein Fahrradfahrer und zweitens: hast du überhaupt nen Führerschein? Das bezweifle ich nach deinen Kommentaren!
DonRamon am 23. Juli 2009 12:40 
Rein rechtlich ist der Radweg für Autofahrer und Fußgänger tabu. In meiner Stadt wird gern auf Radwegen geparkt, und da kennt das Ordnungsamt kein Pardon: Es wird abgeschleppt. Vielleicht solltest Du das örtliche Ordnungsamt bitten, ein Schild aufzustellen, was die Autofahrer bittet, auf die Vorfahrt der Radfahrer zu achten.
recht hast wohl du - aber aufpassen würde ich weiterhin.

Sie würden in jedem Falle "im Recht" sterben!
coffey72 am 23. Juli 2009 09:52 So leicht stirbt man nicht. Beim letzten Fahrradunfall hab ich mir nur die Hand gebrochen.
ein Autofahrer hat das Recht sich beim Abbiegen langsam in den Verkehrsverlauf einzuordnen, aber leider bleiben die meisten dann auf dem Radweg stehen, was im nachhinein rechtlich umstritten ist (Verkehrsrechtschutzversicherung) Trotzdem sollten beide Rücksicht walten lassen. Rowdytum, zu schnelles Fahren und Imponiergehabe ist unter deutschen Autofahrern leider immer noch Standard. Zum Einparken darf Autofahrer den Radweg nutzen.
Um die Frage in Deinem Betreff zu beantworten, der Radweg gehört nicht zur Fahrbahn. Er gehört aber in den meisten Fällen zur Straße und hat grundsätzlich die gleiche Vorfahrtregelung wie diese. Hat der Radweg eine andere Regelung als die Fahrbahn, dann muß er nicht benutzt werden.
Abhilfe für Deinen Fall ist einfach, fahre auf der Fahrbahn, schön in der Mitte des Fahrstreifens, so daß Dich die Autofahrer gut sehen können. Sobald auf dem Radweg aber ein blaues Zeichen steht, ist die Fahrbahnbenutzung nicht mehr erlaubt (falls nicht andere Ausnahmen zutreffen). Dann frage mal die Straßenverkehrsbehörde an, warum Du als Radfahrer hier gefährdet wirst. Du kannst sogar gegen das Zeichen klagen, informiere Dich aber sehr gründlich vorher, da gibt es viele Fallstricke.
Wenn Du mal schlecht drauf bist, bleib mar bei so einem Dir-die-Vorfahrtnehmer 2cm vor seinem Lack stehen und bleib einfach da. Meine Güte haben die Schiss vor einem Kratzer ;-)
Du hast wahrscheinlich Recht, aber das nützt Dir wenig. Ausweg: Falls der Radweg nicht durch ein Gebotssschild (weißes Fahrrad auf blauem Grund) gekennzeichnet ist, musst Du den gefährlichen Radweg nicht benutzen sondern darfst wie ein normaler Verkehrsteilnehmer auf der Straße fahren. Dort genießt Du den gleichen Service wie Autofahrer: Aus einer Nebenstraße kommende Autofahrer lassen Dich auf der vorfahrtberechtigten Straße vorbeifahren, bevor sie einbiegen, statt Dir die Vorfahrt zu nehmen.
Und, nicht zu unterschätzen: Du kannst an Rechtsabbiegern links vorbeifahren, statt Dich an deren rechter Seite von ihnen überfahren zu lassen.
Übrigens wurde die Radwegebenutzungspflicht von den Nazis eingeführt, und es ging dabei noch nie um die Sicherheit der Radfahrer:
http://fahrrad.wikia.com/wiki/Radweg_%28Deutschland%29

Der Autofahrer muss auf jeden Fall halten und schauen bevor er auf den Ratweg fährt um dann abzubiegen. Viele Stellen sich ja AUF den Radweg und halten noch vor der Hauptstraße in die sie einbiegen wollen. Das verstehe ich zwar noch irgendwo, wenn das notwendig ist um die passende Sicht zu haben, aber dennoch muss man die Radfahrer vorher vorbei lassen und vor allem auf sie achten.
Wer RECHT hat wenn's mal knallt? Das kommt sicherlich immer auf die jeweilige Situation an, aber so wie du das schilderst wäre wahrscheinlich der Autofahrer schuld. Nutzt dir als Radfahrer aber relativ wenig, gerade wenn der nur ein paar Kratzer im Lack abbekommt und der Schaden an dir schon etwas anders aussieht. Auch wenn man nicht schnell unterwegs ist, kann sowas schonmal ziemlich schmerzhaft enden...
Diese Genies fahren ja nicht vor mir. Die kommen aus einer Seitenstrasse von rechts an die den Radweg kreutzt.
Dann guck mal, ob ein Vorfahrtschild existiert oder ob rechts vor links gilt.