Was ist alles mit inbegriffen?
Versicherungsschutz besteht
gegen alle Gefahren,, während das Gepäck sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet,
wenn das Gepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie der Versicherte erreicht. www.ard.de/ratgeber

Versichert ist Diebstahl und Beschädigung. Allerdings muss man nachweisen, was alles im Gepäck drin war, in welchem Zustand und was man dafür bezahlt hatte. Bei Diebstahl zahlt man nur dann, wenn einem Das Gepäck wörtlich aus den Hönden gerissen würde. Alles andere ist Fahrlässig und somit wollen die meisten Versicherer die Haftung ausschließen.
hallo am besten ist es von dem anbiter desen versicherungs bedingungen durch zu lesen da steht dann immer alles ganz genau drin .