gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
47 

Gefängnisaufenthalt- ist das jetzt vollends das Ende?

gefragt von JulchenStuttgart am 23.08.2007 um 21:21 Uhr

Der jüngste meiner Enkel war schon immer ein Sorgenkind, und jetzt ist er wegen einer dummen und überflüssigen Sache zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Meine Tochter und ich machen uns jetzt große Sorgen, ob es ihm dann nicht noch schlechter gehen wird- allein was man liest, da stehen einem ja schon die Haare zu Berge: Gewalt im Gefängnis und zu wenig Personal und all das. Sind wir jetzt überängstlich oder nicht und wie kann man ihm da helfen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Justiz (56)
Gefängnis (48)
Justizvollzugsanstalt (2)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


anonym
beantwortet von matchball am 23. August 2007 21:28
13x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Grund muss er da selber durch, er hat sich die Suppe ja auch eingebrockt! Dass ihr euch Sorgen macht, ist klar, aber vielleicht ist das ganze ja eine Art heilsamer Schock!Gebt ihm auf alle Fälle das Gefühl, das ihr hinter ihm steht, egal was passiert ist, dann schafft er das schon!


Luise
beantwortet von Luise am 23. August 2007 21:26
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sagt ihm, dass das seine gerechte Strafe ist, aber dass ihr trotzdem zu ihm steht, ihn liebt. Dass damit ein Schlussstrich unter seine Vergangenheit gezogen ist und es danach wieder aufwärts geht. Dass ihr ihm helfen werdet wieder Fuß zu fassen, falls er Hilfe will seid ihr jederzeit für ihn da. Das ist das wichtigste: zu ihm halten durch dick und dünn, das macht eine liebevolle Familie aus. Dazu gehört aber auch, dass man ihn nicht entschuldigt und in Schutz nimmt, sondern ihn in die richtige Richtung schubst, wenn nötig mit Nachdruck.


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 23. August 2007 21:32
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vergesst was Ihr im Fernsehen gesehen habt, es ist sicher kein Sonntagsspaziergang für Ihn, aber er wird es sicher überleben und auch Zeit zum Nachdenken bekommen. Und das wird ihm dann hoffentlich eine Lehre sein. Besucht ihn und schickt ihm ein Paket in der Zwischenzeit, dann weiß er das Ihr zu ihm steht.

Kommentar von Simple_avatar6smallcasualuser am 23. August 2007 21:38

Du hast mal wieder einen sehr ermutigenden Tonfall getroffen.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 23. August 2007 21:36
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er bei 4 Monaten keine Bewährung bekommen hat, ist der Richter wohl der Meinung, er braucht diesen Dämpfer mal. Er ist ja kein kleines Kind mehr und wuste wohl ziemlich genau, dass er da was macht, was nicht OK ist. Also muss er jetzt auch mit den Konsequenzen leben. Ja, im Gefängnis gibt es Gewalt, aber macht euch nicht zu viel Sorgen. 1. sind die Kontrollen verschärft worden und 2. sind 4 Monate nicht allzu lang, so das es relativ unwahrscheinlich ist, dass er dort in Schwierigkeiten kommt, wenn er sich an die Regeln hält.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 23. August 2007 21:27
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kann es sein, dass euer sorgenkind von euch schon immer etwas überbehütet war?

wenn er ins gefängnis musste, wird das seine richtigkeit haben.

die richter werden die sache nicht überflüssig gesehen haben.

nicht in allen gefängnissen herrschen zustände, wie vereinzelt in der presse berichtet un dhochgespielt.

und ihr werdet ihm mal nicht helfen können, da muss er jetzt alleine durch und lernt vielleicht was dabei.





Nordlicht
beantwortet von Nordlicht am 23. August 2007 21:44
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da muss er durch!

Gefängnis soll ja auch irgendwo eine erzieherische Maßnahme sein. Besucht ihn oder schreibt Briefe und zeigt ihm so, das er nicht vergessen und nach wie vor geliebt wird.


bitmap
beantwortet von bitmap am 23. August 2007 21:34
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie alt ist der Enkel eigentlich?

Kommentar von JulchenStuttgart am 23. August 2007 21:43

Er wird im November 24. Vielen Dank für Eure Antworten! bin schon etwas beruhigter.


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 23. August 2007 22:14
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für die erste Straftat muß eigendlich niemand gleich in Haft. Nach meiner Erfahrung (SozArbeiter mit Schlüssel) sind da bereits einige Dinge gelaufen. Da wird er vermutlich schon selber wissen, aus welchem Grunde er einzusitzen hat. Aber alle Ratschläge zuvor sind zutreffend. Er sollte einen Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug stellen, falls keine weiteren Verfahren anhängig sind und auch keine Drogen- oder Alkoholprobleme anliegen.

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 23. August 2007 22:17

> Für die erste Straftat muß eigendlich niemand gleich in Haft.

Dieser Satz ärgert mich immer dann, wenn ich lese, dass jemand, der eine Frau vergewaltigt hat, 2 Jahre auf Bewährung bekommt, weil's ja das erste Mal war. Grrrrr.


minister
beantwortet von minister am 23. August 2007 23:00
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für Sie ist sicherlich ein guter Rat, Kontakt zum zuständigen Gefängnis-Seelsorger aufzunehmen. Der kann nicht nur einiges für Sie sondern auch einiges für Ihren Enkel tun, gerade auch was die Zeit nach der Haftstrafe angeht.


doccs
beantwortet von doccs am 24. August 2007 08:04
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schreiben sie ihm regelmäßig, schicken sie Päckchen wenn es geht und besuche sie Ihn




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.