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Geheimhaltung von Dingen in Wohnungen

gefragt von oligopol74oligopol74 am 31.10.2009 um 15:44 Uhr

Wenn in einer Wohnung jemand umgebracht wurde und jemand neues einzieht, muss der Vermieter sowas sagen und wenn er das nicht macht kann man dann eine Mietminderung bekommen oder fristlos ausziehen?

Einer Freundin geht es gerade so...

Brauchen Rat...

Danke


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anonym
beantwortet von Padri am 1. November 2009 10:08
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"Geheim gehalten" wird überhaupt nichts. Der Vermieter muss nicht angeben, ob in der Wohnung schon Leute gestorben sind etc. Früher sind fast alle Menschen zu Hause verstorben, wie auch immer. Und heute leben dort auch noch Menschen. Allenfalls würde ein Vermieter die Unwahrheit sagen, wenn ein Mieter ausdrücklich fragt "Ist hier schon mal jemand umgebracht worden ?" und dies mit "Nein" beantworten würde, wenn dort jemand umgebracht wurde. Diese Frage werden die Mieter im Vorfeld aber sicher nicht gestellt haben.


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Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 31. Oktober 2009 15:48
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solange der typ da nicht noch rumliegt ist das nicht zu erwähnen...

...menschen sterben nun mal und die art und weise ist im bezug auf eine wohnungsvermietung ist nicht relevant!


Michellin
beantwortet von Michellin am 31. Oktober 2009 15:46
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das muss er nicht.Es ist ja kein Makel an der Wohnung selber.


namiko1983
beantwortet von namiko1983 am 31. Oktober 2009 15:50
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ist doch schei* egal ob da jemand gestorben ist oder nicht... oder stinkt es in der wohnung nach verwesung? na im ernst! wo liegt das problem?


rudelmoinmoin
beantwortet von rudelmoinmoin am 31. Oktober 2009 15:56
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Wieso die Wohnung war doch leer,oder, liegt der Tote noch drin,du fragst ja auch nicht wer vorher darin gewohnt hat.Der Vermieter ist nicht dazu Verpflichtet,die Vormieter preis zu geben,das zählt auch für "umgebrachte" oder "verstorbene".Oder willst du irgendwie Provit rausschlagen,oder schnell wieder aus dem Mietvertrag.



anonym
beantwortet von Obelhicks am 31. Oktober 2009 17:09
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ich denke das kann man mit einem in der regel nicht beantworten.

wenn du aber z.b. ein sinti oder ein roma bist, dem der glaube verbietet in einer solchen wohnung zu leben UND der vermieter dies wusste, dann sehe ich und wahrscheinlich auch ein richter die sachlage anders.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 31. Oktober 2009 18:54

Muß ein Vermieter sich jetzt auch noch in allen möglichen Glaubensfragen auskennen? Sorry Obelhicks, das ist doch nicht Dein Ernst?

Kommentar von Obelhicks am 31. Oktober 2009 21:55

das ist mein ernst und in krefeld hat es vor einigen jahren ein urteil in diese richtung gegeben.

Kommentar von Padri am 1. November 2009 10:05

Jeder Vermieter kann aber nicht den Glauben von Sinti und Roma kennen. Merkwürdige Rechtsprechung in Krefeld.

Kommentar von Obelhicks am 1. November 2009 22:50

padri lies doch erst mal meine antwort richtig. sie bestand aus zwei teilen die mit einem dicken UND verbunden sind. ich unterstelle also nicht, daß der vermieter es wissen musste, sage nur daß er, falls er es wusste gegen treu und glauben handelt.

warum muss ich mich so viel rechtgertigen gegen leute die nicht lesen können? der fragesteller hat es offenbar kapiert.

Kommentar von 26f21f55cc7cc500b6fdbdb05a9221f5smalloligopol74 am 2. November 2009 12:09

Ja, habe es verstanden ;)


gri1su
beantwortet von gri1su am 31. Oktober 2009 15:51
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Nein, warum sollte er? Du schläfst doch nicht im Bett des Verstorbenen, oder?

Dann würden ja 60% aller älteren Wohnungen leer stehen, weil dort ein Todesfall gewesen ist.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 31. Oktober 2009 15:46
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nö, muß nicht...


anonym
beantwortet von Peter96 am 31. Oktober 2009 15:47
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Er muß es nicht. Es wäre ja kein Grund für eine Mietminderung. Ich würde es aber tun. In kürzester Zeit würden alle Nachbarn usw. ihm alle Einzelheiten erzählen.


anonym
beantwortet von GWIFACH am 31. Oktober 2009 15:48
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Er muss keine Auskunft geben, allerdings u.U. dafür sorgen, dass z.B. ein Schlossaustausch erfolgt, falls der Mord evtl. durch Eindringen eines Fremden mit (Nach)Schlüssel passierte.


maddinr1989
beantwortet von maddinr1989 am 31. Oktober 2009 15:50
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ich denke das der vermieter soetwas nicht vorenthalten sollte und sowas lieber sagen sollte, denn es spricht sich eh rum! aber wie das mit einer mietmiinderung oder einem fristlosen auszug ist weis ich nicht! aber da kann man doch sicherlich einen anwalt für wohnrecht aufsuchen und ihn zu diesem Thema befragen! viel glück...

Kommentar von 1cda2ddee7ac7e429b61731e95b76ae1smallrudelmoinmoin am 31. Oktober 2009 15:59

ja ja "nur über mein Anwalt"


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 31. Oktober 2009 19:45
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Die Anmerkung von Obelhicks ist interessant, dann sollte aber der Mieter explizit danach fragen. Ich denke allerdings, dass es sich nicht um einen Mangel an der Mietsache handelt, vorausgesetzt, alle Spuren sind beseitigt. Ob es hier eine Informationspflicht gibt, kann ich leider nicht beantworten. Einen Mord, also mit Fremdeinwirkung hatte ich bis dato auch noch nicht. Alles Andere wie Selbstmord, in der Wohnung verstorben usw. schon. Wer weiß schon, wie viele Menschen in seiner Wohnung, unter welchen Umständen auch immer, gestorben sind. MfG


anonym
beantwortet von waltghaupt am 1. November 2009 12:30
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diee Tatsache hat mit der Wohnung selbst nichts zu tun und muß deshalb auch nicht publik gemacht werden, dann dürften ängstliche Leute in keiner Altstadt mehr leben. Ich bin selbst in einer ehemaligen Brauerei aus dem 16. Jhd aufgewachsen und möchte nicht wissen wieviele Leute dort erschlagen, an Pest und Cholera und sonstwie gestorben sind.


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