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Gegenanzeige...ja oder nein??

gefragt von Sally77Sally77 am 15.06.2009 um 21:15 Uhr

Mein Sohn (12) hat ein Fahrrad im Gebüsch gefunden und es mit nach Hause genommen. Am nächsten Tag wollten wir es zum Fundbüro bringen. Als mein Sohn aber aus der Schule kam wusste er von einem Mitschüler, wem das Rad gehört und hat es dort hin gebracht. Die Eltern des Jungen waren sogar noch einen Tag später hier und wollten wissen wo er es gefunen hat. Nun nach fast 3 Wochen flattert eine Vorladung der Polizei ins Haus, wo mein Sohn als Tatbeschuldigter angehört werden soll. Man bin ich sauer auf die Eltern. Mein Sohn stielht nicht, hat selbst ein Fahrrad und ausserdem welcher Dieb gibt denn bitte das Diebesgut zurück???? Ich bin so sehr aufgebracht wegen dieser Sache daß ich am liebsten eine Verläumdungsanzeige gegen die Eltern machen würde. Es juckte mir schon in den Fingern die Eltern anzurufen, doch das wäre nicht gut. Auf sich beruhen lassen möchte ich das aber nicht einfach so. Klar daß bei der Anhörung nichts raus kommt, aber die sollten lieber froh sein, das mein Sohn das Rad gefunden hat und nicht irgend ein anderer, weil dann wäre es weg gewesen. Mein Sohn hat nun Verbot von mir bekommen egal was irgendwo im Gebüsch oder sonst wo liegt auf zu heben.

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Recht x 35.075

anonym
beantwortet von Mausita am 15. Juni 2009 21:18
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Wenn du dich wieder etwas abgeregt hast, kannst du vielleicht einen höflichen, ehrlichen Brief an die Eltern schreiben. Das Verbot deinem Sohn gegenüber finde ich unsinnig.

Kommentar von dolorit am 15. Juni 2009 21:28

Die anderen Eltern zu kontaktieren halte ich für keine gute Idee! Kontakt zum Geschädigten aufzubauen kann schnell kontraproduktiv enden.

einfach mit dem Sohn zur Polizei gehen und aussagen. Da kommt nichts hinterher. Die anderen Eltern scheinen nur eine eingeschränkte Sozialkompetenz zu haben. Da muss man drüber stehen. Ärgerlich - ist aber so.

Gruss


cats4life
beantwortet von cats4life am 15. Juni 2009 21:21
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Lass es einfach, das gibt nur Stress, und der wird dann warscheinlich in der Schule an deinem Sohn ausgetragen.

Die Polizei wird schon wissen, das ein Dieb das Rad nicht zurückbringen würde!


Chriss23
beantwortet von Chriss23 am 15. Juni 2009 21:27
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Bin kein Jurist, aber hoffe, das ich dir trotzdem helfen kann. In meiner Berufsausbildung haben wir auch schon oft solche Fälle per Buch beantworten müssen. Du solltest dich, wie bei allen anderen Dingen im Leben, ersteinmal beruhigen. Klar ist das ärgerlich plötzlich eine Vorladung zu bekommen. Aber kennst du denn die Umstände? Vielleicht hat jemand aus der Schule, der deinen Sohn nicht leiden kann, irgendwas Falsches über deinen Sohn erzählt und jetzt denken die anderen Eltern wirklich, das dein Sohn etwas gemacht hat. Im Übrigen denke ich nicht, das du mit einer Klage wegen Verläumdung weit kommst.

Verläumdung = dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind

Wenn die Eltern glauben, dass sie richtig entscheiden, tun sie das ja nicht böswillig. Auch wegen Rufmord etc. wirst du nicht weitkommen (hatten wir in Wirtschaft/Recht), denn ein Schüler hat nun mal nicht soviel Ruf zu verlieren. Würde vielleicht nur eine zweistellige Summe rauskommen, wenn überhaupt und dazu noch der ganze Gerichtsaufwand und die Nerven dafür.

Du hast nur zwei Möglichkeiten, entweder mit der Familie sachlich aussprechen oder für immer meiden. Viel Glück bei deinen weiteren Entscheidungen.


anonym
beantwortet von dgerdi am 15. Juni 2009 21:21
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Wenn Du einen guten Rat möchtest - schlaf erst einmal darüber. Wenn Du Dich morgen beruhigt hast, dann würde ich einfach bei den anderen Eltern anrufen und einmal fragen, warum sie diesen Schritt unternommen haben. Vielleicht hat ihnen die Polizei dazu geraten. Du darfst nicht vergessen, dass die Polizei sehr viel Erfahrung mit solchen Sachen hat (mit bösen Menschen meine ich) und dass die Deinen Sohn nicht kennen. Vielleicht haben die das einfach aus ihrer Erfahrung und aus rechtlichen Gründen den anderen Eltern so geraten. Dass Dich das aufregt, kann ich gut verstehen. Aber zum Glück für Euch lässt sich das ja gut aufklären. Also beunruhige Dich nicht zu sehr.


anonym
beantwortet von alphonso am 15. Juni 2009 21:18
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Ich würde die Eltern anrufen und sachlich fragen, was sie unternommen haben.


lilli008
beantwortet von lilli008 am 15. Juni 2009 21:17
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das ist echt dreist! die sollen doch froh sein das rad zurück zu haben und dann im nachhinein noch ne anzeige machen zzz sowas gehört bestraft... Es ist richtig das du deinem Sohn das verbot erteilt hast!!!

Kommentar von twinreal am 15. Juni 2009 21:21

Das mit dem Verbot finde ich eher nicht richtig. Er kann nichts dafür und war ehrlich. Und nun wird er dafür bestraft ? Damit wird er zum Egoismus und zur Anteilsnahmslosigkeit erzogen.

Kommentar von dgerdi am 15. Juni 2009 21:24

Der Sohn hat sich richtig verhalten. Ein Verbot ist nicht sinnvoll. Das hat in Zukunft ein Verhalten zur Folge, dass wir alle nicht wollen und so viele von uns praktizieren - weggucken. Man muss selbst wissen, ob man seinem Kind so etwas vermitteln möchte.

Kommentar von twinreal am 15. Juni 2009 21:26

Jo. Brauchst Du mir jedoch nicht erzählen ;-)

Kommentar von 5c7fbc01e4768b0a91d791685ee5e768smallSally77 am 15. Juni 2009 21:47

Ja ok, mit dem Verbot hab ich evtl übertrieben, aber ich war so sauer. Da will mein Sohn helfen und bekommt noch ne Anzeige dafür.


anonym
beantwortet von twinreal am 15. Juni 2009 21:17
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Evtl. soll er nur eine Zeugenaussage machen. Dann ist die ganze Aufregung umsonst.

Ruf doch einfach an und frag nach.

Kommentar von Mausita am 15. Juni 2009 21:20

Sie schreibt doch, dass er Tatbeschuldigter ist.

Kommentar von twinreal am 15. Juni 2009 21:27

Die Medaille hat immer zwei Seiten....

Kommentar von dolorit am 15. Juni 2009 21:30

das verstehe ich nicht.

Kommentar von twinreal am 15. Juni 2009 21:35

Beim Versuch das zu erläutern kann ich nur verlieren ;-)

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 15. Juni 2009 23:04

und was soll das bringen, wenn der sohn 12 ist???

Kommentar von 5c7fbc01e4768b0a91d791685ee5e768smallSally77 am 15. Juni 2009 21:29

Nein leider nicht er ist ja als tatverdächtiger vorgeladen

Kommentar von B92bd0db813505b18adcb7e8ec02a8easmalljemando am 15. Juni 2009 21:32

zur vorladung müsst ihr nicht gehen. lasst es auf einen prozess ankommen, dann wird man ja sehen.

Kommentar von 5c7fbc01e4768b0a91d791685ee5e768smallSally77 am 15. Juni 2009 21:46

Und was hab ich dann davon wenn ich es zu einem Prozess kommen lasse?? Streß, Ärger und nu rennerei. Ne wir gehen da morgen hin und die Anzeige wird eh fallen gelassen. Es ärgert mich nur so ungemein, daß mein Sohn so ehrlich ist und trotzdem ne Anzeige bekommt.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 15. Juni 2009 22:32

es stimmt zwar, dass man der polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten muss, die Konsequenz wäre aber nur eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht .. und der muss man dann nachkommen.

Gerade hier wäre es enorm wichtig zur Polizei zu gehen, um den Sachverhalt aufzuklären ... da wird die Sache ganz schnell wieder eingestellt!
Wenn man keine Straftat begangen hat, kann man bei der Vorladung einiges aus dem Weg räumen


anonym
beantwortet von kallehh am 19. Juni 2009 09:41
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Das Alter deines Sohnes ist ein absolutes Verfahrenshemmnis. Also wieso ist dein Sohn Beschuldigter? Da kann höchstens was vom Jugendamt kommen, wenn überhaupt. Diese Sache ist eine Totgeburt. Der Staatsanwalt muss die Sache sofort einstellen, er hat gar keine andere Möglichkeit. Zu einer Verhandlung kann und wird es nicht kommen, da gegen Strafunmündige nicht verhandelt werden kann. Der Richter würde diesen Fall mit einem federstrich beerdigen. Also braucht man nicht der Vorladung Folge leisten und die STA wird auch nicht eine Vorladung zusenden.


anonym
beantwortet von Ruedi am 18. Juni 2009 10:06
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Hast Du jemals in Erwägung gezogen, dass nicht die Eltern des Geschädigten sondern die Polizei deinen Sohn als "Beschuldigten" ansieht? Die Polizei ist im Rahmen ihrer Tätigkeit dazu verpflichtet, den Täter zu ermitteln. Und da dein Junge nunmal das Fahrrad in seinem Besitz hatte, liegt es nicht fern, dass er der Täter sein könnte. Daher muss nun ermittelt werden. Dass ihr eine Vorladung bekommt, ist ganz normal. Schließlich hat jeder Beschuldigte das Recht auf rechtliches Gehör.


anonym
beantwortet von firepower am 18. Juni 2009 02:03
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Wenn Dein Sohn 12 Jahre alt ist, frage ich mich, wie er Beschuldigter sein kann. Personen unter 14 Jahre sind strafunmündig, sie können also gar keine Straftaten begehen. Das müssten die Jungs von der Schmiere aber auf jeden Fall wissen. Bist Du Dir sicher, dass das Schreiben echt ist?


gerhass
beantwortet von gerhass am 16. Juni 2009 08:14
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1) Ich würde mit den Eltern reden, um den Sachverhalt zu klären. Außerdem weißt Du dann, was sie eventuell gegenüber der Polizei behauptet haben. 2) Das Verbot scheint mir zumindest langfristig nicht sinnvoll.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 15. Juni 2009 22:41
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Wenn ihr zur Polizei geht und den Sachverhalt schildern, wird sich die Sache sehr schnell aufklären und das Ermittlungsverfahren wird dann eingestellt.

Eine Verleumdungsanzeige bringt hier wenig, da die Tatbestandsmerkmale des §187 StGB hier nicht vorliegen.


Sally77
beantwortet von Sally77 am 15. Juni 2009 21:40
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Danke für die schnellen Antworten. Ich werd natürlich morgen mit ihm hin gehen und dort werde ich dann ja mehr erfahren. Eine Anzeige werde ich nicht starten, wie in den Antworten erwähnt bringt es nur noch mehr Ärger, aber um ein Gespräch kommen die Eltern nicht herum. Ich verlange eine Erklärung von Ihnen. Ich hatte noch den Verdacht, daß das Fahrrad kaputt ist und die Eltern einen Schuldigen suchen, der bezahlt. Naja ich werde morgen abwarten.


anonym
beantwortet von twilightisgeil am 15. Juni 2009 21:23
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Das finde ich echt SCHEIßE!!! Ich finde du solltest da anrufen und fragen was die für ein Problem haben!! Klärt das und sagt das es dein Sohn nicht war.Die Eltern werden dir es schon glauben.Ansonsten mach dir einen zettel mit Argumenten!!!(Mach ich auch immer also bei anderen situationen xD)

Kommentar von 5c7fbc01e4768b0a91d791685ee5e768smallSally77 am 15. Juni 2009 21:36

Naja als die Eltern hier waren haben wir ja alles erklärt und sie haben trotzdem anzeige gemacht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. Juni 2009 21:22
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da wirst du keine Chance mit haben. Normalerweise muß man unmittelbar damit zum Fundbüro oder zur Polizei. Zur Not das Fahrrad liegen lassen und nur die Polizei informieren. Das ganze ist ja keine Verleumdnung sondern eine Anzeige, die entder berechtigt oder nicht berechtigt ist. Eine Gegenklage macht überhaupt keinen Sinn und wird euch nur Geld kosten. Es gibt übrigens auch Diebe die ihres Diebesgut zurückgeben aus Reue oder aus Verzeweifeln weil sie sich ertappt fühlen

Kommentar von 5c7fbc01e4768b0a91d791685ee5e768smallSally77 am 15. Juni 2009 21:35

Mag ja sein, aber mein Sohn ist nicht so. Er wollte es ja zum Fundbüro bringen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. Juni 2009 22:05

ja das glaube ich dir. Aber der Eindruck kann von außen auch anders erscheinen. Deshalb ist der Gegenseite kein Vorwurf zu machen. Man muß jetzt die Bedenken aus dem Weg räumen. Auf eine Klage würde ich verzichten, da sie nichts bringt


FunSel
beantwortet von FunSel am 15. Juni 2009 21:20
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also ich würd schon anrufen


Loui0341
beantwortet von Loui0341 am 15. Juni 2009 21:19
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Verleumdungsanzeige ist doch super - wenn die Flitzpiepen sich vorher nicht melden, wirst du es auch nicht tun. (Andererseits: Es ist nur ein Fahrrad - ist das die Aufregung wert?)

Kommentar von 5c7fbc01e4768b0a91d791685ee5e768smallSally77 am 15. Juni 2009 21:33

also das ist ein sehr gutes fahrrad. sah sehr neu und teuer aus. hatte schon den verdacht daß es irgendwie kaputt gegangen ist und die nun nen schuldigen wollen wegen bezahlen.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 15. Juni 2009 21:18
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Geh auf jeden Fall mit deinem Sohn mit, wenn er zur Polizei geht.

Dann kannst du dort auch gleich fragen, ob du noch etwas gegen die Eltern unternehmen sollst.


wunderland
beantwortet von wunderland am 15. Juni 2009 21:18
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ich würd auch anrufen. sollen die mal sagen was das soll. unnötig. haben das rad doch wieder. dein sohn sollte lieber finderlohn bekommen. :D

Kommentar von 5c7fbc01e4768b0a91d791685ee5e768smallSally77 am 15. Juni 2009 21:32

stimmteigentlich. der finderlohn steht ihm ja zu.


anonym
beantwortet von claudia3474 am 15. Juni 2009 21:17
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genau geht und der junge soll seine aussage machen und du auch. wird eingestellt. haben nachbarn das gesehen oder andere... mit nehmen. dann werden die augen machen..


whopper
beantwortet von whopper am 15. Juni 2009 21:16
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looooool.....


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 15. Juni 2009 21:16
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Ich würde anrufen und fragen was das soll.


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