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Gehören diese Sachen in eine nebenkosten abrechnung?

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 26.03.2009 um 11:37 Uhr

Meine Frage ...wir haben noch nie4 eine vernünftige nebenkostenabrechnung für unser Gemietetes haus bekommen nun will der Vermieter die Miete und die Nebenkosten erhöhen.Er berechnet uns einen Erbbauzins und die Grundsteuer sowie sämtliche Hausversicherungen zu 100%.Ist das gerechtfertigt??Ich habe davon,ehrlich gesagt, keine Ahnung...


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von jockl am 26. März 2009 11:39
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Hilfreichste Antwort

Der ErbBauzins ist dessen Sache, alles andere darf in Rechnung gestellt werden.


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gal211
beantwortet von gal211 am 26. März 2009 11:49
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Ihr habt ein Recht auf eine verständliche und ordentliche Nebenkostenabrechnung. Ein Erbauzins hat da nichts zu suchen, Grundsteuer und Versicherunge ja. >Aber, nach dem Mietrecht darf in eine NK-Abrechnung nur das, was auch im Mietvertrag drinnen steht. >Widerspruch einlegen und zum Mieterverein.


anonym
beantwortet von migrowe am 26. März 2009 11:39
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Erbbauzins natürlich nicht, der ist über die Miete abgegolten. Gebäude-, Haushaftpflicht-, Glasbruch- und Oeltankversicherungen sind ebenso wie die Grundsteuer umlagefähig.


PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 26. März 2009 11:39
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Grundsteuer und Gebäudeversicherung kann er auf jeden Fall auf die Mietparteien umlegen, Erbbauzins weiß ich nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 26. März 2009 11:44

Zinsen auf keinen Fall. Wenn jemand einen Erbpachtvertrag hat, ist da ja Sache des Vermieters, da er dafür ja keine Anschaffungskosten beim Grundstück hatte.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 26. März 2009 11:40
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damit habt ihr als Mietzer nicht am Hut, das ist Sache des Vermieters...


Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 26. März 2009 11:45

sorry ich meinte natürlich Mieter...


Mismid
beantwortet von Mismid am 26. März 2009 11:41
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Erbbauzins ist genausowenig umlegbar wie sonstige Anscahffungskosten des Grundstückes oder Darlehenszinsen. Versicherungen und Grundsteuer sind dagegen umlagefähig.


Josyna
beantwortet von Josyna am 27. März 2009 09:15
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Hier kannst Du sehen, was berechnet werden kann und was nicht:

http://www.wohnung.com/betriebskosten/


anonym
beantwortet von fantafox am 26. März 2009 11:38
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meines Wissens nicht, wendet euch an den Mieterverein, die beraten gut.


KriLu
beantwortet von KriLu am 26. März 2009 11:40
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normalerweise werden die nebenkosten bereits im mietvertrag, den ihr ja zu beginn des einzugs unterschreiben musstet, festgehalten. sollte dort nicht aufgesplittet sein, um was es sich bei den NK handelt (bzgl. deiner frage), habt ihr immer noch die möglichkeit, euch an einen mieterverein zu wenden, wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt oder der vermieter auf stur schaltet


merci27
beantwortet von merci27 am 26. März 2009 11:40
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also Versicherungen und Grundsteuer darf er 100% weiterberechnen, beim Erbbauzins weiss ich es nicht.


albatros
beantwortet von albatros am 26. März 2009 12:25
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zunächst ist zu klären, was überhaupt mietvertraglich vereinbart wurde. aus deiner frage geht nicht hervor, ob eine pauschale oder einzelne konkrete betriebskostenarten vereinbart wurden. im ersteren falle ist diese in ihrer höhe bindend, es sei denn, dass eine anpassung derselben optional mit vereinbart wurde. sind jedoch konkret die einzelen bk-arten aufgelistet, können diese auch umgelegt werden, allerdings nur solche, die tatsächlich auch drin stehn, d.h., nicht alle, deren umlage lt. betriebskostenverordnung möglich ist. dass bisher noch nie abgerechnet wurde, spielt keine rolle. bei der pauschalvariante entfällt die abrechnung ja sowieso. du benennst nicht die einzelnen versicherungsarten, auf keinen fall zählt die glasbruchversicherung oder die rechtsschutz-versicherung dazu, wohl aber gebäude- und haftpflichtversicherung. aber wohlgemerkt, nur wenn das auch so vereinbart wurde.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 27. März 2009 09:03

Im Mietvertrag sind keinerlei summen aufgeführt.Nur die Posten wie:Grundsteuer,Wasserversorgung,Entwässerung,Strassenreinigung,Müllabfuhr,Hausreinigung,Gartenpflege,Beleuchtung,Schornsteinreinigug,sach und Haftpflicht,Hauswart,betrieb der Antenne,Waschmaschine und dann steht da hinter sonstige Betriebskosten :trägt der Mieter direkt.Und im Mietvertrag steht das die Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von über 10 Jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten ist!

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 27. März 2009 13:33

mit den sog. "posten" sprich betriebskostenarten, geht das so in ordnung, es müssen nicht die einzelkosten je monat beziffert sein. die ergeben sich ja letztendlich aus der ersten bk-Abrechnung nach mietbeginn. bezügl. der kündigungsfrist gilt die nur für den vermieter, insofern vor der mietrechtsänderung der mietbeginn war. für dich gilt generell die dreimonatige gesetzliche kündigungsfrist für eine ordentliche kündigung.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. März 2009 22:20
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erbbauzins ist genau so wie hypotheken sache des vermieters.

betriebskosten können umgelegt werden, wenn sie in der BVO stehen und im mietvertrag einzeln aufgeführt werden. zum beispiel kann grundsteuer, gebäudeversicherung (F,Lw,St) und gebäusdehaftpflicht umgelegt werden.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 29. März 2009 03:09
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Wenn es der Mietvertrag vorsieht, können die in der Betriebskostenverordnung vorgesehenen Kosten als Nebenkosten abgerechnet werden. Grundsteuer und Gebäudeversicherungen gehören zu diesen Betriebskosten.

Erbpachtzinsen sind nicht darin vorgesehen. Eine Erhöhung der Grundmiete bei Wohnraummietverhältnissen wegen gestiegener Erbpachtzinsen ist nicht möglich (Amtsgericht Mannheim, Az. 10 C 404/07 vom 09. Mai 2008.

Wenn Du - wie selbst gesagt - keine Ahnung hast, mußt Du einen Profi ranlassen! Auch wenn es Geld kostet.

Er muß zunächst den Mietvertrag prüfen und dann, ob evtl. für Euren Hausmietvertrag andere Nebenkostenbestimmungen gelten als für ein Mietwohnungsvertragsverhältnis. Letzteres könnte sein, daher muß ein Fachmann her!


anonym
beantwortet von guterwolf am 31. März 2009 18:27
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Hallo

dann solltest du darauf achten, dass dein Vermieter dir nur noch die NK für 2008 in Rechnung stellen kann, alle anderen für die Vorjahre sind verjährt.

100% ist richtig, da ihr ja das Haus allein bewohnt.

Eine Mieterhöhung muss vom Mieter angefragt und von euch angenommen werden, also nicht: VM kommt am 1.6. und sagt ab 1.7. wird die Miete erhöht.

NK-Erhöhung kann vernünftig sein wenn ihr zu wenig zahlt und Nachzahlungen fällig werden.

Bei 0 Ahnung ist es am Besten bei einem Mieterverein nachzufragen.

Gruß


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