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gehören beratende berufe zu den freiberuflern oder zu den gewerbetreibenden?

gefragt von gartenzwergingartenzwergin am 18.07.2008 um 23:10 Uhr

puh, ich les mich gerade so durchs internet und werde doch nicht so recht schlau. ich denke ernsthaft drüber nach, mich erst mal nebenberuflich selbständig zu machen. dazu will ich das wissen aus meinem studium UND aus der vorhergehenden ausbildung nutzen. da ich berate UND schriftstücke verfertigen werde (möchte nicht genauer werden), bekomme ich nicht eindeutig raus, ob dies nun unter die freiberufliche regelung fällt. (was ein großer unterschied wäre. freiberufler-status wäre deutlich günstiger für mich.) die geschäftsidee ist sozusagen eine ungenutzte lücke zwischen zwei berufszweigen. kann jemand mir sagen, wie ich das herausbekomme (außer beim finanzamt, womit ich noch warten will)?


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Reply


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 18. Juli 2008 23:16
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Im Zweifel freiberuflicher Dienstleistungsgewerbetreibender.

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 18. Juli 2008 23:28

huch, davon habe ich jetzt noch nie etwas gehört. da muß ich doch noch mal recherchieren. könnte aber hinkommen. denn eine dienstleistung ist es auch. gehört das denn steuerrechtlich zu den freiberufler-regelungen oder zu den regelungen für gewerbetreibende?

Kommentar von koenigstiger25 am 19. Juli 2008 10:43

Das wäre Gewerbe...


nv1977
beantwortet von nv1977 am 18. Juli 2008 23:17
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Ich würde mal das Gewerbeamt in Deiner Stadt fragen, die werden Dir das sicherlich erläutern können. Viel Glück bei Deinem Vorhaben!

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 18. Juli 2008 23:28

mach ich, wenns zeit dafür wird. und mein konzept steht.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 18. Juli 2008 23:18
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Hier stehen die Unterschiede zwischen Gewerbe und Freiberuf: www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

Beratung gehört m. W. zu den freien Berufen, Wenn dazu aber der Verkauf z. B. von Büchern o. ä. kommt, wird es zum Gewerbe.

Ansonsten würde ich die Frage mal bei wer-weiss-was.de im Forum Existenzgründung stellen.

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 18. Juli 2008 23:26

also wenn ich für die beratung gebühren oder honorar nehme und schriftstücke aus der verbindung meines wissens aus ausbildung und studium verfasse (nennen wir es gutachten) und dafür ein honorar verlange, dann bin ich vermutlich doch eher freiberuflich, oder?

aber erst mal besten dank für den tipp! ich muß mich halt weiter durchfragen. (so ist das halt, wenn man mit was neuem beginnt. und ist ja auch spannend)

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 18. Juli 2008 23:58

Ich halte es durchaus für freiberuflich.

Hier noch ein Link: http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/freiberuflichkeit.html

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 19. Juli 2008 00:02

heligirl
beantwortet von heligirl am 18. Juli 2008 23:37
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Ruf bei der IHK an oder beim Amt für Wirtschaftsförderung. Mir wurde gesagt, die Unterscheidung läge darin, ob der Beruf einer gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis unterliegen würde, wie Diätassistentin oder Arzt. Wenn ja ist es Freiberuflichkeit. Ich habe allerdings vorher Seminare gemacht und habe dies auch als freiberuflerin gemacht. Ist also irgendwie unlogisch. Aber du kannst dort anrufen und sie fragen.

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 18. Juli 2008 23:45

vielen dank auch für deinen tipp! nun habe ich mehrere anlaufpunkte. da müßte das dann ja letztendlich auch klar herauszubekommen sein, wie das definiert ist, was ich dann machen will.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 18. Juli 2008 23:51

"Seminare halten" ist Unterrichten und entspricht damit sehr eindeutig dem §18 EStG

www . bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 19. Juli 2008 09:32

Ahja, ist irgendwie trotzdem alles ein Dschungel. Gestern konnten sie mir weder bei der IHK noch beim Amt für Wirtschaftsförderung eindeutig sagen, ob Ernährungsberatung als Freiberufler zu betreiben ist oder als Gewerbetreibende. Sie meinten aber, dass würde sehr wahrscheinlich unter Freiberuflichkeit fallen.

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 19. Juli 2008 18:38

also in punkto ernährungsberatung, da bin ich mir ziemlich sicher, daß dies unter die freiberufler-regelung fällt. das hatte ich nämlich schon einmal irgendwo gelesen.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 19. Juli 2008 19:26

Dank dir!


collo
beantwortet von collo am 19. Juli 2008 00:36
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frage n i c ht beim Gewerbeamt nach. Was die antworten ist doch klar: Gewerbetreibender ;-)

Die Frage ob Gewerbe oder nicht, wird dir niemand so einfach beantworten können. Jeder in deiner Lage wird erst mal versuchen, sich als Freiberufler auszugeben, da das, wie Du bereits erkannt hast, günstiger ist. Gib also deine Steuererklärungen einfach unter dieser Prämisse ab. Sammele gleichzeit Argumente die für dich sprechen. Der Sachbearbeiter beim Finanzamt kann nun deine Steuererklärung so akzeptieren, muß aber nicht. Wenn nicht, wird er dir einen Fragebogen zusenden. Nun liegt es an dir, dich entsprechend darzustellen. Die Frage ist keine Frage, die man so einfach mit ja oder nein beantworten kann.

Was ich dir hier geschrieben habe ist kein Blödsinn. Es funktioniert tatsächlich so. Ich hatte die letzten 25 Jahre immer wieder beruflich mit diesem Thema zu tun. Wer dumme Fragen an Behörden stellt, muß mit dummen Antworten rechnen. Erkläre dich als "Freiberufler" ! Es kann dir nichts passieren. Es kann lediglich sein, dass Du aufgefordert wirst, nachträglich noch eine Gewerbesteuererklärung einzureichen.




Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 19. Juli 2008 18:42

besten dank, collo. das war auch noch mal ein guter hinweis. und er entspricht meiner eigenen beruflichen und privaten erfahrung mit behörden auch vollständig. ich war nur in diesem punkt etwas unsicherer. weil es für mich erst mal absolutes neuland ist. und ich mich nicht gleich mit den ersten schritten in die nesseln packen wollte. so in richtung ordnungswidrigkeit oder strafbarkeit etc. aber wenn dies so ist, wie du schreibst, dann geht das völlig konform mit meinen bisherigen erfahrungen.


anonym
beantwortet von doro05 am 19. Juli 2008 00:26
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Mal ganz allgemein gesagt und ohne die näheren Umstände zu kennen: Vorsicht mit "Beratung". Das ist in Deutschland geschützt und bestimmten Berufen vorbehalten. Erkundige Dich bitte genau.

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 19. Juli 2008 18:39

danke für den netten tipp. aber zufällig habe ich mein beratungsthema mal studiert. insofern kann ich schon ein wenig nachweisen.


domchef
beantwortet von domchef am 19. Juli 2008 09:44
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da du ja selbst nicht genau sagen möchtest was du als selbständiger machen möchtest kannst du natürlich auch keine klare antwort bekommen. die berufszweige für freiberulich ist sehr eng und klar gegliedert.
einfach ein schreiben ans finanzamt das du eine freiberufliche tätigkeit ausüben wirst, mit beschreibung deines vorhabens. dann wird dir das fa schon mitteilen ob sie es akzeptieren oder dich als gewerblich einstufen.

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 19. Juli 2008 18:43

ich hatte bereits geschrieben, daß ich mich zuerst noch NICHT ans finanzamt wenden möchte. gründe in etwa siehe beitrag von collo.


antola61
beantwortet von antola61 am 19. Juli 2008 10:20
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Im Einkommensteuergesetz §18 nachlesen und bei den dazugehörigen Richtlinien... http://www.buzer.de/gesetz/4499/

§18(1) Nr.1: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;

Vielleicht findet du in den Richtlinien noch mehr... hab leider keine Zeit nachzuschauen...

Viel Glück!

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 19. Juli 2008 18:45

ja besten dank für das zitat. das habe ich natürlich auch schon angeschaut. da stehen aber nur die absolut üblichen freiberufler-tätigkeiten drin. da steht von dem, was ich machen will, leider nichts drin. sonst hätte ich hier ja wohl nicht fragen müssen. ;-)


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 19. Juli 2008 10:46
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Welchen Studienabschluss hast Du denn? M.E. kommst Du in Deinem Fall nur so in die Freiberuflichkeit.

Dazu müssen wir aber genau wissen, was Du machst...

Ansonsten beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen (kostet)

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 19. Juli 2008 18:46

ein wenig anonymität behalte ich mir vor. darum auch keine auskunft über meinen studienabschluß. ist aber ganz fundiert, denk ich. finanzamt will ich erst mal nicht. hatte ich bereits im einleitungstext geschrieben.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 19. Juli 2008 18:01
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Die vielen Links und Ratschläge sind schön a b e r eine eindeutige Antwort kannst Du nur vom Finanzamt bekommen denn die entscheiden letztendlich wie sie Deine Tätigkeit einstufen und es wäre übel wenn Du nach vielleicht 10 Jahren bei einer Betriebsprüfung reichlich Steuern nachzahlst.
Darum kläre es bei Betriebseröffnung (Anmeldung beim FA) eindeutig ab und lass es Dir evtl. schriftlich geben oder notiere Dir die §§ der AO wonach Du besteuert werden sollst und den Namen des Sachbearbeiters mit dem Du gesprochen hast.

Kommentar von Simple_avatar3smallgartenzwergin am 19. Juli 2008 18:48

das wäre ja schon schritt 2 oder 3 in der reihenfolge der aufgaben auf dem weg in die selbständigkeit. wenn ich bereits anmelde, dann hab ich das nachfragen etc. hoffentlich alles hinter mir, jedenfalls das gröbste. hier geht es aber erst mal um schritt 1. also die recherche über die rahmenbedingungen, also z.b. ob gewerbe oder freiberuflich. vermutlich trifft aber letzteres doch zu.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 19. Juli 2008 19:00

Na dann geh doch ganz einfach zum FA und lass Dich beraten.
Dazu sind die auch da und nicht nur zum Steuern eintreiben.
Dann weißt Du genau Bescheid und bist auf der sicheren Seite. Denen kannst Du auch genau sagen was Du machen willst, die petzen nicht und verraten Deine Geschäftsidee. Eine steuerlich sichere Auskunft bekommst Du auch bei der IHK nicht und das Gewerbeamt kann Dir da auch nicht wirklich weiterhelfen.
Ich verstehe nicht warum Du Dich nicht zum FA traust.




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