Gegen welches Gesetz verstößt man, wenn man ein Krokodil im Bodensee aussetzt?

5 Antworten

Erstens warum möchtest du das wissen? Zweitens die polizei wird bestimmt mal vorbeischauen und wenn es so ist bei dir klingeln.

Artenschutzrecht wäre das glaube ich und ggf wenn andere dadurch verletzt werden auch das

Keine Sorge, ich habe weder eine Giftschlange noch ein Krokodil :) Ich habe von einem Russen gehört, der Zirkustiere freigelassen hat. Da kam die Frage auf. 

@IchFahrJaguar

Achso gut

Okay man muss jetz den russen wie du ihn bezeichnest in fragestellen ob er mal über sein handeln nachgedacht hat usw

An deinerstelle darfste bei der polizei mal "petzen" gehen

Hoffentlich in beiden Fällen, eine Zwangseinweisung.

Schon der Gedanke sollte bestraft werden, erst recht nach den Vorkommnissen der letzten Tage.

StGB § 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Völlig daneben. Totschlag setzt das vorsätzliche Töten eines Menschen voraus. Man könnte allenfalls über eine fahrlässige Tötung nachdenken, wenn ein Mensch infolge des Freisetzens zu Tode kommt. Irgendwelche Paragraphen im Internet googlen kann der Fragesteller auch.

@uni1234

So wie die Frage gestellt wurde, daß die Tat vorsätzlich war und sogar gefilmt wurde hat der Täter es billigend in Kauf genommen, daß ein Mensch getötet wird. Da kann ein Richter schon in einem schweren Fall zu so einem Urteil kommen.

Ich bin selber Richter.

@Drotan

Von dem vorsätzlichen Aussetzen eines Tieres auf einen Tötungsvorsatz zu kommen ist sehr gewagt. Wenn ich ein Krokodil in eine gefüllte Turnhalle schicke dann kann man mal über Eventualvorsatz nachdenken (und evtl. auch bejahen). Aber wenn man ein Krokodil im Bodensee aussetzt dann ist das echt weit hergeholt. Abgesehen davon: Was soll ein "schwerer Fall" sein?

@uni1234

ein schwerer Fall wäre es, wenn da mehrere Menschen zu Tode kommen, wenn man den Täter Vorsatz nachweisen kann, etwas daß er mit seinem Vorhaben Menschen in Gefahr zu bringen geprahlt hat vor der Tat.

Hi,

Ich denke das der Spaß nicht billig ist, auf jeden Fall verstößt man dann gegen das Tierschutzgesetz Paragraph 3.3 und 3.4. Da es ja Exoten sind und dazu noch gefährliche Tiere  wird sich der Zoll ebenfalls melden um zu überprüfen ob die Tiere gehalten werden durften und ob sie Papiere haben, wenn das nicht gut verläuft kann ein Verstoß gegen das Artenschutzübereinkommen und eben noch Strafen dazu kommen wegen der illegalen Haltung (Gefahrtierverordnung). Kamen dann noch Menschen zu Schaden können noch zivilrechtliche Sachen dazukommen wie Schmerzensgeld und  Schadensersatzforderungen, wie die Einsatzkosten von Feuerwehr, Polizei, möglicherweise Krankenwagen, Hubschrauberflug und und und. 

Mit der Freilassung erwirbst du eine Garantenpflicht, d.h. du bist zivil- und strafrechtlich für alle Folgen voll verantwortlich. 

Deswegen zu a) Bestrafung mindestens wegen fahrlässige Tötung. 

Die Freilassung selbst könnte ordnungswidrig sein.

Deswegen zu b) Bußgeld und Kostenübernahme für Polizei, Feuerwehr usw.