Gegenverkehr auf dem Radweg?

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Den Radweg auf der falschen Seite zu nehmen ist gefahrerhöhend, gestern sind in München zwei zusammengerauscht mit fiesen Konsequenzen!
Die Rechtslage ist so:
- ein linker Radweg (also Gegenverkehr) muß benutzt werden, wenn es der einzige Radweg auf dieser Straße ist und er mit Schild in Fahrtrichtung gekennzeichnet ist (es gibt natürlich Ausnahmen von der Benutzungspflicht). So ein Radweg darf nur eingerichtet werden, wenn sehr viele Vorrausetzungen vorhanden sind. Bei einem Unfall kann man überlegen die verpflichtende Behörde in Regress zu nehmen.
- ein linker Radweg darf benutzt werden, wenn er freigegeben ist, gibt es auch ist aber selten
Ansonnsten ist falsche Richtung nicht erlaubt. Bei einem Unfall zwischen Radfahrern oder mit Fußgängern wird der Geisterfahrer die Schuld bekommen. Bei Unfällen mit KfZ ist die Rechtssprechung sich uneins.

Hallo, wäre schön, wenn man die "Rechtslage" auf der Straße auch so konsequent durch setzte ! Danke

Diese Frage stelle ich mir auch oft und ehrlich gesagt, habe ich keine Lust, für kurze Strecken die Straßenseite zu wechseln. Dann doch lieber Geisterfahrerei, aber nur, wenn der Radweg teil des Bürgersteigs ist und nicht der Fahrbahn für Autos.

Viele Radwege haben erlauben die bidirektionalen Verkehr und signalisieren es durch Pfeile. Auch das Radweg-Straßenschild kann durch Pfeile ergänzt werden.

Radwege sind aber in vielen Fällen eine Farce, z. B. in Kiel, Holtenauerstraße. Auf der linken wie auf der rechten Seite ist der Radweg äußerst schmal. Dann stehen da Bäume, parkende Autos, Laternen und Bushaltestellen, Fußgänger schlendern über den Radweg. Ich glaube, da ist es sogar besser, auf die Autospur zu wechseln.

Schau mal, hier sind deine Fragen schön beantwortet: http://www.adfc-bayern.de/aworadeln.htm

Entscheidend ist nicht, wo wer fahren will, was für eine Farbe der Weg hat usw., sondern ausschließlich was dort für Verkehrszeichen aufgestellt sind. Leider hat der Gesetzgeber das "Radwege- bzw. Fahrbahn-Benutzungsrecht für Radler" sehr kompliziert ausgestaltet, so dass man vielen Leuten zu Gute halten muss (sofern das möglich ist), dass sie diese Regeln einfach nicht kennen.

Hallo, das gleiche Problem haben wir bei uns in der Stadt und hier werden diese "Falschfahrer" von der Polizei gestoppt und dürfen zahlen wie ein Autofahrer . (nur nach anderem Tarif) Leider gibt es viel zu wenig Polizisten die das sehen, weil die meisten heut zu Tage nur mit dem Auto fahren und nur ganz selten zu Fuß unterwegs sind . Denn dafür ist jetzt das Ordnungsamt mit ihren Einsatzkräften zuständig, was die Autofalsch- parker anbelangt und die dürfen den Fahrrad - fahrern nichts sagen . Es ist also ein Vergehen, dessen "Gefährlich-keit" vom Staat leider sehr unterschätzt wird. Vorallem wenn man sieht, mit welchen Geschwindigkeiten solche FFF unterwegs sind und das auf der falschen Seite kann so was sehr übel ausgehen ! Wem interessiert das aber ?

ja, das dürfen die. im prinzip sollte man das auch so tun, also entgegen der fahrtrichtung (natürlich nur mit dem fahrrad!) oder war das zu fuß? denken ist so schwer um diese zeit!

ich bekenne: ich hab totalen blödsinn gelabert!