Wenn man mitten in der Verbraucher Insolvenz steckt, hat man irgendeine Möglichkeit eine "Gehaltserhöhung" zu bekommen ohne das das gleich auf die Pfändungsliste kommt?? Gutscheine etc. ??

Nein hat man nicht! Gutschein ist unzuläßig wegen der Steuern, du bekommst deine gehaltseröhung ganz normal abgerechnet
du befindest dich in der wohlverhaltensphase, da ist es ratsam keine tricks anzuwenden...
Du bist in der Insolvenz, das bedeutet du müss bezahlen was in deine Macht geht, was extra kommt gehört der Gläubigern

Eine Verbraucher Insolvenz heißt auch das die Schulden die Du ja gemacht hast möglichst möglichst getilgt werden....dazu kannst Du die Gehaltserhöhung auch verwenden. Es sind Schulden die Du zu verantworten hast. Wenn es umgekehrt wäre, (Du Gläubiger, der andere Schuldner) würdest Du dann auch diese Frage stellen ?

Da packt mich echt der Ärger!
Deine Gläubiger haben sich bereit erklärt auf einen großen Teil ihrer Forderungen zu verzichten, damit Du in wenigen Jahren einen Neustart ohne Schulden wagen kannst. Als allzu geringe Gegenleistung hast Du Dich verpflichtet, bis dahin Dein Möglichstes zu tun, um diesen eine möglichst hohe Tilgung Deiner Schulden zukommen zu lassen.
Und jetzt fragst Du uns, wie Du diese bedauernswerten und Dir so weit entgegenkommenden Menschen noch besser besch...en kannst? In Grund und Boden solltest Du Dich schämen - das kann ich Dir hier raten.
Mehr will ich dazu gar nicht sagen.
Gruß justii
Mich packt der Ärger wenn man seinem Gläubiger ein besseres Angebot macht, er aber lieber einen Insolvenzantrag will.. habe alles in meiner Macht stehende getan um das in Ordnung zubringen... nur kann man als allein Verdiener nicht das aufbringen, was vorher 2 verdienten. Dumm gelaufen wenn nur einer unterschreibt.. aber schön das man über Menschen urteilt... Danke trotzdem für die Antworten, aber bescheissen will hier niemand, nur überleben.
Robert seb. Grafetstetter am 9. Juni 2008 21:31 Woher das Ganze kommt ist eine Sache. Das mag für Dich unglücklich gelaufen sein. Oder wie auch immer...
Eine andere Sache ist es aber, hier zu fragen, wie Du Geld am Gläubiger vorbei manövrieren kannst.
Das Eine hat absolut nichts mit dem Anderen zu tun. Es ist auch nicht so, daß es der Gläubiger nicht anders verdient hat, weil er Deinen Vorschlag "besseres Angebot" nicht angenommen hat. Sorry, aber das was Du oben angefragt hast, ist "bescheißen". Egal, wie Du das Drumherum formulierst. Mit dem was Dir als pfändungsfreier Betrag bleibt, kannst Du durchaus überleben. Eventuell mußt Du Deinen Lebenstandard ändern, das mag wohl sein. Aber auch das ist kein Grund, Gläubiger "übers Ohr zu hauen".
Gruß justii