Hallo ist dringend! Wir sind in eine alte Wohnung gezogen, wobei wir das Bad haben fliesen lassen (die Wohnung hatte zuvor kein Bad), eine Dusche und Fußbodenheizung, ein 2. Waschbecken eingebaut haben bzw. die Mehrkosten für ein Wand WC übernommen haben. Auch haben wir Decken eingezogen, Dielen abgezogen und die Kosten für Auslegware bzw. Laminat uns teilweise mit dem Vermieter geteilt bzw. wir allein verlegt. Nun haben wir ein Schreiben erhalten, dass wenn wir mal ausziehen alle Einbauten an den Vermieter übergehen. Müssen wir das hinnehmen? Eine Dusche und ein Waschbecken könnte man ja ausbauen und an den Kosten für den Boden waren wir auch mit beteiligt.
Danke für die Antworten
Wenn die Umbauten und die Kostenaufteilung nicht schriftlich festgehalten wurde, gehen die Sachen in das Eigentum des Vermieters über. Er kann aber auch verlangen, das die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.

Noch schlimmer, wenn der Vermieter gemein ist, musst Du den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Auf deutsch: Das ist ein grosszügiges Geschenk an den Vermieter. Gemein, aber wahr.
das kommt darauf an wann ihr auszieht. Nach 10 Jahren ist sowieso alles abgeschrieben und man erhält dann kein Geld mehr. Auf der anderen Seite kommt es darauf an was ihr schriftlich ausgemacht habt. Solche Umbaumaßnahmen müssen schriftlich genehmigt sein, ansonsten kann der Vermieter verlangen alles in den ursprünglichen Zustand zu versetzen
Ziehen jetzt erst ein und haben ne Genehmigung für alle Sachen. Wir mussten aber beispielsweise das Bad fliesen, da sonst beispielsweise einfach ne Badewanne da gestanden hätte auf nem Estrichboden etc. Muss er sich dann beim auszug nicht an den kosten beteiligen?
Wenn alles genehmigt wurde, müsstet ihr doch auch die Kosten abgesprochen haben. Genehmigen heisst ja nicht: Darf ich das bei dir einbauen, und dann wieder mitnehmen? Sondern: Ich bau das ein, wenn du willst, was gibst du mir dafür?
Ansonsten: Anwalt fragen.

Nun ja, es wäre bestimmt gut gewesen, wenn ihr damals bei eurem Einbau schriftlich festgehalten hättet, wieviel ihr investiert habt und dies vom Vermieter bestätigen lassen. Habt ihr? Und falls nicht, dann würde ich dennoch den Vermieter darauf ansprechen, dass ihr Investitionen im Wert von X gemacht habt, was ja den Wohnkomfort der Wohnung geholfen hat zu steigern, sprich, der Vermieter kann daraufhin mehr Miete verlangen als vorher (ohne die umbauten). Also entweder er erlässt euch Miete oder zahlt euch einen bestimmten prozentualen Anteil der Eigeneinbauten - falls nicht müsstet ihr auch diese Objekte wieder ausbauen und mitnehmen dürfen. Ich würde auch mal beim Mieterschutzbund oder einer ähnlichen Organisation nachfragen.
wim50 am 4. August 2008 22:45 >> falls nicht müsstet ihr auch diese Objekte wieder ausbauen und mitnehmen dürfen
Na, da kommt Freude auf.Ausbauen und alten Zustand wieder herstellen - wird teuer.
"Ausgebaute" Fließen, "ausgebaute" Fußbodenheizung inkl. Fußboden, "ausgebaute" Decken - was macht man damit wohl? Das ist nicht mal mehr für eBay gut, sondern nur noch reif für die Entsorgung.
Die Wohnung war ursprünglich nicht vermietbar, da es bisher nur Praxisräume waren (ohne Wasser, ohne Küche, ohne Bad. Der Besitzer hat beispielsweise einen Teil eingebaut (Badewanne, Waschbecken,Stand WC)und wir mussten Fliesen, haben ne Dusche gekauft und ein 2 Waschbecken. Das wurde alles genehmigt vom Vermieter. Wir sind auch jetzt erst eingezogen und haben jetzt eben dieses schreiben erhalten, dass beim Auszug alle Einbauten zu ihm übergehen. Ich glaube nicht, dass er den alten Zustand wieder haben möchte. Ich möchte wissen, ob ich die Dusche und das Waschbecken dann nicht mitnehmen darf (hab ich ja gekauft)oder ist das wirklich seins?

Das ist doch klar, wenn Du ein gemietetest Objekt veränderst werden die Veränderungen nicht Dein Eigentum. Sei froh das Dein Vermieter diese Änderungen erlaubt hat. Du hast keine rechtlichen Ansprüche. Wenn Dein Vermieter es möchte, kann er verlangen die Wohnung in Urzustand zu bringen. Ich glaube das wird echt teuer.
Und das kann echt teuer werden!
Wenn der Vermieter sich an den Kosten beteiligt hat (oben steht: "Kosten geteilt", zumindest für einiges), wird er nicht den ursprünglichen Zustand zutückwollen.