Frage von dawina80 31.12.2012

Gegen GEZ klagen - Abwicklung

  • Antwort von crazyrat 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Du einmal auf das Datum des Artikels schaust, wirst Du merken, dass der Beitrag bereits vor der Beschließung der Änderungen durch die Bundesregierung und die Landesregierungen erschienen ist.

    Heute ist leider das nicht mehr aktuell und hat auch keine Chance mehr. Jeder muss den Beitrag zahlen, selbst wenn er keinen Fernseher oder Radio besitzt. Die Nutzung von PC und Smartphone ist übrigens auch ein Grund, das zahlen zu müssen.

  • Antwort von gangsterjaeger 03.01.2013

    Man konnte schon immer gegen jedes Gesetz Klage erheben, nicht erst ab 2013. Was da steht ist ueberwiegend falsch und sehr hetzerisch. Klar, wer macht schon gern sein Portemonnaie auf, aber gehe doch lieber gegen die Steuern vor, da geht es um viel mehr Geld....

    Wenn Du klagen willst, suche Dir einen Fachanwalt, der erklaert Dir alles und macht das fuer Dich, dann hast Du auch groessere Chancen, so und nicht anders funktioniert das. Lass Dich von diesem Fanatiker nicht blenden.

  • Antwort von kalanak 31.12.2012

    Nach dem Bescheid reichst Du Klage beim Verwaltungsgericht (glaube ich) ein.

    Parallel dazu schickst Du per Einschreiben mit Rückschein eine Erklärung, dass sämtliche Zahlungen aufgrund schwebender Verfahren unter Vorbehalt sind. Damit stellst Du sicher, dass Du Dein Geld wieder bekommst, wenn das Ding in ein paar Jahren kippen wird. Hierbei Verjährungsfristen beachten.

    So hat es mir mein Rechtsanwalt erklärt - vor allen Dingen brauche ich für die Klage keinen RA.

    Zahlen natürlich so spät wie möglich und keinesfalls per Bankeinzug, sondern per Verrechnungsscheck (das Pack soll ruhig arbeiten).

    Und dann google. Musterschreiben, Erläuterungen gibt es jede Menge im Internet.

  • Antwort von Kleinalrik 31.12.2012

    Icb stell mir das ein wenig b lauäugig vor.

    Man kann nicht einfach gegen den Gebührenbescheid klagen, denn der ist rechtmäßig aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ergangen worden. Der ist de facto Gesetz. Also müsste man gegen das Gesetz klagen. Sprich, das Gesetz für nicht verfassungskonform erklären lassen. Viel Spaß dabei. Und mit Klagewelle wird das wohl auch nichts, da so viele gleichartige Klagen eher zu einer Klage zusammengefasst werden, bzw. alle weiteren Verfahren ruhen werden, bis das erste Verfahren schlussendlich beendet ist.

  • Antwort von Auchdazu 31.12.2012

    man sollte sich lieber mal die Mühe machen und einen Rechtsweg suchen um gegen die Steuer auf die Ökosteuer zu klagen. Das einzige Unrechte das ich sehe in der Rundfunkgebühr ist das jemand der wirklich nur Radio hat jetzt mehr bezahlen muss. Andererseits wäre es zu der Rundfunkgebührenreform gar nicht gekommen wenn alle ihre Beiträge bezahlt hätten.

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