bommel65 am 31.10.2007 um 13:54 Uhr
Unsere Lohnbuchhaltung wird verlegt. Bisher bekamen wir die Abrechnungen schriftlich, nach der Verlegung sollen wir sie (jeder) selber per Internet abholen und ausdrucken, vom AG kommt dann kein schriftliches Dokument mehr.
In der GewO finde ich zwar den Anspruch auf schriftlicher Abrechnung, von Zustellen oder selber holen per Internet finde ich nichts...
Weiß jemand Näheres? Wo kann ich sonst noch nachschauen?
Ich fühle mich etwas unwohl dabei...ist schon ein Unterschied, ob ich meine Telefon- oder Gehaltsabrechnung per Datenleitung hole, finde ich.

Ich glaube nicht das es rechtens ist.Was machen die Mitarbeiter die keinen PC oder keinen Internetzugang haben?
Soll es ja geben !!
Viele Firmen machen das bereits so. Und es werden immer mehr!
Wo ist denn schon wieder das Problem?
bommel65 am 31. Oktober 2007 15:37 Mensch nochmal! Es geht hier nicht um "schon wieder ein Problem", oder OB es wirtschaftlich, günstig, einfacher oder umständlicher ist.
Haben wir die Frage nicht gelesen oder nicht richtig verstanden? Es geht auch nicht um andere Firmen...
Ich suche Rat und hoffe auf jemanden zu treffen, der vielleicht eine Vorschrift, ein Gesetz oder eine Rechtsprechung hat - ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?
Bitte nur antworten, wenn es ein Rat ist - dumme Sprüche kann ich mir woanders abholen, dafür gibt es genug schlechte Tratschforen...
Das war kein dummer Spruch - das war eine Frage.
bommel65 am 31. Oktober 2007 18:08 Gute Ausrede, ich denke, meine Frage war eindeutig genug: "Weiß jemand Näheres - wo kann ich sonst noch nachschauen..." oder wie soll ich mich sonst noch ausdrücken? Also wer das nicht versteht... lesen muss man halt schon.

Wenn Du die Abrechnung ohne zusätzliche Kosten etwa auf einem Firmenrechner ausdrucken lassen und per USB-Stick auf Deinen heimischen Rechner übertragen kannst, dann dürfte das doch eigentlich kein Problem sein - oder?
Mit Kontoauszügen, Telephonabrechnungen,... mache ich das problemlos schon lange so.
Ob das "erlaubt" ist, hängt natürlich auch von den betrieblichen Gepflogenheiten ab und davon, ob der Betriebsrat einer solchen Regelung zugestimmt und vielleicht sogar eine Betriebsvereinbarung darüber abgeschlossen hat.
bommel65 am 31. Oktober 2007 15:45 Es geht nicht um die technische Ausführbarkeit - die ist gegeben und auch über eine sicher Datenleitung. Mich interessiert die Gesetzeslage, und die ist hier wohl wirklich etwas "schwammig". Nur weil es möglich ist, heißt es noch nicht, daß ich es muss, oder doch? Ich suche einfach Rechtsnormen oder Paragrafen, die hier eine eindeutige Aussage vermitteln (oder auch nicht...)
Und richtig, bei der Steuer, der Telekom oder diversen anderen Unternehmen kann ich die Internet-Variante wählen - muss es aber nicht da ist es also eine Option. Danke!

Das kommt mir aber seltsam vor. Eine Gehaltsabrechnung ist ein Dokument. Solltest Du später Deinen Gehaltsverlauf für die Rente kontrollieren müssen und dieser Verlauf stimmt nicht, brauchst Du zur Richtigstellung die Abrechnung. An Deiner Stelle würde ich mich auf eine Internetabrechnung nicht einlassen. Dein Arbeitgeber macht sich das sehr einfach und halst den Arbeitnehmern die Kosten für Papier und Druckerfarbe auf.
Ich weiß nicht, ob sowas bei anderen Arbeitgebern ebenfalls üblich ist, kann es mir aber kaum vorstellen.
bommel65 am 31. Oktober 2007 14:36 Ja, eben so empfinde ich es auch. Der Grund sind tatsächlich die Arbeits- und Umschlagkosten. Ich lasse parallel von einem Anwalt prüfen. Es scheint eine Grauzone zu sein - m. E. eine Option, kein Muss. Danke!

"In der GewO finde ich zwar den Anspruch auf schriftlicher Abrechnung"
In der GewO steht "in Textform". Da gibts feine Unterschiede. Vergleiche http://kuerzer.de/o7fJOE9Fh und ... [Fortsezung folgt, da keine 2 links in 1 Kommentar möglich per Kommentar zum Kommentar.]
bitmap am 31. Oktober 2007 16:05
bommel65 am 2. November 2007 09:49 Das hatte ich als "schriftlich" gedeutet. Aber so scheint es mir doch ziemlich eindeutig: "...so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben (...) werden...".
Eine Internet-Abholung kann m. E. demnach zwar angeboten, aber nicht zur Auflage gemacht werden.
Vielen Dank!
Bei uns haben alle einen PC, die die zu Hause keinen haben sollten, können wohl auch im Büro ausdrucken. Nur der Drucker steht ein Stockwerk höher, "mit etwas Glück" ist also mein Kollege eher am Drucker und ergötzt sich an meiner Abrechnung... :-(
Ich habe es weiter oben schon beschrieben: ich bin nicht wirklich abgeneigt, habe nur ein mulmiges Gefühl und würde einfach gerne wissen, ob ich das hinnehmen muss oder mir aussuchen kann. Danke!