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Gehaltskürzung trotz Kurzarbeit und auch noch Rückwirkend?

gefragt von MarkusAS am 18.02.2009 um 9:38 Uhr

Hallo,

erstmal die Facts:

  • Mein AG hat Kurzarbeit angemeldet und auch genehmigt bekommen
  • Ich hatte noch einiges an Resturlaub, daher noch kein Kurzarbeitergeld bekommen+#
  • gestern bekomme ich ein Schreiben, dass aufgrund der Lage min Gehalt um 250 Euro brutto RÜCKWIRKEND schon für Februar gekürzt wird

Darf er dass? Also bei Kurzarbeit trotzdem das Gehalt kürzen? Darf er es Rückwirkend?

Nur am Rande, die Auftragslage ist recht gut, haben sogar Aufträge die 7Tage-Woche laufen müssten. Aber von der Kurzarbeit tritt er trotzdem nicht ab...

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Delphi78
beantwortet von Delphi78 am 18. Februar 2009 09:49
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würde mich mal unverbindlich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen... der weis auf diesem Gebiet am besten bescheid... viel Glück...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 18. Februar 2009 09:49
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Nun, Kurzarbeit ist in erster Linie dafür gedacht, Entlassungen zu vermeiden. Dadurch verbessert sich aber die aktuelle finanzielle Situation des Unternehmens nicht zwangsläufig. Also müssen Einsparungen erfolgen und die können auch Gehälter betreffen. Ob das rückwirkend gemacht wird, entscheidet normal auch die AN-Vertretung mit. Möglich ist es.
Die Auftragslage und Auslastung muss dem Arbeitsamt ja laufend gemeldet werden. Stellt das Arbeitsamt fest, dass genügend Aufträge da sind, um nicht kurzarbeiten zu müssen, wird die Genehmigung widerrufen! Im schlimmsten Fall macht sich der AG sogar des Betruges strafbar!


mfcb0805
beantwortet von mfcb0805 am 18. Februar 2009 09:48
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Soweit ich weiß,darf man Kurzarbeitsgeld erst ab dem Tag rechnen,an dem angemeldet wurde.Frag mal beim Arbeitsamt nach,da gibts eine extra Abteilung,die helfen dir sicher weiter.


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