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Gegen wen muss ich nun Klage einreichen?

gefragt von rbeierrbeier am 23.06.2007 um 11:57 Uhr

Ich habe einen Schadenersatzanspruch gegen ein Unternehmen. Dies hat jedoch die Abwicklung an seine Versicherung weitergegeben, die weder auf meine Schreiben noch auf sonst etwas reagiert. Muss ich nun gegen die Versicherung oder gegen das Unternehmen Klagen?


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HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 23. Juni 2007 12:01
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Dein Ansspruch besteht gegen das Unternehmen, also die Klage gegen das Unternehmen. Mit der Versicherung hast Du keinen Vertrag, die haben nur ein Geschäftsverhältnis mit dem Unternehmen.


ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 23. Juni 2007 12:03
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Die Klage richtet sich auf jeden Fall gegen das Unternehmen. Die Versicherung wird sich zwar wahrscheinlich im Auftrag des Unternehmens um einen Anwalt für das Unternehmen kümmern (weil sie im Falle der Niederlage ja dann einsatzpflichtig ist; oft arbeiten die Versicherungen mit bestimmten Anwälten zusammen), aber der Beklagte ist auf jeden Fall die Firma.


Die Kanzlei, in der ich arbeite, vertritt auch einige Versicherung in solchen Fällen. Beklagter ist immer der Schadenverursacher, also der Versicherungsnehmer der Versicherung.


stefvol
beantwortet von stefvol am 23. Juni 2007 14:07
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Immer an den Schadensverursacher wenden - die Versicherung reguliert nur und hat den Schaden nicht verursacht.


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