Engelsherz am 26.03.2009 um 11:37 Uhr
Meine Frage ...wir haben noch nie4 eine vernünftige nebenkostenabrechnung für unser Gemietetes haus bekommen nun will der Vermieter die Miete und die Nebenkosten erhöhen.Er berechnet uns einen Erbbauzins und die Grundsteuer sowie sämtliche Hausversicherungen zu 100%.Ist das gerechtfertigt??Ich habe davon,ehrlich gesagt, keine Ahnung...
Der ErbBauzins ist dessen Sache, alles andere darf in Rechnung gestellt werden.

Ihr habt ein Recht auf eine verständliche und ordentliche Nebenkostenabrechnung. Ein Erbauzins hat da nichts zu suchen, Grundsteuer und Versicherunge ja. >Aber, nach dem Mietrecht darf in eine NK-Abrechnung nur das, was auch im Mietvertrag drinnen steht. >Widerspruch einlegen und zum Mieterverein.
Erbbauzins natürlich nicht, der ist über die Miete abgegolten. Gebäude-, Haushaftpflicht-, Glasbruch- und Oeltankversicherungen sind ebenso wie die Grundsteuer umlagefähig.

Grundsteuer und Gebäudeversicherung kann er auf jeden Fall auf die Mietparteien umlegen, Erbbauzins weiß ich nicht.
Zinsen auf keinen Fall. Wenn jemand einen Erbpachtvertrag hat, ist da ja Sache des Vermieters, da er dafür ja keine Anschaffungskosten beim Grundstück hatte.

damit habt ihr als Mietzer nicht am Hut, das ist Sache des Vermieters...
Joschy0907 am 26. März 2009 11:45 sorry ich meinte natürlich Mieter...
Erbbauzins ist genausowenig umlegbar wie sonstige Anscahffungskosten des Grundstückes oder Darlehenszinsen. Versicherungen und Grundsteuer sind dagegen umlagefähig.

Hier kannst Du sehen, was berechnet werden kann und was nicht:
http://www.wohnung.com/betriebskosten/
meines Wissens nicht, wendet euch an den Mieterverein, die beraten gut.

normalerweise werden die nebenkosten bereits im mietvertrag, den ihr ja zu beginn des einzugs unterschreiben musstet, festgehalten. sollte dort nicht aufgesplittet sein, um was es sich bei den NK handelt (bzgl. deiner frage), habt ihr immer noch die möglichkeit, euch an einen mieterverein zu wenden, wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt oder der vermieter auf stur schaltet

also Versicherungen und Grundsteuer darf er 100% weiterberechnen, beim Erbbauzins weiss ich es nicht.

zunächst ist zu klären, was überhaupt mietvertraglich vereinbart wurde. aus deiner frage geht nicht hervor, ob eine pauschale oder einzelne konkrete betriebskostenarten vereinbart wurden. im ersteren falle ist diese in ihrer höhe bindend, es sei denn, dass eine anpassung derselben optional mit vereinbart wurde. sind jedoch konkret die einzelen bk-arten aufgelistet, können diese auch umgelegt werden, allerdings nur solche, die tatsächlich auch drin stehn, d.h., nicht alle, deren umlage lt. betriebskostenverordnung möglich ist. dass bisher noch nie abgerechnet wurde, spielt keine rolle. bei der pauschalvariante entfällt die abrechnung ja sowieso. du benennst nicht die einzelnen versicherungsarten, auf keinen fall zählt die glasbruchversicherung oder die rechtsschutz-versicherung dazu, wohl aber gebäude- und haftpflichtversicherung. aber wohlgemerkt, nur wenn das auch so vereinbart wurde.
Engelsherz am 27. März 2009 09:03 Im Mietvertrag sind keinerlei summen aufgeführt.Nur die Posten wie:Grundsteuer,Wasserversorgung,Entwässerung,Strassenreinigung,Müllabfuhr,Hausreinigung,Gartenpflege,Beleuchtung,Schornsteinreinigug,sach und Haftpflicht,Hauswart,betrieb der Antenne,Waschmaschine und dann steht da hinter sonstige Betriebskosten :trägt der Mieter direkt.Und im Mietvertrag steht das die Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von über 10 Jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten ist!
albatros am 27. März 2009 13:33 mit den sog. "posten" sprich betriebskostenarten, geht das so in ordnung, es müssen nicht die einzelkosten je monat beziffert sein. die ergeben sich ja letztendlich aus der ersten bk-Abrechnung nach mietbeginn. bezügl. der kündigungsfrist gilt die nur für den vermieter, insofern vor der mietrechtsänderung der mietbeginn war. für dich gilt generell die dreimonatige gesetzliche kündigungsfrist für eine ordentliche kündigung.
erbbauzins ist genau so wie hypotheken sache des vermieters.
betriebskosten können umgelegt werden, wenn sie in der BVO stehen und im mietvertrag einzeln aufgeführt werden. zum beispiel kann grundsteuer, gebäudeversicherung (F,Lw,St) und gebäusdehaftpflicht umgelegt werden.

Wenn es der Mietvertrag vorsieht, können die in der Betriebskostenverordnung vorgesehenen Kosten als Nebenkosten abgerechnet werden. Grundsteuer und Gebäudeversicherungen gehören zu diesen Betriebskosten.
Erbpachtzinsen sind nicht darin vorgesehen. Eine Erhöhung der Grundmiete bei Wohnraummietverhältnissen wegen gestiegener Erbpachtzinsen ist nicht möglich (Amtsgericht Mannheim, Az. 10 C 404/07 vom 09. Mai 2008.
Wenn Du - wie selbst gesagt - keine Ahnung hast, mußt Du einen Profi ranlassen! Auch wenn es Geld kostet.
Er muß zunächst den Mietvertrag prüfen und dann, ob evtl. für Euren Hausmietvertrag andere Nebenkostenbestimmungen gelten als für ein Mietwohnungsvertragsverhältnis. Letzteres könnte sein, daher muß ein Fachmann her!
Hallo
dann solltest du darauf achten, dass dein Vermieter dir nur noch die NK für 2008 in Rechnung stellen kann, alle anderen für die Vorjahre sind verjährt.
100% ist richtig, da ihr ja das Haus allein bewohnt.
Eine Mieterhöhung muss vom Mieter angefragt und von euch angenommen werden, also nicht: VM kommt am 1.6. und sagt ab 1.7. wird die Miete erhöht.
NK-Erhöhung kann vernünftig sein wenn ihr zu wenig zahlt und Nachzahlungen fällig werden.
Bei 0 Ahnung ist es am Besten bei einem Mieterverein nachzufragen.
Gruß