Hallo guten Abend, habe ein Problem- bei Eis und Schnee kann ich nicht laufen- nun ist der Schnee da und ich frage mich, ob ich bei Eis und Schnee durch das Schwerbehindertengesetz von der Arbeit befreit werde bzw.Urlaub nehmen kann? Hat da jemand Ahnung von bzw Erfahrungen? Liebe Grüße Tipu

Nein, da hast Du keine Ansprüche. Wenn Dein Chef einverstanden ist, kannst Du Urlaub nehmen.

Taxi.
Späßchen gemacht ? Fährt das Taxi wohl in den Kindergarten???
wolfgang1956 am 4. Januar 2009 22:42 Zahlst Du?
was soll ich zahlen?
wolle59 am 4. Januar 2009 22:42 ganz genau!

Laß' Dir morgen früh vom Hausarzt krank schreiben. Was nicht geht, geht nicht. Es wird hoffentlich bald wieder wärmer!! Werde wieder gesund!
Am Besten mit deinem Chef reden. Vielleicht kannst Du später anfangen oder von zu Hause arbeiten.
hallo tipuu, bei uns liegt die situation völlig anders, aber vielleicht könnte man von der grundidee etwas "ableiten" . unsere 17 j. tochter ist schwerst mehrfachbehindert. benötigt hilfe bei allem. pflegestufe 3.- neulich war ich als mutter komplett ausgefallen. Hexenschuß. es gibt gesetzliche tarifliche vereinbarungen,(betr. arbeit meines mannes) wieviel tage, bzw. std. jemand frei machen darf (mit ärztl. attest) um angehörige zu pflegen. - bestimmt gibt es bei dir einen betriebsrat, der weiß, ob es eine tarifliche vereinbarung auch für deine situation gibt? lg
Vielen Dank für Eure Info.... Habe heute Morgen schon mit der Schwerbehindertenvertretung gesprochen, rechtlich sieht es so aus, ich muß zur Arbeit, das Risiko zu fallen trage ich selbst, mußte mir heute ein Rezept für einen Rollstuhl abholen- tja und nun hoffe ich,dass der Schnee bald weg ist. Für Euch und Eure Tochter alles Liebe und viel Glück. Liebe Grüße Tipu

ich zweifle an der Ernsthaftigkeit der Frage; bei uns in der Arbeit sind die Schwerbehinderten die die am wenigsten krank sind
Ich weiß nicht was man da anzweifeln kann? Hast wahrscheinlich kein Problem beim Laufen,oder?
Kristall08 am 4. Januar 2009 22:53 Vielleicht, weil die weniger jammern als die anderen?
Sorry, Guppy, aber für nix kriegst Du keinen Schwerbehindertenausweis.
So ist es, Krista!
Guppy194 am 4. Januar 2009 23:08 @kristall: zweifle nicht die Gehbehinderung an; kann mir aher nicht vorstellen, dass er/sie über seine/ihre Rechte nicht bescheid weis;
Tja da irrst Du Dich dann wohl- bin nämlich niemand, die sich darauf ausruht behindert zu sein- aber das scheinst du ja nicht zu kennen. Bist Du auf terror aus Grupy?
Bist Du Dir sicher? Ich arbeite bei der Stadt mit Schwerbehindertenvertretung- ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es da keine hilfreiche Lösung gibt....
Frage bitte zur Sicherheit noch einmal nach.
Danke