Gegenstände wegen Schulden einbehalten?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Habt Ihr Zeugen, die bestätigen können, dass die Anderen bei Euch Schulden haben? Das wäre gut. Auf jeden Fall müßt Ihr die Schuldner in Verzug setzen, d.h. Ihr setzt eine Frist bis wann sie die Schulden begleichen sollen und schreibt gleich dazu dass Ihr die  Sachen solange als Sicherheit behaltet. Verkaufen dürft Ihr die Sachen nicht, sie sind ja nicht Euer Eigentum

Ihrkönnt das solange behalten,bis er seine Rechnung Bezahlt hat,ist ein Pfand was ihr hab als Sicherheit,passiert nicht weiter.

Verkaufen nicht.Ich würde sie behalten,bis das Geld kommt.Ihr habt zwar keinen Beleg,sollen die anderen dir beweisen,dass die WII denen gehört.

fies zwar, aber auch sehr wohl ne möglichkeit...DH

nein, darfrast du nicht. die schulden sind eine sache, die musst du wohl einklagen. aber die gegenstände, die bei euch von denen rumstehen, gehören immer noch denen, damit darfst du nicht machen, was du willst. aber du könntest ihnen das ja vorschlagen, das sie dir die gegenstände überlassen, im gegenzug erlasst ihr ihnen die schulden. denn würdest du die ohne erlaubnis verkaufen, wäre das unterschlagung und somit strafbar..

Juristisch einwandfreie Antwort!

@Ruedi

merci..

Nein, verkauft werden dürfen diese Dinge nicht ohne weiteres, aber als "Druckmittel" einbehalten.

Ein Verkauf käme erst dann in Frage, wenn diese Maßnahme schriftlich angekündigt und 4 Wochen Frist zur Begleichung der Schuld eingeräumt würde - alles andere kann vor Gericht nach hinten losgehen