Gefundenes Handy abgeben!?!

14 Antworten

fast alle antworten hier sind sehr spekulativ und mit halbwissen geparrt.

meine tochter hat vor kurzem ein handy (iphone5) gefunden, das gerät war eingeschaltet und gleichzeitig mit einem sperrcode gesichert, leider hat der eigentümer es versäumt sich einfach mal selber anzurufen, somit verstrich die zeit und der akku ging zu neige bis er ganz versagte. am nächsten tag brachte ich das gerät zum bürgerbüro/fundbüro ins rathaus, dort bedankte man sich bei mir und riet mir zum zwecke eines finderlohn, die ich gegenüber dem eigentümer stellen könnte, meine tel. und wohnanschrift zu hinterlegen. gleichzeitig stellte ich anspruch auf das handy wenn die aufbarungszeit von 6 monate abgelaufen ist, ansonsten würde das gerät der vernichtung zugeführt, was mich sichtlich in erstaunen versetzte, dieses hängt mit den auf dem handy gespeicherten daten zusammen, die nicht in die hande dritter fallen dürfen. damit ich das handy totzdem erhalte, würde das gerät nach berlin zur datenvernichtung geschickt werden und ich müßte die kosten für den versand und aufwand tragen(ca.50,-€) ich habe auf die aushändigung des gerätes bestanden, so viel dazu, also leute ehrlich wert am längsten und denkt daran, euch kann es auch persönlich teffen...

Dann ruft man einfach mal eine der gespeicherten Nummern an und fragt, wem das Handy gehört. Das ist doch keine Schwierigkeit.....

da ist überhaupt garnichts drauf auch keine sim karte drin keine Nummern keine Bilder keine Musik

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Bevor es dir gehört, ist es schon veraltet und es gibt 50 neue Super-Handys

Du musst Fundsachen abgeben. Ansonsten ist es Fundunterschlagung und du machst dich strafbar. Nach einem halben Jahr gehört es dir.

es gehört garnicht dir, du MUSST es sogar abgeben, sonst ist das Diebstahl. Wird es innerhalb eines Jahres nicht abgeholt, kann es versteigert werden, erst dann kannst du es kaufen, dann gehört es auch dir. Bei Handys ist das glaub ich nicht sinnvoll, weil sie zu schnell "veralten".

Gruß

Rober