Gegen mich läuft eine Ermittlungssache wegen betrug?

4 Antworten

Wenn es eine Einladung der Polizei ist, musst du da in der Tat nicht hin.

ABER - wenn du in der Sache nichts unternimmt, läuft das weiter und früher oder später flattert dir dann eine Vorladung vom Gericht bzw Staatsanwalt ins Haus. Und da musst du dann hin. Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, du vorher nichts unternommen hast, stehen deine Chance, da unbeschadet rauszukommen, sehr schlecht.

Wenn du mit der Sache, zu der du gehört werden sollst, wirklich nichts, aber auch absolut gar nichts, zu tun hast, dann kannst du zum Polizeitermin gehen und dabei helfen, das Missverständnis aufzuklären. Wenn dir etwa vorgeworfen würde, am 4.April 2015 in München ein Haus gekauft zu haben ohne zu zahlen und als Beweis Fotos des Käufers vorliegen, du es aber definitiv nicht warst, weil du noch Schüler bist und zu der Zeit nachweislich in der Schule, und zwar in Flensburg, dann kannst du hingehen. Denn man wird sofort sehen, dass du nicht die Person auf dem Foto bist. In solchen Fällen sollte man ruhig zur Polizei gehen und die Sache aufzuklären helfen.

So etwas ist mir selbst geschehen, ein Betrüger benutzte meinen Namen und meine Anschrift, um Betrügereien mit Immobilien zu machen. Da ich das definitiv nicht war und zu mehreren Tatzeiten nachweislich anderswo war, habe ich sogar mit den Cops zusammengearbeitet und konnte beim Auffinden des Täters behilflich sein (da die Betrogenen hin und wieder meinen Namen im Telefonbuch suchten und mich anriefen, so konnte ich zeitnah den Aufenthaltsort des Täters nachvollziehen, was ich an die Cops weitergab. Der ermittelnde Beamte rief mich später mal an und bedankte sich für die Hilfe, die beim Ergreifen des Täters nützlich war).

Wenn jedoch auch nur ansatzweise die Chance besteht, dass du mit der dir vorgeworfenen Sache was zu tun haben könntest, dann ist es absolut erforderlich, augenblicklich, also bevor du zur Polizei gehst,  einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen. Der kostet Geld, da wirst du kaum drumrum kommen, den zu bezahlen. Aber ohne Anwalt ist die Gefahr einfach zu groß, dass du bei einem Polizeitermin was Dummes sagst und dir Probleme schaffst.

Also: gehe ganz schnell zu einem Anwalt und mache dann das, was der Anwalt dir rät!

Infos dazu: http://www.123recht.net/Anwaltskosten-im-Strafverfahren-Wer-zahlt-wann-__a75602.html

Gehe auf keinen Fall hin! Das musst Du auch nicht, solange es sich um eine Einladung der Polizei handelt. Niemand muss sich in Deutschland selbst belasten. So sind unsere Gesetze. Das darf und wird auch nicht gegen Dich verwendet.

Nette Menschen rufen dennoch bei der Polizei an und sagen ab! Die warten schließlich auf Dich. Mehr sagst Du auch nicht. Du machst halt von Deinem SchweigeRECHT gebrauch.

Nur wenn die Vorladung vom Staatsanwalt oder vom Richter kommt, MUSST Du hin. Sonst wirst Du vorgeführt.

Lese auch:

http://www.berlin-strafverteidiger.info/strafrecht-a-z/vorladung/vorladung-als-beschuldigter/

dankesehr,das hat mir sehr weitergeholfen!!!

noch eine frage, dort stand eine Anhörung ist erforderlich. Bedeutet dies nicht das ich dort hin muss? . der Brief stammt von der Kreispolizeibehörde

@goodquestioooon

Lieber Fragesteller, ich warne ausdrücklich davor, den Rat, der dir hier gegeben wurde, zu befolgen. Durch Nichtstun verschlimmerst du deine Situation.

@goodquestioooon

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten:

Entweder kommt es von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft.

Wenn von der Polizei, klares NEIN! Logisch, dass die die Vorladung lieb und nett schreiben. Die WOLLEN ja gerne, dass Du kommst, damit die beweisbares Material gegen Dich sammeln können. Erforderlich heißt schließlich ja auch nicht, dass Du erscheinen MUSST!!!!

Wenn Unterschrift und Stempel von der Staatsanwaltschaft drauf, dann ein klares JA. Dann solltest Du aber auf keinen Fall alleine hingehen, sondern mit einem Anwalt. Aber selbst dann, wenn Du alleine hingehst, brauchst Du nur Deine persönlichen Daten denen mitteilen, ansonsten SCHWEIGEN! Auch beim Staatsanwalt besteht das Schweigerecht!!!

Aber steht ja auch alles im Text, also LINK benutzen und alles durchlesen!!!!

Empfehlung: Du wirst ja wissen, worum es geht. Vielleicht solltest Du besser bereits jetzt einen Anwalt einschalten, der dann die Akte anfordert und Einsicht hat, was bereits gegen Dich ermittelt wurde.

@OnkelSchorsch

Arbeitet OnkelSchorsch vielleicht bei der Polizei? Oder warum redet man so ein Riesenblödsinn???

Meine Ratschläge entsprechen der Wahrheit. Und es entspricht nicht der Tatsache, dass ein Nichterscheinen oder ein genutztes Schweigerecht irgendwas verschlimmert!!! Solche Gesetze gibt es nicht in Deutschland.

Hier geht es um verfassungsmäßig garantierte Rechte, die jedem hier in Deutschland zustehen.

Hier noch ein weiterer Link, der meine Aussagen bestätigt!!!!!!

http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/vorladung-zur-polizei/

Ist das eine Vorladung von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft?

Einer Vorladung durch die Polizei musst du nicht Folge leisten, du kannst ebenso gut hingehen wie wegbleiben. Erzwingen kann die Polizei weder die Aussage eines Zeugen noch die eines Beschuldigten.

Einer Vorladung vom Gericht bzw. durch die Staatsanwaltschaft musst du zwingend nachkommen, wenn du das Risiko vermeiden willst, von der Polizei festgenommen und dem Staatsanwalt zwangsweise vorgeführt zu werden. Notfalls sogar vom Arbeitsplatz weg und unter den Augen der Kollegen. 

Hmmm, ich weiß nicht, ob dir das gefallen würde!

Du meinst also, das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, wenn du keinen Bock hast? Im Zweifelsfalle holt dich die Polizei ab.