Gehaltsabrechnung buchen? Lösung falsch?
Hallo,
also folgende Aufgabe:
Buchen Sie die Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters Bruttolohn: 4800,00 € Lohnsteuer: 1152,00 € Kirchensteuer: 9 % SV-Anteil: 20 %
Meine Lösung:
4100: 4800,00€
an 1740: 2584,32€(Nettolohn )
an 1741: 1255,68€(Lohnsteuer u. Kirch)
- an 1742: 960,00€(SV-Anteil)
Alles ist richtig außer den Beträgen auf der Haben Seite, Ich versteh das nicht.
5 Antworten
Der Solidaritätszuschlag fehlt (5,5% der Lohnsteuer).
perfekt danke ^^ ich markier die antwort später geht jetzt iwie nicht
Ich verstehe Dein Problem nicht. Die Salden ergeben auf beiden Seiten 4.800,00 €. Richtig ist, dass Du den Bruttolohn aus Aufwand gebucht hast und die einzelnen zu zahlenden Beträge als Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten lösen sich dann bei der Zahlung über di Bank auf. Solidaritätszuschlag spielt hier keine Rolle, denn dann würde sich der Nettolohn vermindern und die Verbindlichkeit auf dem Konto 1741 erhöhen. Das gilt auch für den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Der käme als Aufwand auf das Konto 4130, und die Verbindlichkeit auf dem Konto 1742 würde sich entsprechend erhöhen. Also noch einmal: Im Soll buchst Du den Aufwand, und im Haben die Verbindlichkeiten aus Lohn usw. Die Verbindlichkeiten lösen sich bei der Zahlung erfolgsneutral auf.
Bruttolohnverbuchung wird über Lohnverrechnungskonto gebucht.
Folgendermaßen: Bruttolohn bzw. Gehalt Konto 4100 4800,00 im Soll gegen Lohnverrechungskonto im Haben = z. B. 1755 (= Kontenrahmen SKR03 von Datev wenn bekannt) Dann der Aufwand ( der in dem Bruttolohn bereits enthalten ist) der einzelnen Abzüge vom Gehalt wird im folgendermaßen gebucht: Verr.Konto im Soll = 1755 an Nettolohnauszahlung = 1740 2584,32 € Verr.Konto im Soll 1755 an Lohn-Kist und Soli 1255,68 € im Haben Konto 1741. Das Lohnverr. Konto 1755 gleicht sich dann aus auf 0 € sonst wäre was falsch gebucht. Jetzt kommt aber der Aufwand den der Arbeitgeber von den Sozialabgaben tragen muss der wird dann gebucht Anteil Arbeitgeber an Sozialabgaben im Soll Konto 4130 = die Hälfte von den gesamten Sozialabgaben. Wenn die 20% der Anteil ist den der Arbeitnehmer trägt d. h. von seinem Lohn abgezogen wird dann muss der ARbeitgeber nochmal 960,00 € Aufwand buchen = 4130 im Soll Gegen das Lohnverr. Konto 1755 im Haben. Jetzt schuldet der Arbeitgeber die gesamten Sozialabgaben, weil die eine Hälfte hat er ja vom Bruttolohn beim Arbeitnehmer abgezogen und die Hälfte die er trägt also sind das 2 x 960,00 € = gesamt Schulden an Sozialabgaben 1920,00 € die werden dann folgendermaßen gebucht : Konto 1755 im Soll an Konto 1742 im Haben und wenn die Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden wird in der Bank ja wieder auf das Konto 1742 im Soll gebucht und die Verbindlichkeit aus Sozialabgaben gleicht sich aus. Tip male Dir male alle Buchungen auf T-Konten auf und Du wirst sehen die gleichen sich aus, spätetens bei den Zahlungen von der Bank
Der Arbeitgeberanteil zur SV fehlt noch.
die kirchensteuer wird von der lohnsteuer berechnet
wo soll der fehler sein ..höchstens ein rechenfehler oder du hast eine zahl in der falschen spalte gesetzt ....s...h
habe ich auch gemacht 1152 + (1152 x 0,09) = 1255,68€