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Gehalt durch betriebliche Altersversorgung optimieren

gefragt von krebs2107 am 13.03.2008 um 20:20 Uhr

Gibt es ein Programm oder eine Seite, die mir sagt, welchen Betrag ich monatlich für meine betriebliche Altersversorgung einsetzen soll, um das optimale Nettogehalt zu erhalten?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 13. März 2008 23:02
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Mehr Nettogehalt als ohne BAV kannst du nicht bekommen. Du kannst nur den verlust so gering wie möglich halten.


anonym
beantwortet von Rommykrabbe am 13. März 2008 20:21
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Interessant oder ausschlaggebend ist das was der AG mitmacht und was du dir leisten könntest! Und dann Schritt 2.

Kommentar von krebs2107 am 13. März 2008 20:24

Ich habe ja schon eine bAV, möchte aber jetzt gern wissen, ob der Betrag so noch passt oder ein anderer besser wäre, da sich meine Gehaltssituation ins Positive verbessert.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. März 2008 23:00

der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet! Er muß sogar die Arbeitnehmer von dieser Möglichkeit unterrichten. Aber der Arbeitgeber spart am meisten bei der ganzen Sache, da für der Teil der Sozialversicherungbeiträge wegfällt.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 14. März 2008 00:27

Beim Arbeitnehmer fallen auch die SV-Beiträge weg.


regideur
beantwortet von regideur am 13. März 2008 20:25
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Das macht jeder Gehaltsrechner. Findest Du hier: http://www.google.de/search?hl=de&q=Gehaltsrechner&btnG=Google-Suche&...


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 14. März 2008 00:29
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Du kannst maximal 4 % denes jahresentgledes in eine bAV einzahlen. Allerdings begrenzt auf die Höhe der BBG.


chris678
beantwortet von chris678 am 24. Oktober 2008 10:12
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Ich versuche mal deine Frage zu beantworten.

Ein Programm oder eine Seite wirst du hierfür nicht unbedingt finden, da die Materie äußertst kompliziert ist.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter betrieblichen Altersversorgung. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (im folgenden bAV) beruht immer auf freiwilliger Zusage des Arbeitgebers, dieser kann lediglich durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verpflichtet sein diese zu gewähren.

Was dich interessiert ist die arbeitnehmerfinanzierte bAV. Seit 2002 besteht ein erzwingbarer Anspruch auf Entgeltumwandlung gem. §1a I BetrAVG. Das bedeutet, dass der ARbeitnehmer verlangen kann, dass von seinem Brutto Entgelt ein bestimmter Betrag jährlich bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für bAV verwendet wird. (insofern ist die vorherige Antwort mißverständlich)

Was bringt das ganze? Die Umwandlung ist steuerfrei und sozialabgabenfrei (auch nach 2009!) Lediglich in der Auszahlungsphase fallen steuern und sozialabgaben an (allerdings nur kranken- und pflegeversicherung). Durch die Verringerung deines Brutto-Entgelts(!) verringert sich auch dein jetziger steuersatz.

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit der Förderung nach §§10a, 82 II EStG, hier wird nicht dein Brutto-Entgelt sondern dein shcon versteuertes Netto Entgelt zur Entgeltumwandlung verwendet. Hier findet entweder eine Förderung nach §82ff EstG statt oder die Posten können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Was hier günstiger ist wird von Amts wegen geprüft.

Solltest du planen eine Entgeltumwandlung vorzunehmen dann informiere dich sorgfältig dafür, ob das Brutto- oder das Nettoverfahren für dich günstiger ist. Laut einer Studie aus dem Jahr 2003 (nachzulesen in BetrAV 2003, 1 ff.) ist die Brutto Variante für 90% aller Arbeitnehmer günstiger.

Ich hoffe dir geholfen zu haben, das war natürlich nur ein grober Überblick. Es besteht auch noch die Möglichkeit der Eigenbeitragszusage durch den Arbeitgeber und hinsichtlich der Durchführung muss auf die verschiedenen Durchführungswege und Zusagearten geachtet werden.

Schöne Grüße, Christian


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