gehört dem polizisten die waffe oder dem staat
wem gehrtdiewaffe
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na dem Staat - ist ja "nur" Arbeitsgerät...
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natürlich dem Staat, das ist eine Dienstwaffe :-)
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Bei der Landespolizei dem Land, bei der Bundespolizei dem Bund.
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Staat, weil muss er beim austreten der polizei waffe abgeben
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Antwort von koekoe 05.06.2009
es giebt ausnahmen. auf antrag darf auch eine private waffe geführt werden. kommt auf 10000 polizisten vielleicht einmal vor. sonst ist die waffe eigentum der behörde
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Antwort von tuba52 04.06.2009
Dankeschöööön :D
Ist das nicht umständlich, bei jedem Austreten die Dienstwaffe irgendwo abzugeben? Wer hält die in der Zeit fest? Stelle ich mir kompliziert vor!