Hallo,
erstmal die Facts:
Darf er dass? Also bei Kurzarbeit trotzdem das Gehalt kürzen? Darf er es Rückwirkend?
Nur am Rande, die Auftragslage ist recht gut, haben sogar Aufträge die 7Tage-Woche laufen müssten. Aber von der Kurzarbeit tritt er trotzdem nicht ab...

würde mich mal unverbindlich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen... der weis auf diesem Gebiet am besten bescheid... viel Glück...

Nun, Kurzarbeit ist in erster Linie dafür gedacht, Entlassungen zu vermeiden. Dadurch verbessert sich aber die aktuelle finanzielle Situation des Unternehmens nicht zwangsläufig. Also müssen Einsparungen erfolgen und die können auch Gehälter betreffen. Ob das rückwirkend gemacht wird, entscheidet normal auch die AN-Vertretung mit. Möglich ist es.
Die Auftragslage und Auslastung muss dem Arbeitsamt ja laufend gemeldet werden. Stellt das Arbeitsamt fest, dass genügend Aufträge da sind, um nicht kurzarbeiten zu müssen, wird die Genehmigung widerrufen! Im schlimmsten Fall macht sich der AG sogar des Betruges strafbar!
Soweit ich weiß,darf man Kurzarbeitsgeld erst ab dem Tag rechnen,an dem angemeldet wurde.Frag mal beim Arbeitsamt nach,da gibts eine extra Abteilung,die helfen dir sicher weiter.