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gehört dem polizisten die waffe oder dem staat

gefragt von tuba52 am 04.06.2009 um 16:06 Uhr

wem gehrtdiewaffe


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polizei (1866)
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ewunia99
beantwortet von ewunia99 am 4. Juni 2009 16:06
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natürlich dem Staat, das ist eine Dienstwaffe :-)


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 4. Juni 2009 16:07
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na dem Staat - ist ja "nur" Arbeitsgerät...


schnellchecker
beantwortet von schnellchecker am 4. Juni 2009 16:11
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Staat, weil muss er beim austreten der polizei waffe abgeben

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 4. Juni 2009 16:23

Ist das nicht umständlich, bei jedem Austreten die Dienstwaffe irgendwo abzugeben? Wer hält die in der Zeit fest? Stelle ich mir kompliziert vor!


LAPDSWAT
beantwortet von LAPDSWAT am 4. Juni 2009 17:52
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Bei der Landespolizei dem Land, bei der Bundespolizei dem Bund.


anonym
beantwortet von tuba52 am 4. Juni 2009 16:07
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Dankeschöööön :D


anonym
beantwortet von koekoe am 5. Juni 2009 14:09
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es giebt ausnahmen. auf antrag darf auch eine private waffe geführt werden. kommt auf 10000 polizisten vielleicht einmal vor. sonst ist die waffe eigentum der behörde


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